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Das Finanzministerium hat zwei Möglichkeiten zur Befreiung bzw. Reduzierung der Zulassungsgebühren für Elektroautos vorgeschlagen.

Tạp chí Doanh NghiệpTạp chí Doanh Nghiệp10/02/2025

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Das Finanzministerium bittet die zuständigen Ministerien und Zweigstellen um Stellungnahmen zu einem Entwurf einer Mitteilung an den Premierminister über Pläne zur Befreiung bzw. Reduzierung der Zulassungsgebühren für Elektroautos, um die Umstellung auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu fördern.

Bildunterschrift

Vor Kurzem hat die Vinfast Production and Trading Joint Stock Company der Regierung einen Vorschlag unterbreitet, die Zulassungsgebühren für Elektroautos vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2028 für weitere drei Jahre zu erlassen und für die nächsten drei Jahre vom 1. März 2028 bis zum 28. Februar 2031 um 50 % zu senken.

In Umsetzung der Anweisung des Premierministers zu diesem Vorschlag schlug das Finanzministerium zwei Optionen vor. Option 1 sieht vor, die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 über Zulassungsgebühren weiterhin um 50 % zu senken. Das Finanzministerium hat klare Anweisungen zu den Zulassungsgebühren für Elektroautos gegeben.

Vorzugsregelungen für Zulassungsgebühren für 5 Jahre, einschließlich Befreiung für die ersten 3 Jahre (vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2025), 50 % Ermäßigung für die nächsten 2 Jahre (vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2027) für batteriebetriebene Elektroautos, wie in Dekret 10 festgelegt (nach Bewertung der Auswirkungen der Politik der Befreiung und Ermäßigung der Zulassungsgebühren; unter Bezugnahme auf internationale Erfahrungen mit Zulassungsgebühren sowie durch zahlreiche Treffen zur Diskussion und Einigung zwischen Regierungschefs und relevanten Ministerien und Zweigstellen).

Das Finanzministerium erklärte, dass die Umsetzung dieses Plans die politische Stabilität gewährleiste und die Einnahmen des Staatshaushalts, insbesondere der lokalen Haushalte, nicht beeinträchtige.

Option 2: Um umweltfreundliche Verkehrsmittel weiter zu fördern, wie von Vizepremierminister Tran Hong Ha in der Mitteilung Nr. 08/TB-VPCP des Regierungsbüros vom 8. Januar 2025 angeordnet, kann eine Befreiung von 100 % der Registrierungsgebühren für die verbleibenden zwei Jahre (vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2027) in Betracht gezogen werden, anstatt sie wie in Dekret 10 vorgeschrieben um 50 % zu senken.

Sechs Monate vor Ablauf der Vorzugsperiode für Registrierungsgebühren innerhalb von fünf Jahren werden eine Zusammenfassung, eine Bewertung und ein Vorschlag für die nächste Periode erstellt. Wenn dieser Plan umgesetzt wird, ist es notwendig, ein Dekret zur Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP zu erarbeiten.

Absatz 1, Artikel 13 des Dekrets 10 legt fest, dass das Finanzministerium sechs Monate vor dem Ende der Richtlinie (28. Februar 2027) Zeit hat, die Ergebnisse der Umsetzung der Richtlinie zur Befreiung und Reduzierung der Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektroautos zusammenzufassen und zu bewerten.

Das Finanzministerium gab an, dass es zu Option 1 tendiere. Nach Angaben des Finanzministeriums hatte das Finanzministerium vor einigen Jahren bei der Ausarbeitung des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP vom 15. Januar 2022 über Zulassungsgebühren recht klare Anweisungen zu den Zulassungsgebühren für Elektroautos.

Diese Leitlinien zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Benzin- und Dieselfahrzeuge zu verringern, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die Umweltverschmutzung durch Fahrzeugabgase zu minimieren. Unternehmen sollen ermutigt werden, in die Produktion zu investieren, die Möglichkeit zu nutzen, batteriebetriebene Elektroautos anzubieten, um den Bedarf des vietnamesischen sowie des regionalen und internationalen Marktes zu decken und Verbraucher zur Nutzung batteriebetriebener Elektroautos zu animieren. Gleichzeitig soll vermieden werden, den Staatshaushalt, insbesondere den lokalen Haushalt, zu belasten.

Für Elektroautos gilt derzeit gemäß Dekret 10 bis zum 28. Februar 2025 eine Zulassungsgebühr von 0 %. Nach diesem Datum beträgt die Zulassungsgebühr für Elektroautos 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselautos mit der gleichen Anzahl an Sitzplätzen.

Mit Erlass Nr. 10/2022/ND-CP wurde die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos wie folgt festgelegt: Innerhalb von drei Jahren ab dem 1. März 2022 beträgt die erste Zulassungsgebühr 0 %. Innerhalb der nächsten zwei Jahre beträgt die erste Zulassungsgebühr 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselautos mit der gleichen Anzahl an Sitzplätzen.

Absatz 1, Artikel 13 des Dekrets Nr. 10/2022/ND-CP legt die Verantwortung des Finanzministeriums fest, die Umsetzungsergebnisse zusammenzufassen, zu bewerten und sechs Monate vor Ende des Erhebungszeitraums Änderungen des Erhebungssatzes für die Zulassungsgebühr für batteriebetriebene Elektroautos vorzuschlagen.

Bislang ist die Zulassungsgebühr für neue batteriebetriebene Elektroautos fast am Ende der Befreiungsfrist angelangt, es verbleiben noch zwei Jahre, um sie um 50 % zu senken.

Laut VNA


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Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/kinh-doanh-va-tieu-dung/bo-tai-chinh-de-xuat-2-phuong-an-mien-giam-le-phi-truoc-ba-doi-voi-o-to-dien/20250210094328838

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