Am 9. Juli veröffentlichte das Ministerium für Bildung und Ausbildung von Phu Tho das Dokument Nr. 36 mit Anweisungen zum Schulwechsel, zur erneuten Bewerbung um ein Studium, zur Aufnahme vietnamesischer Studenten, die ins Land zurückkehren, und zur Aufnahme ausländischer Studenten für die Grund-, Sekundar- und Oberschulstufe.
Dementsprechend gibt das Ministerium für Bildung und Ausbildung spezifische Richtlinien zum Schulwechsel für die Grundschule, weiterführende Schule und das Gymnasium heraus: Schüler, die mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten ihren Wohnsitz wechseln; Schüler, die sich in besonders schwierigen familiären Verhältnissen befinden oder wirklich berechtigte Gründe für einen Schulwechsel haben.
Der Übertritt von einem Regelgymnasium auf ein Fachgymnasium (Internat für ethnische Minderheiten, Fachschule, Begabtenförderungsschule) erfolgt nach den spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fachschule.
Falls ein Schüler einer privaten weiterführenden Schule mit seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten in ein Gebiet mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen umziehen muss, in dem es keine private weiterführende Schule gibt, prüft und entscheidet der Direktor des Ministeriums für Bildung und Ausbildung jeden Einzelfall.
In anderen Fällen prüft und entscheidet der Direktor des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.
Die Akte zum Schulwechsel umfasst: Antrag auf Schulwechsel, unterschrieben vom Vater, der Mutter oder dem Vormund; Original des Schulzeugnisses; im Falle eines digitalen Schulzeugnisses muss dieses ausgedruckt und von der Schule beglaubigt werden. Zulassungsbescheinigung für die erste Klasse der weiterführenden Schule mit Angabe der Schulart (öffentlich oder privat); Empfehlungsschreiben zum Schulwechsel, ausgestellt vom Direktor der Schule, zu der der Wechsel erfolgt; Empfehlungsschreiben zum Schulwechsel, ausgestellt vom Vorsitzenden des Volkskomitees der Gemeinde (für Grund- und weiterführende Schulen), in die der Wechsel erfolgt (im Falle eines Wechsels aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Bezirk); Direktor des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (für das Gymnasium), in das der Wechsel erfolgt (im Falle eines Wechsels aus einer anderen Provinz oder Stadt).
Darüber hinaus werden Informationen zu den Lernmaterialien der Schule, zum Fortschritt der Programmimplementierung für Grundschüler, zu einer Übersichtstabelle der Ausbildungs- und Lernbewertungsergebnisse der Schüler gemäß den Vorschriften und zu einem individuellen Bildungsplan für Schüler mit Behinderungen (sofern vorhanden) benötigt.
Bezüglich des Ablaufs und der Verfahren für den Schulwechsel von Grund- und weiterführenden Schülern schreiben der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte einen Antrag und holen dann die Stellungnahme des Direktors der Zielschule und des Direktors der Weggangsschule ein (mit Stellungnahme, Unterschrift und Siegel der Schule) sowie in Ausnahmefällen die Stellungnahme des Volkskomitees der Gemeinde oder des Bezirks bezüglich des Zeitpunkts des Schulwechsels gemäß den Vorschriften oder des Wechsels von einer Privatschule zu einer öffentlichen Schule.
Im Falle eines Schulwechsels innerhalb der Gemeinde oder des Bezirks müssen der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte alle erforderlichen Unterlagen bei der neuen Schule einreichen. Der Schulleiter der neuen Schule nimmt die Unterlagen entgegen, prüft sie und entscheidet über die Angelegenheit.
Bei einem Wechsel aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Bezirk müssen der Vater, die Mutter oder der Vormund alle erforderlichen Unterlagen beim Volkskomitee der Gemeinde oder des Bezirks einreichen, in die/den sie/er wechseln (über die Abteilung für Annahme und Ergebnisrückgabe des Volkskomitees der Gemeinde oder des Bezirks). Das Volkskomitee der Gemeinde oder des Bezirks, in die/den sie/er wechseln, nimmt die Unterlagen entgegen, prüft sie, prüft sie und stellt sie der Schule vor.
Bei Gymnasiasten verfasst der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte einen Antrag und holt anschließend die Stellungnahme des Schulleiters der Zielschule und des Schulleiters der Abgangsschule ein (mit Stellungnahme, Unterschrift und Stempel der Schule) sowie in Ausnahmefällen die Stellungnahme des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zum Zeitpunkt des vorschriftsmäßigen Schulwechsels oder zum Wechsel von einer Privatschule auf eine öffentliche Schule.
Bei einem Schulwechsel innerhalb derselben Provinz müssen der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte alle erforderlichen Unterlagen bei der Zielschule einreichen. Der Schulleiter der Zielschule nimmt die Unterlagen entgegen, prüft und bearbeitet sie.
Im Falle eines Wechsels zu einer anderen Schule aus einer anderen Provinz oder Stadt müssen der Vater, die Mutter oder der Erziehungsberechtigte alle erforderlichen Dokumente beim Ministerium für Bildung und Ausbildung des Zielortes einreichen (über die zentrale Anlaufstelle des Ministeriums für Bildung und Ausbildung im Servicezentrum für öffentliche Verwaltung der Provinz Phu Tho).
Das Bildungs- und Ausbildungsministerium von Phu Tho erhält und prüft die Unterlagen, prüft und stellt die Schule vor.
Der Wechsel erfolgt jeweils zum Ende des ersten Schulhalbjahres oder im Sommer vor Beginn des neuen Schuljahres.
Ausnahmen hinsichtlich der Zeit werden vom Vorsitzenden des Volkskomitees auf Gemeindeebene (für Grund- und weiterführende Schulen) oder vom Direktor des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (für weiterführende Schulen) geprüft und entschieden.
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/so-gddt-phu-tho-huong-dan-thu-tuc-hoc-sinh-chuyen-truong-xin-hoc-lai-post739054.html
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