1. Eigenschaften von Richtungsschildern
Gemäß den Bestimmungen von QCVN 41:2019/BGTVT handelt es sich bei der Gruppe der Wegweiser um eine Gruppe von Schildern, die dazu dienen, Verkehrsteilnehmern Informationen und notwendige Anweisungen zu geben. Wegweiser sind hauptsächlich rechteckig, quadratisch oder pfeilförmig und haben einen blauen Hintergrund.
Die Gültigkeit der Richtungsschilder liegt auf den Fahrspuren der jeweiligen Fahrtrichtung.
2. Zusammenfassung der Zeichenarten und der Bedeutung jedes Zeichens
In Anhang E QCVN 41:2019/BGTVT lauten die Vorschriften zu Wegweisern wie folgt:
- Zeichen I.401 „Beginn der Vorfahrtsstraße“
Um den Vorrang für Fahrzeuge auf der mit diesem Zeichen gekennzeichneten Straße anzuzeigen, stellen Sie das Zeichen I.401 „Beginn der Vorrangstraße“ auf.
Auf diesem Straßenabschnitt haben Fahrzeuge an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung Vorfahrt.
Fahrzeuge auf anderen Straßen, die einfahren oder kreuzen, müssen Vorfahrt gewähren (ausgenommen Fahrzeuge mit Vorfahrt laut Vorschrift).
Bei einer Verkehrsregelung an der Kreuzung entfällt das Vorfahrtsprinzip (ausgenommen sind Fahrzeuge mit Vorfahrtsberechtigung laut Vorschrift).
- Zeichen I.402 „Ende der Vorfahrtsstraße“
Am Ende des gekennzeichneten Vorfahrtsstraßenabschnitts ist das Schild I.402 „Ende des Vorfahrtsstraßenabschnitts“ aufzustellen.
- Zeichen I.405 (a,b,c) „Sackgasse“
+ Das Zeichen I.405 (a,b) kennzeichnet eine Sackgasse. Wählen Sie je nach Sackgasse den entsprechenden Schildtyp. Dieses Schild steht auf der Hauptstraße vor der Kreuzung, an der Sie in die Sackgasse abbiegen können.
+ Das Zeichen I.405c weist auf eine Sackgasse hin. Dieses Zeichen steht 300 bis 500 Meter vor einer Sackgasse und alle 100 Meter muss ein weiteres Zeichen aufgestellt werden.
+ Sackgassen sind Straßen, die von Fahrzeugen nicht weiter befahren werden können. Sackgassen können beispielsweise Sackgassen (in dicht besiedelten Gebieten) sein; Straßen oder Brücken, die aufgrund von Naturkatastrophen, feindlichen Angriffen oder Umgehungsstraßen zerstört sind, da es keine Möglichkeit gibt, Flüsse oder Bäche zu überqueren; Straßen, die zu einer Brücke führen, deren Brücke jedoch zerstört ist usw.
- Zeichen I.406 „Vorfahrt durch enge Straßen“
+ Um den Teilnehmern des Kraftverkehrs anzuzeigen, dass sie auf einer engen Straße Vorfahrt haben, stellen Sie das Schild I.406 „Vorfahrt durch eine enge Straße“ auf.
+ Befindet sich ein Fahrzeug (motorisiert oder nicht motorisiert) in der Gegenrichtung und fährt in die schmale Straße ein, muss auch das Fahrzeug in der Vorfahrtsrichtung Vorfahrt gewähren.
- Zeichen I.407 (a,b,c) „Einbahnstraße“
+ Zur Kennzeichnung von Einbahnstraßen ist das Zeichen I.407(a,b,c) „Einbahnstraße“ aufzustellen. Das Zeichen I.407a wird nach der Kreuzung aufgestellt. Befindet sich am Ende des Mittelstreifens bereits das Zeichen R302, ist das Zeichen I.407a nicht erforderlich. Die Zeichen I.407b,c werden vor der Kreuzung und auf der Straße aufgestellt, die in die Einbahnstraße mündet.
