Die Generalzollbehörde hat den Zollbehörden der Provinzen und Städte gerade ein Dokument übermittelt, in dem sie die Stärkung der Verwaltung importierter Waren anordnet, die über E-Commerce gehandelt werden.
Nach Angaben von General Department of Customs, vor kurzem importierte Waren gehandelt durch E-Commerce Der Handel mit gefälschten Waren hat stark zugenommen und viele neue E-Commerce-Plattformen sind auf dem vietnamesischen Markt entstanden, die billige Waren verkaufen, die nicht für den Betrieb in Vietnam registriert sind oder nicht im E-Commerce-Managementsystem des Ministeriums für Industrie und Handel gemeldet wurden. Dies birgt potenzielle Risiken hinsichtlich der Einfuhr gefälschter Waren, nachgemachter Waren, Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen, Waren minderer Qualität, Waren, die die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, oder der Ausnutzung von Richtlinien zur Steuerhinterziehung.
Um die Anforderungen der staatlichen Verwaltung zu gewährleisten, hat die Generalzollbehörde am 8. November das Dokument Nr. 5480/TCHQ-GSQL an die Direktoren der Zollbehörden der Provinzen und Städte herausgegeben, obwohl noch kein Erlass zur Zollverwaltung von über E-Commerce gehandelten Export- und Importwaren vorliegt. Ziel ist es, die der Behörde unterstellten Einheiten gründlich zu belehren und anzuweisen, die Inspektion, Überwachung und Kontrolle von über E-Commerce gehandelten Waren zu verstärken.
Für die Zollabteilung am Importtor ist es erforderlich, die Schritte des Zollverfahrens vollständig und korrekt durchzuführen, insbesondere für Sendungen, die unabhängig vom Importtor zu den Sammel-, Kontroll- und zentralen Überwachungsorten für Post- und Expresssendungen transportiert werden. Darüber hinaus werden für unabhängige Transporterklärungen keine Zollverfahren durchgeführt.
Beim Erkennen von Waren mit Anzeichen von Gesetzesverstößen führt die Zollunterabteilung des Einfuhrtors eine physische Inspektion der Waren gemäß den Bestimmungen von Artikel 29 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministeriums , durch. Die Ergebnisse der physischen Inspektion werden auf dem Inspektionsergebnis-Aufzeichnungsformular gemäß Formular 06/PGKQKT/GSQL, Anhang V, das mit dem Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC herausgegeben wurde, aufgezeichnet und im System aktualisiert oder Informationen über Anzeichen von Gesetzesverstößen der Sendung an die Zollunterabteilung übermittelt, wohin die Waren transportiert werden, um eine Inspektion durchzuführen und den Verstoß eindeutig festzustellen.

Für die Zollabteilung, die den Sammelort verwaltet, ist eine zentrale Inspektion und Überwachung von Post- und Expresslieferungsgütern erforderlich. Es dürfen keine Zollverfahren für Einfuhrerklärungen durchgeführt werden. Die Inspektion und Bestimmung des Zollwerts muss verstärkt werden. Die Inspektion und Überwachung von Ursprung, Quelle und geistigem Eigentum muss verstärkt werden. Die Inspektion und Überwachung von Art und Menge muss verstärkt werden, um zu verhindern, dass E-Commerce-Waren, die eng in einzelne Pakete und kleine Beutel verpackt sind, ausgenutzt werden, um Waren über die Grenze zu schmuggeln oder illegal zu transportieren.
Darüber hinaus fordert die Generalzollbehörde ihre Einheiten auf, alle von Expressdiensten gemieteten Lagerhäuser an den Sammel-, Inspektions- und zentralen Überwachungsstandorten für Post- und Expressgüter zu überprüfen. Werden die Bedingungen für Inspektion, Überwachung und Kontrolle durch die Zollbehörden nicht eingehalten, ist dies den zuständigen Behörden zu melden, um den Betrieb einzustellen und die Lagercodes zu widerrufen.
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