Das Verkehrsministerium bittet um Kommentare zu einem Änderungs- und Ergänzungsentwurf zum Rundschreiben Nr. 10/2018 zur Regelung des Flugpersonals sowie der Ausbildung, Schulung und Prüfung von Flugpersonal.
Der bemerkenswerte Punkt im Entwurf des neuen Rundschreibens sind die Regelungen zum Ausbildungsprogramm für Berechtigungen und zur Umschulung von Fluglotsen.
Die Fluglotsenqualifizierung und die Umschulung werden für Positionen mit und ohne Fluglotsen getrennt (Bildfoto).
Insbesondere beim Ausbildungsprogramm für Fluglotsenqualifikationen sieht der neue Entwurf statt nur allgemeiner Regelungen für Fernlotsen eine gezielte Trennung zwischen dem Programm für Fernlotsen ohne ATS-Aufsicht (Air Traffic Supervision) und dem für Fernlotsen mit Flugverkehrsaufsicht vor.
Eine Berechtigung ist ein Nachweis über die fachliche Eignung eines Luftverkehrsmitarbeiters, die Voraussetzungen für die Ausübung der Aufgaben gemäß der in der Luftverkehrsmitarbeiterlizenz genannten Berufsbezeichnung zu erfüllen.
Das Transfer-Trainingsprogramm klassifiziert Fluglotsen außerdem gezielt von Flugverkehrskontrollpositionen in Positionen für die unbeaufsichtigte Anflugkontrolle oder von Fluglotsen von Flugverkehrskontrollpositionen in Positionen für die unbeaufsichtigte Bereichskontrolle.
Im Entwurf heißt es, dass Mitarbeiter, die von der Flugsicherung in die Anflugkontrolle der Flugverkehrsüberwachung wechseln, an einem Schulungsprogramm teilnehmen müssen, das Folgendes umfasst: theoretische und praktische Schulung, gefolgt von Wiederholungs- und Prüfungsaufgaben; keine Schulung vor Ort aufgrund des derzeitigen Mangels an Schulungsumgebungen; keine Anforderung einer Qualifikation zur unbeaufsichtigten Anflugkontrolle.
Setzen Sie Ihre Ausbildung fort, um in die Position der Anflugkontrolle bei der Flugsicherung zu wechseln, und nehmen Sie anschließend an der Prüfung für diese Position teil.
Personal, das von der Flugsicherung in die Fernverkehrsüberwachung wechselt, muss an einem Schulungsprogramm teilnehmen, das Folgendes umfasst: Theoretische und praktische Ausbildung, gefolgt von Wiederholungsprüfungen und Tests; keine Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) aufgrund des derzeitigen Mangels an einer Schulungsumgebung; es ist keine Berechtigung zur Fernverkehrsüberwachung erforderlich.
Anschließend führen Sie eine Weiterbildung zur Umschulung in die Position des Fluglotsen/der Fluglotsin für Fernflüge durch und nehmen anschließend an der Prüfung für diese Position teil.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/sua-quy-dinh-ve-dao-tao-huan-luyen-nhan-vien-hang-khong-1922502021051429.htm
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