(Dan Tri) – Mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes zur Krankenversicherung (HI) werden auch die Bedingungen für die Übernahme von 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für Personen angepasst, die fünf Jahre in Folge an der HI teilnehmen.
Der größte Vorteil für Personen, die fünf Jahre lang ununterbrochen krankenversichert waren, besteht darin, dass ihnen die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % erstattet werden (Abbildung: Minh Nhat).
Vor dem 07.01.2025
Im Jahr 2025 werden die Krankenversicherungsvorschriften in zwei verschiedenen Phasen angewendet.
Für den Zeitraum vor dem 1. Juli 2025 gilt das aktuelle Gesetz zur Krankenversicherung, nämlich das Sozialversicherungsgesetz 2008, das 2014 geändert und durch eine Reihe weiterer Gesetze ergänzt wurde (bezeichnet als Gesetz zur Krankenversicherung 2014).
Nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz sind mit Ausnahme einiger Sondergruppen, die Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben, die 95–100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen abdecken, die meisten Krankenversicherten nur zu 80 % für medizinische Untersuchungen und Behandlungen krankenversichert.
Wer jedoch fünf Jahre lang ununterbrochen krankenversichert ist, genießt größere Vorteile, beispielsweise die Übernahme von 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen durch die Krankenversicherung (unter bestimmten Bedingungen).
Insbesondere gemäß Artikel 22 des aktuellen Krankenversicherungsgesetzes, der die Höhe der Krankenversicherungsleistungen festlegt und in Artikel 14 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP detailliert geregelt ist, werden Krankenversicherten 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet, wenn der Patient mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre krankenversichert war und die Zuzahlung für die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im Jahr mehr als sechs Monatsgrundgehälter beträgt, außer in Fällen, in denen die Selbstuntersuchung und -behandlung nicht den Anforderungen entspricht.
Damit die Krankenkasse die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % übernimmt, müssen die Krankenversicherten drei Voraussetzungen erfüllen.
Erstens muss die Person mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen krankenversichert gewesen sein (vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung).
Zweitens: Gehen Sie zur Behandlung in die richtige medizinische Einrichtung.
Drittens: Die Höhe der Zuzahlung für die medizinischen Untersuchungs- und Behandlungskosten im Jahr übersteigt sechs Monatsgrundgehälter (berechnet ab der Zeit der Teilnahme an der Krankenversicherung für fünf aufeinanderfolgende Jahre).
Das heißt, wenn der Betrag, den der Patient im Laufe des Jahres für die medizinische Untersuchung und Behandlung selbst zahlt, höher ist als sechs Monatsgrundgehälter, wird der Anteil, der diese sechs Monatsgrundgehälter übersteigt, von der Krankenkasse übernommen.
Vom 1. Januar 2025 bis vor dem 1. Juli 2025 beträgt das Grundgehalt 2,34 Millionen VND, das Grundgehalt für 6 Monate beträgt 14,04 Millionen VND.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Zuzahlungsbetrag für die Kosten der medizinischen Untersuchung und Behandlung eines Krankenversicherten fünf Jahre in Folge über 14,04 Millionen VND liegt und der Patient sich zur Untersuchung und Behandlung in die richtige medizinische Einrichtung begibt, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten der medizinischen Untersuchung und Behandlung.
Ab 1.7.2025
Am 27. November verabschiedete die 15. Nationalversammlung in ihrer 8. Sitzung das Gesetz Nr. 51/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Krankenversicherungsgesetzes (Krankenversicherungsgesetz 2024). Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Daher ändert sich ab dem 1. Juli 2025 gemäß dem Krankenversicherungsgesetz 2024 die Regelung zur 100%igen Erstattung der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für Personen, die fünf Jahre in Folge krankenversichert sind.
Konkret wurden im Krankenversicherungsgesetz von 2024 einige Anpassungen an Artikel 22 vorgenommen, der die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Krankenversicherte regelt.
Unter Punkt d, Absatz 1, Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes 2024 ist festgelegt, dass Krankenversicherte 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen erstattet bekommen, wenn der Patient mindestens fünf Jahre in Folge krankenversichert war und die Zuzahlung für die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen im Jahr der ordnungsgemäßen medizinischen Untersuchung und Behandlung sechsmal höher ist als der Referenzbetrag.
Damit die Krankenkasse ab dem 1. Juli 2025 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen übernimmt, müssen die Krankenversicherten drei Voraussetzungen erfüllen.
Erstens muss die Person mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen krankenversichert gewesen sein (vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung).
Zweitens: Gehen Sie zur Behandlung in die richtige medizinische Einrichtung.
Drittens ist die jährliche Zuzahlung für die Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen sechsmal höher als der Referenzbetrag. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Berechnung des Zeitpunkts, ab dem Krankenversicherte Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben, die 100 % der Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen abdecken.
In Klausel 9, Artikel 2 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 heißt es: „Der Referenzbetrag ist der von der Regierung festgelegte Betrag zur Berechnung der Beitrags- und Leistungshöhe einer Anzahl von Fällen, die an der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Krankenversicherung teilnehmen.“
Wenn die Regierung also über den Referenzwert entscheidet, wird das Gesundheitsministerium diesen Referenzwert als Richtwert für die Berechnung der Zuzahlung für die Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen verwenden. Dieser dient als Meilenstein für die Berechnung des Zeitpunkts, ab dem Krankenversicherte Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen haben, die 100 % der Kosten medizinischer Untersuchungen und Behandlungen abdecken.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/thay-doi-dieu-kien-huong-100-chi-phi-kham-chua-benh-trong-nam-2025-20241216123721040.htm
Kommentar (0)