Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Änderung der Vorschriften zum Umgang mit öffentlichem Vermögen bei Fusionen, Konsolidierungen, Trennungen, Auflösungen und Betriebsbeendigungen

Báo Đầu tưBáo Đầu tư04/03/2025

Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 50/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden, in denen eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte detailliert beschrieben werden.


Änderung der Vorschriften zum Umgang mit öffentlichem Vermögen bei Fusionen, Konsolidierungen, Trennungen, Auflösungen und Betriebsbeendigungen

Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 50/2025/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete geändert und ergänzt werden, in denen eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte detailliert beschrieben werden.

Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)

Umgang mit öffentlichem Vermögen bei Fusion, Konsolidierung, Trennung, Auflösung und Betriebseinstellung

Dekret Nr. 50/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung von Artikel 35b des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP (ergänzt in Klausel 27, Artikel 1 des Dekrets Nr. 114/2024/ND-CP) über den Umgang mit öffentlichem Vermögen im Falle von Fusionen, Konsolidierungen, Trennungen, Auflösungen und Betriebsbeendigungen. Dementsprechend:

1. Staatliche Stellen, die fusionieren, konsolidieren, trennen, auflösen oder ihre Tätigkeit einstellen, sind für die Durchführung von Inventuren und die Klassifizierung der von ihnen verwalteten und genutzten Vermögenswerte verantwortlich. Sie sind außerdem für die Behandlung von Vermögenswerten, die bei der Inventur als überzählig oder unzureichend eingestuft werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Vermögenswerte, die nicht Eigentum der Behörde sind (Treuhandvermögen, geliehenes Vermögen, von anderen Organisationen und Einzelpersonen gemietetes Vermögen usw.), werden von den staatlichen Stellen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

2. Im Falle einer Fusion oder Konsolidierung (einschließlich der Gründung neuer Agenturen oder Einheiten auf der Grundlage der Umstrukturierung bestehender Agenturen oder Einheiten) erbt die juristische Person nach der Fusion oder Konsolidierung das Recht, das Vermögen der fusionierten oder konsolidierten Agentur zu verwalten und zu nutzen und ist verantwortlich für:

a. Die Nutzung des Vermögens gemäß den Standards und Normen für die Nutzung öffentlicher Vermögenswerte regeln; öffentliche Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwalten und nutzen.

b. Überschüssiges Vermögen (das nicht mehr für die Verwendung gemäß Funktionen, Aufgaben und der neuen Organisationsstruktur benötigt wird) oder solches, das gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung behandelt werden muss, zu ermitteln, Aufzeichnungen zu erstellen und den zuständigen Behörden und Einzelpersonen Bericht zu erstatten, damit diese es prüfen und über die Behandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entscheiden können.

c. Setzen Sie die Umsetzung unfertiger Inhalte für Vermögenswerte fort, deren Bearbeitung vor der Fusion oder Konsolidierung durch zuständige Behörden und Einzelpersonen beschlossen wurde, die fusionierte oder konsolidierte staatliche Behörde die Bearbeitung zum Zeitpunkt der Fusion oder Konsolidierung jedoch noch nicht abgeschlossen hat.

3. Im Falle einer Trennung ist die staatliche Behörde, die von der Trennung betroffen ist, dafür verantwortlich, einen Plan zur Aufteilung des vorhandenen Vermögens auszuarbeiten, die Verantwortung für die Handhabung des laufenden Vermögens den neuen juristischen Personen nach der Trennung zuzuweisen und der Behörde oder Person, die befugt ist, über die Trennung zu entscheiden, zur Genehmigung Bericht zu erstatten. Nach Abschluss der Trennung sind die neuen juristischen Personen dafür verantwortlich, die Verwendung des Vermögens gemäß den Standards und Normen für die Verwendung von Vermögen zu regeln und die Handhabung des laufenden Vermögens gemäß den zugewiesenen Verantwortlichkeiten abzuschließen. Für überschüssiges Vermögen oder Vermögen, das gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung zu handhaben ist, ist die neue juristische Person dafür verantwortlich, Dokumente vorzubereiten und der Behörde oder Person, die befugt ist, über die Handhabung gemäß den Bestimmungen zu entscheiden, Bericht zu erstatten.

4. Im Falle einer Betriebseinstellung oder Übertragung von Funktionen und Aufgaben auf andere Behörden, Organisationen oder Einheiten muss die staatliche Behörde, deren Betrieb eingestellt wird, gemäß den Richtlinien der Behörde oder der zuständigen Person den Vorsitz führen und in Abstimmung mit den Behörden, Organisationen und Einheiten, die die Funktionen und Aufgaben erhalten haben, einen Plan zur Vermögensaufteilung ausarbeiten, der den übertragenen Aufgaben und dem aktuellen Status der in das Projekt/den Plan zur Umstrukturierung des Geräts einzubeziehenden Vermögenswerte entspricht; diesen Plan muss der zuständigen Behörde oder Person zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Erhalt der Aufgaben gemäß dem Projekt/Plan zur Umstrukturierung des Geräts ist die Behörde, Organisation oder Einheit, die die Aufgaben erhält, für die Umsetzung der Punkte a, b und c verantwortlich.

