Das Ministerium für Industrie und Handel hat offiziell Antidumpingmaßnahmen auf einige Windkraftturmprodukte aus China angewendet.
Das Department of Trade Remedies (Ministerium für Industrie und Handel) teilte mit, dass das Ministerium für Industrie und Handel am 24. Dezember 2024 auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Untersuchungsbehörde die Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT erlassen habe, um für einen Zeitraum von fünf Jahren offizielle Antidumpingmaßnahmen auf eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in der Volksrepublik China (China) anzuwenden. Die Entscheidung tritt 15 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung in Kraft.
Dementsprechend hat das Ministerium für Industrie und Handel beschlossen, offizielle Antidumpingmaßnahmen gegen eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in China unter den Warencodes (HS-Codes) 7308.20.11 und 7308.20.19 anzuwenden. Falls sie als Teil eines Windkraftgenerators importiert werden, werden sie unter den HS-Codes 8502.31.10 und 8502.31.20 (Fallcode: AD 18) klassifiziert.
Windkraftturm. Illustrationsfoto |
In der Mitteilung zur Entscheidung Nr. 3453⁄QD-BCT werden die der Antidumpingsteuer unterliegenden Windturmprodukte als Teil von Windgeneratoren bezeichnet, die üblicherweise eine zylindrische Stahlkonstruktion aufweisen. Der Windturm ist das Verbindungsstück zwischen Turmfuß und Windturbinengehäuse. Dieses Produkt wird auf dem Turmfuß montiert, um die Windturbine und die Rotorblätter zu stützen und trägt die Kräfte während des Betriebs des Windgenerators.
Darüber hinaus kam die Untersuchungsbehörde in ihrer abschließenden Untersuchungsbegründung zu folgendem Schluss: Bei den untersuchten importierten Waren wurde Dumping betrieben; die inländische Industrie erlitt einen erheblichen Schaden; zwischen der Einfuhr gedumpter Waren und dem erheblichen Schaden der inländischen Industrie bestand ein ursächlicher Zusammenhang.
Offizielle Antidumpingsteuersätze, insbesondere: Jiangsu Zhenjiang New Energy Equipment Co., Ltd. erhebt keine Antidumpingsteuer; für Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in China herstellen und exportieren, beträgt der Antidumpingsteuersatz 97 %.
In Bezug auf die nächsten Verfahren heißt es in der Bekanntmachung eindeutig, dass sich das Ministerium für Industrie und Handel nach Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT mit den entsprechenden Verwaltungsbehörden abstimmen wird, um die Umsetzung der Entscheidung basierend auf der Situation der importierten Waren, die einer Antidumpingsteuer unterliegen, und der Waren, die wahrscheinlich den Antidumpingmaßnahmen der Zollbehörden entgehen, wirksam zu prüfen, zu überwachen und zu beaufsichtigen. Dies geschieht auf Grundlage der Bestimmungen von Artikel 14 des Regierungserlasses Nr. 10/2018/NQ-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Entscheidung 3453/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ap-dung-chong-ban-pha-gia-chinh-thuc-voi-mot-so-san-pham-thap-dien-gio-tu-trung-quoc-366215.html
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