+ Das Zeichen I.407 (a,b,c) erlaubt Fahrzeugen nur die Fahrt in die durch den Pfeil angegebene Richtung und verbietet das Wenden (ausgenommen Fahrzeuge mit Vorfahrt gemäß den Vorschriften).
- Zeichen I.408 „Parken“
Zur Kennzeichnung von Orten, an denen das Parken gestattet ist, Parkplätzen, Bushaltestellen usw., stellen Sie das Schild I.408 „Parken“ auf.
- Schild 408a „Teilweise Straßenparken“
Um anzuzeigen, wo das Parken auf der Straße teilweise gestattet ist, ist das Schild I.408a „Parken auf der Straße teilweise“ aufgestellt. Das Fahrzeug muss mit den Rädern auf der Beifahrerseite auf dem Bürgersteig geparkt werden.
- Zeichen I.409 „Wendebereich“
Um die Stelle anzuzeigen, an der Wenden erlaubt ist, stellen Sie das Schild I.409 „Wendestelle“ auf.
- Zeichen I.410 „Wendebereich“
Um einen Bereich zu kennzeichnen, in dem Wenden erlaubt ist, ist das Zeichen I.410 „Wendebereich“ aufgestellt. Das Zeichen beschreibt, wie das Wenden durchzuführen ist.
- Zeichen I.413a „Vor uns liegt eine Fahrspur für Personenkraftwagen“ und Zeichen I.413 (b,c) „Abbiegen auf eine Straße mit Fahrspur für Personenkraftwagen“
+ Um Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass auf der Straße vor Ihnen ein Fahrstreifen für Pkw in die entgegengesetzte Richtung reserviert ist, stellen Sie das Schild I.413a „Vor Ihnen ist ein Fahrstreifen für Pkw reserviert“ auf. Das Schild wird an der Kreuzung am Anfang einer Einbahnstraße aufgestellt, auf der Pkw in die entgegengesetzte Richtung fahren dürfen.
+ Um Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass das Rechts- oder Linksabbiegen an einer Kreuzung das Abbiegen auf eine Straße mit einem für Pkw reservierten Fahrstreifen bedeutet, stellen Sie das Zeichen I.413b oder das Zeichen I.413c mit der Aufschrift „Abbiegen auf eine Straße mit einem für Pkw reservierten Fahrstreifen“ auf. Wählen Sie je nach Abbiegerichtung den entsprechenden Zeichentyp.
- Zeichen I.414 (a, b, c, d) „Straßenrichtung“
+ An Straßenkreuzungen ist das Schild I.414 (a, b, c, d) „Straßenrichtungen“ aufzustellen, um die Richtung zu Sehenswürdigkeiten und Wohngebieten anzuzeigen. Das Schild muss sowohl die Straßennummer (den Namen) als auch die Entfernung (auf den nächsten Kilometer gerundet) angeben; wenn die Entfernung
* Das Zeichen I.414 (a,b) wird an einer Kreuzung aufgestellt, an der in der Straßenrichtung nur ein Ortsname und ein Wohngebiet angegeben werden muss.
* Das Zeichen I.414 (c,d) steht an einer Straßenkreuzung mit zwei oder mehreren Orten oder Wohngebieten, die auf dem Schild angegeben werden müssen. Der weitere Ort muss darunter angegeben werden.
- Zeichen I.415 „Richtungspfeil“
In dicht besiedelten Gebieten oder an Kreuzungen ist zur Anzeige der Richtung zum nächsten nahegelegenen Ort und der Entfernung (auf den nächsten Kilometer gerundet) das Zeichen I.415 „Richtungspfeil“ aufzustellen. Bei nahegelegenen Orten ist die Entfernungsangabe nicht erforderlich.
- Zeichen I.416 „Umgehungsstraße“
Um eine Umleitung oder einen Kreisverkehr anzuzeigen, wenn eine Straße aufgrund einer Straßen- oder Brückensperrung oder einer Baumaßnahme gesperrt ist und bestimmte Fahrzeugtypen nicht passieren dürfen, stellen Sie vor Kreuzungen das Schild I.416 „Umleitung“ auf.
