Gemäß den Vorschriften müssen Kandidaten, die in der ersten Runde zugelassen werden, ihre Zulassung online im Zulassungssystem des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bestätigen und die Zulassungsverfahren vor 17:00 Uhr am 27. August abschließen.
Ein Leser schickte eine Frage an die Zeitung Thanh Nien und schrieb: „Warum haben Schulen gemäß Beschluss 1139/QD-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zusätzliche Einschreibungen ab dem 28. August 2024 angekündigt, aber viele Schulen haben dies bereits am 18.-20. August angekündigt? Verstößt dies gegen die Vorschriften des Ministeriums?“
Gemäß Beschluss 1139 über den Plan zur Umsetzung der Zulassung zu Universitäten und Hochschulen für die Vorschulbildung im Jahr 2024 schreibt das Ministerium für Bildung und Ausbildung vor, dass Kandidaten, die in der ersten Runde zugelassen werden, ihre Zulassung bis zum 27. August, 17:00 Uhr, online im Zulassungssystem des Ministeriums bestätigen müssen. Ab dem 28. August geben die Ausbildungseinrichtungen weitere Zulassungen bekannt, sofern noch Plätze frei sind. Von September bis Dezember prüfen die Ausbildungseinrichtungen dann die Zulassungen in den folgenden Runden und aktualisieren die Liste der zugelassenen und eingeschriebenen Kandidaten gemäß den Vorschriften. Schließlich geben die Schulen die Zulassungsergebnisse für 2024 bis spätestens 31. Dezember bekannt.
Wie die Leser sich gefragt haben, haben eine Reihe von Universitäten zusätzliche Zulassungen vor Ablauf der Frist am 28. August angekündigt. Einige Universitäten gaben sogar zusätzliche Zulassungen direkt zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der ersten Runde der Zulassungsergebnisse am 17. August bekannt. Verstößt dieses Vorgehen dieser Universitäten gegen die Vorschriften des Ministeriums?
Als Reaktion auf diese Bedenken können Universitäten nach Angaben des Bildungsministeriums zusätzliche Zulassungen vor dem 28. August bekannt geben, die Zulassungsergebnisse jedoch nicht vor diesem Zeitpunkt bekannt geben. Dieses wichtige Thema im Zulassungsverfahren berührt nicht die Rechte der Bewerber.
Auch die Tatsache, dass manche Universitäten ihre Eröffnungsfeier vor Ablauf der Anmeldefrist für den ersten Jahrgang im System des Bildungsministeriums abhalten, lässt viele fragen, ob dies mit dem Anmeldeverfahren vereinbar ist. Informationen des Bildungsministeriums zufolge verstößt es nicht gegen die Vorschriften, wenn eine Hochschule zwar die Eröffnungsfeier abhält, aber weiterhin Studierende des ersten Jahrgangs zur Einschreibung aufnimmt.
In Bezug auf die Einschreibung hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung gerade eine offizielle Mitteilung an Universitäten und Pädagogische Hochschulen zur Umsetzung der Aufgaben für das Schuljahr 2024-2025 verschickt, in der eine Reihe von Aufgaben dargelegt werden, die die Universitäten erfüllen müssen. Insbesondere fordert das Ministerium für Bildung und Ausbildung von den Schulen, das Problem der Ungerechtigkeit bei der Einschreibung im Jahr 2025 gründlich zu überwinden.
In der Mitteilung forderte das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Universitäten auf, die Einschreibungsarbeiten für 2024 gemäß dem allgemeinen Plan abzuschließen und die Umsetzung der im Projekt angekündigten Ziele und Methoden gemäß den Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Ausbildung und der Ausbildungseinrichtung sicherzustellen. Außerdem sollten Risiken streng kontrolliert und auftretende Probleme umgehend behandelt werden und ein vollständiges und zeitnahes Berichtssystem gemäß den Vorschriften implementiert werden.
[Anzeige_2]
Quelle: https://thanhnien.vn/truong-dh-xet-tuyen-bo-sung-truoc-ngay-288-co-dung-quy-dinh-185240824173541025.htm
Kommentar (0)