Das Verteidigungsministerium hat das Rundschreiben Nr. 95 herausgegeben, das die Umsetzung von Bonusregelungen für Personen regelt, die Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen und in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums fallen.
Rundschreiben zur Umsetzung des jährlichen Bonussystems und des außerordentlichen Bonussystems für Personen, die unter der Verwaltung des Verteidigungsministeriums Gehälter aus dem Staatshaushalt beziehen. Zu den Anwendungsbereichen gehören: Offiziere, Berufssoldaten, Verteidigungsarbeiter, Verteidigungsbeamte und Beamte der Armee (Verteidigungsbeamte); Personen, die in der Kryptografie arbeiten, Personen, die in anderen Kryptografieorganisationen des staatlichen Chiffrierausschusses arbeiten; relevante Behörden, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen. Das Rundschreiben regelt insbesondere das jährliche Bonussystem und das außerordentliche Bonussystem. 
Illustration: Chi Hieu
Für Personen, die ihre Aufgaben laut Bewertung und Einstufung hervorragend erledigt haben: Im Jahr 2024 beträgt die Prämie das 4-fache des Grundgehalts; ab 2025 beträgt die Prämie das 8-fache des Grundgehalts. Für Personen, die ihre Aufgaben laut Bewertung und Einstufung gut erledigt haben: Im Jahr 2024 beträgt die Prämie das 3,5-fache des Grundgehalts; ab 2025 beträgt die Prämie das 7-fache des Grundgehalts. Für Personen, die ihre Aufgaben laut Bewertung und Einstufung gut erledigt haben: Im Jahr 2024 beträgt die Prämie das 1,5-fache des Grundgehalts; ab 2025 beträgt die Prämie das 3-fache des Grundgehalts. Wenn Offiziere, Berufssoldaten, Verteidigungsarbeiter usw. im Laufe des Jahres 7 Monate oder länger Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, beträgt die Prämie das 1-fache der oben genannten Prämien; wenn sie weniger als 7 Monate Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, erhalten sie die Hälfte der oben genannten Prämien. Das Rundschreiben nennt auch das Beispiel von „Genosse Nguyen Van A“, der ab dem 1. August 2025 als Berufssoldat im Rang eines Leutnants rekrutiert wird. Der Zeitraum für die Beurteilung und Einstufung von Berufssoldaten der Einheit „Genosse A“ im Jahr 2025 ist vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025. „Genosse A“ wird beurteilt und eingestuft, als hätte er seine Aufgaben gut erfüllt. Zu dem Zeitpunkt, als die Einheit im Jahr 2025 Berufssoldaten beurteilte und einstufte, hatte „Genosse A“ im Jahr 2025 eine tatsächliche Arbeitszeit von 3 Monaten (vom 1. August 2025 bis zum 31. Oktober 2025). „Genosse A“ erhält im Jahr 2025 einen Jahresbonus in Höhe des 3,5-fachen des Grundgehalts. „Genosse Major Tran Thi C“ ist vom 1. Oktober 2024 bis zum 1. April 2025 im Mutterschaftsurlaub; Der Zeitraum für die Beurteilung und Einstufung der Kader der Einheit „Genosse C“ im Jahr 2025 ist vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025. „Genosse C“ wird beurteilt und eingestuft, als hätte er seine Aufgaben gut erledigt. Zum Zeitpunkt der Beurteilung und Einstufung der Kader der Einheit im Jahr 2025 hatte „Genosse C“ im Jahr 2025 eine tatsächliche Arbeitszeit von 7 Monaten (vom 1. April 2025 bis zum 31. Oktober 2025). „Genosse C“ erhält für das Jahr 2025 einen regulären Jahresbonus in Höhe des 7-fachen des Grundgehalts. Zusätzlicher Bonus für herausragende Leistungen. Militärangehörige haben gemäß dem Rundschreiben auch Anspruch auf einen außerordentlichen Bonus, wenn sie unter unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb des Plans oder außerhalb der dem Einzelnen zugewiesenen regulären Aufgaben liegen, herausragende Arbeitsleistungen erbringen. Die Höhe des Bonus wird gemäß den Vorschriften des Verteidigungsministeriums für außerordentliche Boni festgelegt. Falls eine Person herausragende Arbeitsleistungen erbracht hat und für eine Beförderung und Gehaltserhöhung vor Ablauf der Frist in Betracht gezogen wird, sie jedoch bereits den höchsten Rang der Position oder des Titels innehatte, die letzte Gehaltsstufe der aktuellen Gehaltsart oder -gruppe innehatte oder die herausragenden Arbeitsleistungen zwar vorgemerkt sind, aber nicht mehr genügend Arbeitszeit für eine Beförderung und Gehaltserhöhung vor Ablauf der Frist verbleibt oder sie gleichzeitig andere Leistungen erbracht hat, die für eine Beförderung und Gehaltserhöhung vor Ablauf der Frist in Frage kommen, wird zusätzlich zur vorgeschriebenen Bonusstufe ein zusätzlicher Geldbetrag in Höhe eines Monatsgehalts als Grundlage für die zum Zeitpunkt der Erbringung der herausragenden Arbeitsleistungen berechnete Sozialversicherungszahlung berücksichtigt. Bei der Ausführung derselben Aufgabe, die für mehrere Bonusstufen in Frage kommt, besteht nur Anspruch auf die höchste Bonusstufe. Das außerordentliche Bonussystem gilt nicht für Personen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Nachahmung und Belobigung in folgenden Formen belohnt werden: Leistungsprämien, Belohnungen im Rahmen von Nachahmungsbewegungen, Engagementprämien, Dienstaltersprämien, externe Belohnungen, Belohnungen. Dieses Rundschreiben tritt am 25. Dezember in Kraft. Quelle: https://vietnamnet.vn/si-quan-quan-doi-co-the-duoc-thuong-8-lan-muc-luong-co-so-2344978.html
Kommentar (0)