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Vorlage einer Resolution zur Regelung der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte auf Provinz- und Gemeindeebene

Die Regierung hat den Entwurf der Regierungsvorlage an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Verkündung der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte auf Provinz- und Gemeindeebene einstimmig angenommen.

VietnamPlusVietnamPlus13/10/2025

Die Regierung erließ die Resolution Nr. 323/NQ-CP zum Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung , in der die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats, der stellvertretenden Leiter der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene sowie die Anordnung der hauptamtlichen Delegierten der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene festgelegt wurde.

Insbesondere hat die Regierung den Entwurf der Regierungsvorlage an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Verkündung der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Regelung der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats, der stellvertretenden Leiter der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene und der Anordnung der hauptamtlichen Delegierten der Volksräte auf Provinz- und Kommunalebene, die vom Innenministerium in der Vorlage Nr. 8911/TTr-BNV vom 3. Oktober 2025 vorgelegt wurde, einstimmig angenommen.

Die Regierung hat den Innenminister damit beauftragt, die Stellungnahmen der Regierungsmitglieder entgegenzunehmen. Er ist vom Premierminister dazu bevollmächtigt, im Namen der Regierung die Eingaben der Regierung an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zu unterzeichnen. Während des Prozesses der Prüfung und Entgegennahme von Stellungnahmen der Behörden der Nationalversammlung zum Resolutionsentwurf ist er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die enge Koordinierung, proaktive Berichterstattung und Erläuterungen zuständig und trägt die Verantwortung für den Inhalt des Berichts.

Gemäß dem Resolutionsentwurf des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung gibt es im Volksrat auf Gemeindeebene einen stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder Ausschuss des Volksrats auf Gemeindeebene verfügt durchschnittlich über zwei stellvertretende Vorsitzende.

Auf Grundlage der Größe der natürlichen Fläche, der Bevölkerung, der Klassifizierung der Verwaltungseinheiten, der Klassifizierung der städtischen Gebiete, der wirtschaftlichen Größe, der praktischen Situation vor Ort und der Ausrichtung des Ständigen Ausschusses des Provinzparteikomitees, des Stadtparteikomitees und des Ständigen Ausschusses des Provinzvolksrates wird die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates in jeder Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene konkret festgelegt, wobei sichergestellt werden muss, dass die Gesamtzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates auf Gemeindeebene der Provinz oder Stadt die Gesamtzahl, die gemäß dem oben festgelegten Durchschnittsrahmen berechnet wurde, nicht überschreitet.

Bezüglich der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrates ist im Entwurf eine klare Regelung getroffen. In Provinzen und Städten, die Fusionen und Übernahmen durchführen, ist die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrates wie folgt festgelegt: Städte, die Fusionen und Übernahmen von drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene durchführen, haben nicht mehr als vier stellvertretende Vorsitzende des Volksrates.

Eine Stadt, die zwei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zusammenlegt oder konsolidiert, darf nicht mehr als drei stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben; eine Provinz, die zusammenlegt oder konsolidiert, darf nicht mehr als drei stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben; eine Provinz oder Stadt, die nicht zusammenlegt oder konsolidiert, darf nicht mehr als zwei stellvertretende Vorsitzende des Volksrats haben.

Falls der Vorsitzende des Provinzvolksrates ein hauptamtlicher Delegierter des Volksrates sein soll, wird die in den Absätzen 1 und 2 angegebene Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrates um eine Person reduziert.

Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats von Hanoi richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes.

Bezüglich der Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Provinzvolksrats ist im Entwurf Folgendes festgelegt: In Provinzen und Städten, die Fusionen und Übernahmen durchführen, ist die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden jedes Komitees des Provinzvolksrats wie folgt festgelegt: Provinzen und Städte, die Fusionen und Übernahmen von drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene durchführen, dürfen nicht mehr als vier stellvertretende Vorsitzende des Komitees haben; Provinzen und Städte, die Fusionen und Übernahmen von zwei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene durchführen, dürfen nicht mehr als drei stellvertretende Vorsitzende des Komitees haben; falls das Ethnische Komitee auf der Grundlage der vor der Fusion oder Übernahme bestehenden Ethnischen Komitees von drei Provinzen und Städten gegründet wird, darf es nicht mehr als vier stellvertretende Vorsitzende des Komitees geben.

Wird das Ethnische Komitee auf der Grundlage der vor der Fusion oder Zusammenlegung bestehenden Ethnischen Komitees zweier Provinzen oder Städte gegründet, darf es nicht mehr als drei stellvertretende Komiteeleiter geben; wird das Ethnische Komitee auf der Grundlage des vor der Fusion oder Zusammenlegung bestehenden Ethnischen Komitees einer Provinz oder Stadt gegründet, darf es nicht mehr als zwei stellvertretende Komiteeleiter geben.

In Provinzen und Städten, die nicht fusionieren oder konsolidieren, darf jeder Vorstand nicht mehr als zwei stellvertretende Leiter haben.

Falls der Vorsitzende des Volksrats der Provinz als hauptamtlicher Delegierter des Volksrats eingesetzt wird, verringert sich die Zahl der in den Absätzen 1 und 2 genannten stellvertretenden Vorsitzenden um eine Person.

Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrats von Hanoi richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes.

Außerdem darf gemäß dem Resolutionsentwurf jeder Ausschuss des Volksrats der Provinz höchstens ein Mitglied haben, das ein hauptamtlicher Delegierter des Volksrats ist.

Die Anzahl der Mitglieder des Ausschusses des Volksrats von Hanoi, die hauptamtliche Delegierte des Volksrats sind, richtet sich nach den Bestimmungen des Hauptstadtgesetzes./.

(TTXVN/Vietnam+)

Quelle: https://www.vietnamplus.vn/trinh-nghi-quyet-quy-dinh-so-luong-pho-chu-tich-hdnd-cap-tinh-cap-xa-post1070082.vnp


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