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Wie ändere ich Verwaltungsgrenzen und schreibe Adressen auf elektronische Rechnungen?

Für die Rechnungserfassung sind sowohl die gemäß der gültigen Gewerbeanmeldung ermittelte Anschrift des Steuerpflichtigen als auch die vom Finanzamt nach dem zweistufigen Verwaltungsbereich aktualisierte Anschrift rechtsgültig.

Hà Nội MớiHà Nội Mới12/07/2025

Die Steuerbehörde hat gerade eine offizielle Mitteilung an die Abteilung für Privatunternehmen und Entwicklung der Kollektivwirtschaft ( Finanzministerium ) bezüglich der Verwendung von Geschäftsadressinformationen nach der Änderung der Verwaltungsgrenzen gesandt.

Gemäß den Richtlinien im Amtsblatt Nr. 4370/BTC-DNTN des Finanzministeriums vom 5. April 2025 können Unternehmen, Geschäftshaushalte, Genossenschaften, Genossenschaftsverbände und Genossenschaftsgruppen das ausgestellte Zertifikat weiterhin verwenden. Die Gewerberegisterbehörde darf aufgrund von Änderungen der Verwaltungsgrenzen keine Änderungen der Adressinformationen verlangen.

Unternehmen, Gewerbebetriebe, Genossenschaften, Genossenschaftsverbände und Genossenschaftsgruppen müssen bei Änderungen der Verwaltungsgrenzen ihre Adressdaten auf der Bescheinigung bei Bedarf oder gleichzeitig mit der Anmeldung/Meldung der Änderungen aktualisieren.

Laut Finanzamt sind sowohl die gemäß der gültigen Gewerbeanmeldung ermittelte Adresse des Steuerpflichtigen als auch die von der Steuerbehörde gemäß dem Verwaltungsbereich der zweiten Ebene aktualisierte Adresse für die Verwendung auf Rechnungen rechtsgültig.

Falls das Unternehmen (Käufer oder Verkäufer) einer Zwischenregistrierung mit der Gewerbeanmeldung unterliegt, wird es daher gemäß den Anweisungen im Amtsblatt Nr. 4370/BTC-DNTN weiterhin die Gewerbeanmeldungsbescheinigung mit der alten Adresse (Adresse vor der Änderung der Verwaltungsgrenzen) verwenden.

Insbesondere wenn die Geschäftsadressinformationen von der Steuerbehörde entsprechend dem entsprechenden Verwaltungsbereich der zweiten Ebene aktualisiert und diese Informationen mit dem elektronischen Rechnungssystem synchronisiert wurden, handelt es sich bei den Adressinformationen auf der Rechnung um die von der Steuerbehörde aktualisierten Adressinformationen. Steuerzahler nutzen die Benachrichtigung der Steuerbehörde, um den zuständigen Behörden oder Kunden Informationen bereitzustellen, wenn die Adresse auf der Rechnung die Adresse ist, die entsprechend der neuen Verwaltungsbereichsliste aktualisiert wurde, die Informationen auf der Gewerbeanmeldung jedoch noch die Adresse entsprechend der alten Verwaltungsbereichsliste sind.

Falls die Geschäftsadressinformationen von der Steuerbehörde gemäß dem entsprechenden zweistufigen Verwaltungsbereich aktualisiert, aber nicht mit dem elektronischen Rechnungssystem synchronisiert wurden, entsprechen die Adressinformationen auf der Rechnung den Adressinformationen auf der Gewerbeanmeldung.

Falls der Käufer nicht der Registrierung im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung unterliegt, ist die auf der Rechnung angegebene Adresse die Adresse, die von der Steuerbehörde gemäß dem zweistufigen Verwaltungsbereich im Antragssystem der Steuerbranche aktualisiert und dem Steuerzahler mitgeteilt wurde.

Um den Anforderungen der Steuerverwaltung nach Provinz- und Gemeindeverwaltungsgebieten gerecht zu werden, hat die Steuerbehörde auf Seiten der Steuerbehörde die offizielle Mitteilung Nr. 1689/CT-NVT vom 10. Juni 2025 zur Überprüfung und Standardisierung des Steuerzahlerverzeichnisses nach zweistufigen Verwaltungsgebieten herausgegeben.

Die Steuerbehörde aktualisiert die Steuerregistrierungsinformationen zur Adresse des Steuerzahlers im Anwendungssystem der Steuerbranche proaktiv, basierend auf der Entscheidung der zuständigen Behörde zur Bildung einer neuen Verwaltungseinheit, und benachrichtigt gleichzeitig den Steuerzahler, ohne dass dieser das Änderungsverfahren bei der Steuerbehörde durchführen muss. Die Adressinformationen des Steuerzahlers gemäß dem zweistufigen Verwaltungsbereich werden für alle Anwendungen der Steuerbranche synchronisiert oder vom Anbieter elektronischer Rechnungslösungen im dem Steuerzahler bereitgestellten elektronischen Rechnungssystem automatisch aktualisiert.

Quelle: https://hanoimoi.vn/thay-doi-dia-gioi-hanh-chinh-ghi-dia-chi-tren-hoa-don-dien-tu-nhu-the-nao-708933.html


Etikett: Rechnung

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