- Zeichen I.417 (a,b,c) „Anzeige der Fahrtrichtung für jeden Fahrzeugtyp“
+ An Kreuzungen, an denen bestimmte Fahrzeugarten verboten oder eingeschränkt sind, können bei Bedarf Schilder aufgestellt werden, die den richtigen Weg für jede Fahrzeugart zum nächsten Wohngebiet anzeigen. Das Zeichen I.417 (a, b, c) „Anzeige des richtigen Weges für jede Fahrzeugart“ kann aufgestellt werden.
+ Je nach Fahrzeugtyp, Wohngebiet und gewünschter Richtung die passende Schilderart und Beschriftung verwenden.
- Zeichen I.418 „Einfahrt an Wendeverbotsstellen“
+ Um einen Weg an Kreuzungen mit Abbiegeverbot zu kennzeichnen, stellen Sie das Schild I.418 „Weg an Stellen mit Abbiegeverbot“ auf. Das Schild wird an der Kreuzung vor der Straße mit Abbiegeverbot aufgestellt.
+ Die Zeichnungen auf dem Schild sollten den geltenden Vorschriften entsprechen.
- Zeichen I.419 „Geländebegrenzungsmarkierung“
+ Um Verwaltungsgrenzen zwischen Städten, Provinzen und Bezirken anzuzeigen, platzieren Sie das Zeichen I.419(a,b) „Grenzen anzeigen“.
+ Zeichen I.419b gilt für ausländische Strecken und Strecken mit hohem Ausländeraufkommen. In den übrigen Fällen gilt Zeichen I.419a.
- Kennzeichen I.422 „Historisches Relikt“
Um Orte mit historischen Relikten oder Orte mit malerischen Sehenswürdigkeiten, Sehenswürdigkeiten usw. auf beiden Seiten der Straße anzuzeigen.
- Zeichen I.423 (a,b) „Stellung des Fußgängerüberwegs“
Um Fußgängern und Verkehrsteilnehmern die Lage von Fußgängerüberwegen anzuzeigen, ist das Zeichen I.423 (a,b) „Lage von Fußgängerüberwegen“ aufgestellt.
- Zeichen I.424 (a,b) „Fußgängerüberführung“
Um Fußgänger auf die Nutzung der Überführung hinzuweisen, sind die Schilder I.424 (a,b) „Fußgängerüberführung“ und I.424 (c,d) „Fußgängerunterführung“ aufgestellt.
- Kennzeichen I.427a „Reparaturwerkstatt“
Um den Standort von Werkstätten und Stationen, die auf die Reparatur von kaputten Autos und Motorrädern spezialisiert sind, auf der Straße anzuzeigen, platzieren Sie das Schild I.427a „Reparaturstation“.
- Kennzeichen I.427b „Fahrzeuggewichtsprüfstelle“
Um den Standort der Fahrzeuggewichtsprüfstelle anzuzeigen, stellen Sie das Schild I.427b „Fahrzeuggewichtsprüfstelle“ auf.
- Kennzeichen I.437 „Schnellstraße“
Um den Beginn einer Autobahn anzuzeigen, stellen Sie das Schild I.437 „Autobahn“ auf.
- Kennzeichen I.443 „Anhänger“
Um ein Fahrzeug mit Anhänger oder ein ziehendes Fahrzeug anzuzeigen, stellen Sie das Zeichen I.443 „Fahrzeug mit Anhänger“ auf.
Das Kennzeichen I.443 ist auf dem Dach der Anhängerkabine angebracht.
Blauer Hintergrund, gelbe Dreiecke im gleichen Abstand von den quadratischen Kanten.
- Zeichen I.447 „Überführungszeichen“
Vor der Überführung sind Schilder angebracht, um den Verkehr zwischen den Routen zu ordnen. Je nach Kreuzung sind die Schilder I.447a, I.447b, I.445c, I.447d entsprechend angeordnet. An Abbiegungen dienen die Schilder I.414c und d zur Richtungsanzeige.
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