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Ab dem 18. Februar müssen per Expresslieferung importierte Waren mit geringem Wert versteuert werden.

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô15/02/2025

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ANTD.VN – Geringwertige Importwaren, die per Expressversand verschickt werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Generalzollabteilung teilte mit, dass auf Grundlage der Entscheidung Nr. 01/2025/QD-TTg des Premierministers vom 3. Januar 2025 die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg des Premierministers vom 30. November 2010 über den Wert von importierten Waren, die per Expressdienst versendet werden und von der Mehrwertsteuer befreit sind, vollständig aufgehoben wird; importierte Waren mit geringem Wert, die per Expressdienst versendet werden, sind ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit; die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren mit geringem Wert erfolgen gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und der damit verbundenen Rechtsdokumente.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 erfolgt auf der Grundlage der Sicherstellung der Übereinstimmung mit internationalen Praktiken und der Einheitlichkeit des aktuellen Systems der Steuerrechtsdokumente, wodurch ein fairer Wettbewerb zwischen den am Warenhandel beteiligten Unternehmen gewährleistet wird. Gleichzeitig wird die Umsetzung staatlicher Verwaltungs- und Lösungsmaßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Handelsbetrug und Steuerhinterziehung bei importierten Waren im Allgemeinen und importierten Waren mit geringem Wert im Besonderen gefördert.

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Ab dem 18. Februar sind Waren mit geringem Wert, die per Expressversand verschickt werden, nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert wird dazu beitragen, die Mittel des Staatshaushalts aufzustocken und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Waren gegenüber importierten Waren zu fördern.

Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren unter 1 Million VND per Expressversand im Jahr 2023 (27,7 Billionen VND) und unter der Annahme, dass nach der Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 alle Waren unter 1 Million VND per Expressversand einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, werden die Staatseinnahmen um etwa 2,7 Billionen VND steigen. Der Anstieg der Staatseinnahmen kann jedoch je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt, variieren.

Darüber hinaus wird durch die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78 eine Fairness zwischen der staatlichen Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätsprüfung von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert und von per Expressdienst importierten Waren mit geringem Wert gewährleistet, da derzeit per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert gemäß Beschluss Nr. 78 von der Fachkontrolle und der Lebensmittelsicherheitskontrolle ausgenommen sind. Dies trägt dazu bei, den Konsum von im Inland produzierten Waren mit geringem Wert zu fördern und die Richtlinie 03-CT/TW des Sekretariats vom 19. Mai 2021 zur Stärkung der Führung der Partei bei der Kampagne „Vietnamesen bevorzugen die Verwendung vietnamesischer Waren“ in der neuen Situation umzusetzen.

Die Generalzollbehörde erklärte, dass die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg keine Verwaltungsverfahren regele, sodass die Aufhebung dieser Entscheidung keine Auswirkungen auf die derzeitigen Verwaltungsverfahren habe.

Bis zur Aktualisierung des Systems müssen Zollanmelder jedoch zusätzliche Informationen in Papiererklärungen und detaillierten Warenlisten angeben, um die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.

Dementsprechend muss die Zollbehörde die Erhebung der Mehrwertsteuer organisieren. Solange das System der Zollbehörde noch nicht vollständig ausgereift ist, entsteht für die Beamten und Angestellten, die die Steuererklärungen entgegennehmen, ein großer Arbeitsaufwand, da sie die Erfüllung der Steuerpflichten manuell prüfen und bestätigen müssen. Die Verwaltung und Zusammenstellung der Daten ist nicht bequem (die Daten werden auf Papiererklärungen und im System zur Erklärung geringer Werte erfasst).

Die Generalzollverwaltung plant, Zollverfahren für per Expressversand versandte Export- und Importwaren über das Remote Customs Declaration System abzuwickeln. Die Modernisierung des VNACCS-Systems kann jedoch aufgrund der Investitionsabhängigkeit nicht sofort umgesetzt werden. Derzeit setzt die Generalzollverwaltung den Vertrag „Aufbau eines Zollabfertigungssystems bei Problemen mit VNACCS/VCIS (Remote Customs Declaration System)“ um.

Um den Beschluss Nr. 01/2025/QD-TTg umzusetzen, plant die Generalzollabteilung, dem Ministerium während der Zeit, in der das Unterstützungssystem nicht verfügbar ist, ein Dokument mit Anweisungen zur Umsetzung an die Zollabteilungen der Provinzen und Gemeinden sowie an Unternehmen, die internationale Expresszustelldienste anbieten, vorzulegen.

Die Generalzollabteilung hat Inhalte und Dokumente vorbereitet, die Personen und Unternehmen bei Schwierigkeiten und Problemen bei der Zahlung von Steuern auf importierte Waren mit geringem Wert unterstützen, die per Expressversand über das Support Center versendet werden: 19009299, Durchwahl 2 und E-Mail-Adresse bophanhotrotchq@customs.gov.vn


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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/tu-182-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-se-phai-nop-thue-post603520.antd

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