5. Im Falle einer Auflösung oder Einstellung von Tätigkeiten, die nicht unter Absatz 4 oben fallen, ist die aufgelöste oder geschlossene staatliche Einrichtung nach Erlass des Auflösungs- oder Einstellungsbeschlusses der Einrichtung oder der zuständigen Person dafür verantwortlich, das Vermögen an die übergeordnete Verwaltungseinrichtung oder eine andere mit der Entgegennahme des Vermögens beauftragte Einrichtung zu übergeben. Die mit der Entgegennahme des Vermögens beauftragte Einrichtung hat auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung einen Bericht für die Einrichtung oder die zuständige Person zur Prüfung und Entscheidung über die Verwendung des Vermögens zu erstellen und auf dieser Grundlage die Verwendung des Vermögens den Vorschriften entsprechend zu organisieren. Bei Vermögenswerten, über die die Einrichtung oder die zuständige Person vor der Auflösung oder Einstellung des Betriebs einen Entscheidung über die Verwendung getroffen hat, die Einrichtung oder die zuständige Person die Verwendung bis zum Zeitpunkt der Auflösung oder Einstellung des Betriebs aber noch nicht abgeschlossen hat, ist die mit der Entgegennahme des Vermögens beauftragte Einrichtung dafür verantwortlich, den noch nicht abgeschlossenen Inhalt weiter umzusetzen.

Der Minister und der Volksrat der Provinz entscheiden über die Beschaffung öffentlicher Güter oder delegieren die Entscheidungsbefugnis.

Dekret Nr. 50/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung von Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 2, Artikel 1 des Dekrets Nr. 114/2024/ND-CP) über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte, die den Tätigkeiten staatlicher Stellen dienen.

Dementsprechend wird die Befugnis zur Entscheidung über den Erwerb öffentlichen Vermögens in Fällen, in denen dies nicht zur Begründung eines Investitionsvorhabens erforderlich ist, wie folgt umgesetzt:

Minister und Leiter zentraler Behörden entscheiden über die Beschaffung öffentlicher Mittel zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Behörden unter der Leitung von Ministerien und zentralen Behörden oder delegieren entsprechende Entscheidungsbefugnisse.

Der Volksrat auf Provinzebene entscheidet oder delegiert die Entscheidungsbefugnis über die Beschaffung öffentlicher Vermögenswerte zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Stellen im Rahmen der lokalen Verwaltung.

Ergänzende Regelungen zur Anmietung und zum Erwerb von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Stellen dienen

In Bezug auf das Leasing von Vermögenswerten, die dem Betrieb staatlicher Behörden dienen, ändert und ergänzt das Dekret Nr. 50/2025/ND-CP eine Reihe von Klauseln von Artikel 4 des Dekrets Nr. 151/2017/ND-CP (geändert und ergänzt in Klausel 4, Artikel 1 des Dekrets Nr. 114/2024/ND-CP).

Dementsprechend ist die Entscheidungsbefugnis über die Anmietung von Vermögenswerten wie folgt geregelt: Der Minister oder Leiter einer Zentralbehörde entscheidet oder delegiert die Entscheidungsbefugnis über die Anmietung von Vermögenswerten, die der Tätigkeit staatlicher Behörden im Rahmen der Verwaltung des Ministeriums oder der Zentralbehörde dienen.

Der Volksrat auf Provinzebene entscheidet oder delegiert die Entscheidungsbefugnis über die Anmietung von Vermögenswerten zur Unterstützung der Tätigkeit staatlicher Stellen im Rahmen der lokalen Verwaltung.

Das Dekret Nr. 50/2025/ND-CP ergänzt außerdem die Vorschriften zum Leasing von Vermögenswerten. Demnach handelt es sich beim Leasing um den Kauf von Vermögenswerten durch die Leasingagentur und die Vorauszahlung eines bestimmten Teils des Wertes des Vermögenswerts an den Leasinggeber gemäß Vereinbarung. Der verbleibende Betrag wird als Leasinggebühr für den Vermögenswert berechnet, die innerhalb einer von den Parteien vereinbarten Frist an den Leasinggeber zu zahlen ist. Nach Ablauf der Leasingdauer und Zahlung des Restbetrags geht das Eigentum an dem Vermögenswert auf die Leasingagentur über, die für die Verbuchung des Vermögenszuwachses sowie für die Verwaltung und Nutzung der Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes und dieses Dekrets verantwortlich ist.


[Anzeige_2]
Quelle: https://baodautu.vn/sua-quy-dinh-ve-xu-ly-tai-san-cong-trong-truong-hop-sap-nhap-hop-nhat-chia-tach-giai-the-cham-dut-hoat-dong-d250056.html

Kommentar (0)

No data
No data

Gleiches Thema

Gleiche Kategorie

Bewundern Sie die in den Wolken versteckten Windkraftfelder an der Küste von Gia Lai
Besuchen Sie das Fischerdorf Lo Dieu in Gia Lai und sehen Sie, wie Fischer Klee auf dem Meer „zeichnen“.
Schlosser verwandelt Bierdosen in farbenfrohe Mittherbstlaternen
Geben Sie Millionen aus, um das Blumenarrangieren zu lernen und beim Mittherbstfest gemeinsame Erlebnisse zu finden

Gleicher Autor

Erbe

;

Figur

;

Geschäft

;

No videos available

Aktuelle Veranstaltungen

;

Politisches System

;

Lokal

;

Produkt

;