DNVN – Die staatliche Wertpapierkommission hat soeben das offizielle Schreiben Nr. 5117/UBCK-GSĐC an börsennotierte Unternehmen zur Einführung des einheitlichen Informationsoffenlegungssystems herausgegeben. Demnach müssen börsennotierte Unternehmen ab dem 15. August Informationen nur noch an einer einzigen Stelle an der Ho-Chi-Minh -Stadt-Börse (HoSE) offenlegen.
Gemäß der Entscheidung Nr. 877/QD-UBCK des Vorsitzenden der staatlichen Wertpapierkommission (SSC) vom 5. August 2024 zur Verkündung der Vorschriften zur Nutzung des Informationsoffenlegungssystems (IDS) der SSC hat die SSC am 13. August 2024 die offizielle Mitteilung Nr. 5117/UBCK-GSĐC an öffentliche Unternehmen zur Implementierung des One-Stop-Informationsoffenlegungssystems herausgegeben.
Dementsprechend gilt ab dem 15. August 2024 für Organisationen, die an der HoSE gelistet sind, die Offenlegung von Informationen aus einer einzigen Quelle.
Insbesondere werden an der HoSE notierte Unternehmen die Berichterstattung einstellen, regelmäßige und unregelmäßige Informationen veröffentlichen und die Berichterstattung über die Kapitalverwendung gemäß den Bestimmungen von Kapitel II und Kapitel III des Rundschreibens 96/2020/TT-BTC des Finanzministeriums vom 16. November 2020 zur Offenlegung von Informationen im IDS-System sowie die Berichterstattung und Veröffentlichung im Informationsoffenlegungssystem der HoSE einstellen.
Das IDS-System hält weiterhin die Verbindung zur Adresse https://ids.ssc.gov.vn aufrecht. Börsennotierte/registrierte Unternehmen melden und veröffentlichen weiterhin Informationen gemäß den Anforderungen der staatlichen Wertpapierkommission. Informationen zu Wertpapierangeboten und -emissionen sind in Kapitel II des Regierungserlasses Nr. 155/2020/ND-CP vom 31. Dezember 2020 zur Umsetzung mehrerer Artikel des Wertpapiergesetzes sowie im Rundschreiben 118/2020/TT-BTC des Finanzministeriums vom 31. Dezember 2020 zur Regelung zahlreicher Inhalte zu Wertpapierangeboten und -emissionen, öffentlichen Ausschreibungen, Aktienrückkäufen, der Registrierung und Löschung des Status als Aktiengesellschaft sowie anderen Aktivitäten des Unternehmens über das IDS-Subsystem festgelegt.
Nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die sich nicht zum Handel registriert haben, melden und veröffentlichen weiterhin Informationen über das IDS Information Disclosure System.
Zuvor hatte der SSC ab dem 8. März 2024 das One-Stop Information Disclosure System betrieben und es auf an der Hanoi Stock Exchange (HNX) notierte und zum Handel registrierte Unternehmen angewendet. Nach der Implementierungsphase verlief die Verbindung zwischen dem Hanoi Stock Exchange Information Disclosure System (CISM) und dem Informationsoffenlegungssystem des SSC reibungslos, und die Informationsoffenlegungsdaten wurden präzise und zeitnah in das IDS-System hochgeladen.
Bisher müssen alle börsennotierten und registrierten Handelsunternehmen Informationen nur an die einzige zentrale Stelle melden und veröffentlichen, nämlich an die Börse, an der das Unternehmen notiert und zum Handel zugelassen ist.
Die Einführung eines zentralen Informationsoffenlegungssystems ist eine der Lösungen der staatlichen Wertpapierkommission zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Gleichzeitig senkt es die Kosten für Unternehmen und erhöht die Effizienz und Aktualität der Informationsoffenlegung.
Dadurch werden günstige Bedingungen geschaffen und börsennotierte und zum Handel zugelassene Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Aktienmarkt unterstützt.
Ha Anh
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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-te/chung-khoan/tu-15-8-to-chuc-niem-yet-tren-hose-thuc-hien-cong-bo-thong-tin-mot-cua/20240815080833300
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