Dieser Rundschreibenentwurf legt die Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung von Informations- und Kommunikationsbeauftragten in die Besoldungsgruppe II und I fest; anwendbar auf Informations- und Kommunikationsbeauftragte in öffentlichen Dienststellen und anderen relevanten Organisationen und Einzelpersonen.
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Standards und Bedingungen für die Beförderung zum erstklassigen Redakteur
Der Entwurf legt die Standards und Bedingungen für die Beförderung zum Berufstitel Redakteur/in der Stufe I klar dar, Code: V.11.01.01:
Derzeit Inhaber der Berufsbezeichnung Lektor/in Grad II, Code: V.11.01.02.
Sie müssen seit mindestens 6 Jahren (72 Monaten) die Berufsbezeichnung „Redakteur/in Stufe II“ oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung innehaben. Bei gleichwertiger Berufsbezeichnung müssen Sie die Berufsbezeichnung „Redakteur/in Stufe II“ zum Stichtag für die Einreichung des Prüfungs- oder Beförderungsantrags seit mindestens 1 Jahr (12 Monaten) innehaben.
Während der Zeit, in der er/sie den Berufstitel eines Redakteurs der Stufe II oder einen gleichwertigen Titel innehatte, hat er/sie die Redaktion von mindestens zwei Werken geleitet oder daran teilgenommen, die auf Minister-, Sektor- oder gleichwertiger Ebene oder höher ausgezeichnet wurden, oder von der Parteiagentur auf zentraler Ebene, der gesellschaftspolitischen Organisation auf zentraler Ebene oder der vietnamesischen Journalistenvereinigung mit Preisen ausgezeichnet wurden; oder er/sie hat die Redaktion von mindestens zwei spezialisierten wissenschaftlichen Forschungsthemen und -programmen auf Minister-, Provinz- oder gleichwertiger Ebene oder höher geleitet oder daran teilgenommen, die von den zuständigen Behörden herausgegeben oder anerkannt wurden.
Während der Zeit, in der er/sie den Berufstitel „Redakteur/in der Stufe II“ (oder einen gleichwertigen Titel) innehat, wird ihm/ihr für seine/ihre Leistungen in der beruflichen Tätigkeit eine Verdiensturkunde auf Minister- oder Provinzebene oder höher verliehen.
Standards und Bedingungen für die Beförderung zum Level-II-Editor
Derzeit Inhaber der Berufsbezeichnung Lektor/in Grad III, Code: V.11.01.03.
Sie müssen seit mindestens 9 Jahren (108 Monate, ohne Praktikum und Probezeit) die Berufsbezeichnung „Redakteur/in Stufe III“ oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung führen. Bei gleichwertiger Dauer müssen Sie die Berufsbezeichnung „Redakteur/in Stufe III“ zum Stichtag für die Einreichung des Prüfungs- oder Beförderungsantrags seit mindestens 1 Jahr (12 Monaten) führen.
Während der Zeit, in der er/sie den Berufstitel eines Redakteurs der Stufe III oder einen gleichwertigen Titel innehatte, hat er/sie die Redaktion von mindestens einem Werk geleitet oder daran teilgenommen, das auf Minister-, Sektor-, Provinz- oder gleichwertiger Ebene oder höher oder mit einem Preis ausgezeichnet wurde, der von einer zentralen Parteiagentur, einer zentralen gesellschaftspolitischen Organisation oder der vietnamesischen Journalistenvereinigung organisiert wurde; oder er/sie hat an der Erstellung eines Themas in mindestens einem spezialisierten wissenschaftlichen Forschungsthema oder -programm auf Basisebene oder höher mitgewirkt, das von einer zuständigen Behörde herausgegeben oder akzeptiert wurde.
Während der Zeit, in der er/sie den Berufstitel „Redakteur/in der Stufe III“ (oder einen gleichwertigen Titel) innehat, wird ihm/ihr für seine/ihre Leistungen in der beruflichen Tätigkeit eine Verdiensturkunde auf Minister- oder Provinzebene oder höher verliehen.
Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.
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Quelle: https://www.congluan.vn/som-hoan-thien-tieu-chuan-xet-thang-hang-chuc-danh-nghe-nghiep-bien-tap-vien-hang-i-ii-post296446.html
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