Die Generalzollbehörde hat den Zollbehörden der Provinzen und Städte gerade ein Dokument mit der Anweisung zugesandt, die Verwaltung importierter Waren, die über E-Commerce gehandelt werden, zu verstärken.
Nach Angaben von General Department of Customs, vor kurzem importierte Waren gehandelt durch E-Commerce Der Handel mit gefälschten Waren hat stark zugenommen. Auf dem vietnamesischen Markt sind zahlreiche neue E-Commerce-Plattformen entstanden, die billige Waren verkaufen, jedoch nicht für den Betrieb in Vietnam registriert sind oder nicht im E-Commerce-Managementsystem des Ministeriums für Industrie und Handel registriert sind. Dies birgt das potenzielle Risiko, gefälschte Waren, Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen, Waren von schlechter Qualität oder Waren, die die Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, einzuführen oder Steuerhinterziehungsmaßnahmen auszunutzen.
Um die Anforderungen der staatlichen Verwaltung zu gewährleisten, hat die Generalzollbehörde am 8. November das Dokument Nr. 5480/TCHQ-GSQL an die Direktoren der Zollbehörden der Provinzen und Städte herausgegeben, um die der Behörde unterstellten Einheiten anzuweisen, die Inspektion, Überwachung und Kontrolle der über den elektronischen Handel gehandelten Waren zu verstärken, obwohl noch kein Erlass zur Zollverwaltung für exportierte und importierte Waren vorliegt.
Für die Zollabteilung am Importtor ist es erforderlich, die Schritte des Zollverfahrens vollständig und korrekt durchzuführen, insbesondere für Sendungen, die unabhängig vom Importtor zu den Sammel-, Kontroll- und zentralen Überwachungsorten für Post- und Expresssendungen transportiert werden. Darüber hinaus werden für unabhängige Transporterklärungen keine Zollverfahren durchgeführt.
Beim Auffinden von Waren mit Anzeichen von Gesetzesverstößen führt die Zollunterabteilung des Einfuhrtors eine physische Inspektion der Waren gemäß den Bestimmungen von Artikel 29 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministeriums , durch. Die Ergebnisse der physischen Inspektion werden auf dem Inspektionsergebnis-Aufzeichnungsformular gemäß Formular 06/PGKQKT/GSQL, Anhang V, das mit dem Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC herausgegeben wurde, aufgezeichnet und im System aktualisiert oder Informationen über Anzeichen von Gesetzesverstößen der Sendung werden an die Zollunterabteilung übermittelt, wohin die Waren transportiert werden, damit diese eine Inspektion durchführt und den Verstoß eindeutig identifiziert.

Die Zollbehörde, die für die Sammelstellen, die Inspektion und die zentrale Überwachung von Post- und Expressversandgütern zuständig ist, darf keine Zollverfahren für Einfuhrerklärungen durchführen. Die Inspektion und Bestimmung des Zollwerts muss verstärkt werden. Die Inspektion und Überwachung von Ursprung, Quelle und geistigem Eigentum muss verstärkt werden. Die Inspektion und Überwachung von Art und Menge muss verstärkt werden, um zu verhindern, dass E-Commerce-Waren, die eng in einzelne Pakete und kleine Beutel verpackt sind, ausgenutzt werden, um Waren über die Grenze zu schmuggeln oder illegal zu transportieren.
Darüber hinaus fordert die Generalzollbehörde ihre Einheiten auf, alle von Expressdiensten gemieteten Lagerhäuser an den Sammel-, Inspektions- und zentralen Überwachungsstandorten für Post- und Expressgüter zu überprüfen. Werden die Bedingungen für Inspektion, Überwachung und Kontrolle durch die Zollbehörden nicht eingehalten, ist dies den zuständigen Behörden zu melden, um den Betrieb einzustellen und die Lagercodes zu widerrufen.
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