Laut Rundschreiben umfasst das Monatsgehalt, das als Grundlage für die Berechnung der Überstundenvergütung für Lehrer dient, Folgendes: Gehalt, das nach Gehaltskoeffizient (oder nach Arbeitsposition) berechnet wird, Zulage für Führungspositionen (sofern vorhanden), Gehaltszulagen und Reservedifferenzkoeffizient (sofern vorhanden).

Die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr, die als Vergütung für zusätzliche Unterrichtsstunden berechnet werden, darf 200 Stunden nicht überschreiten . Übersteigt die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr 200 Stunden, weil für das Fach nicht genügend Lehrer zur Verfügung stehen, muss der Leiter der Bildungseinrichtung dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.

Die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden während des Schuljahres für alle Lehrkräfte darf die von der Bildungseinrichtung zulässige Höchstzahl nicht überschreiten. Wird die Anzahl aufgrund von Lehrermangel in bestimmten Fächern überschritten, muss der Leiter der Bildungseinrichtung die zuständige Bildungsverwaltung schriftlich benachrichtigen.

Leistungen, für die eine Vergütung oder Zulage gezahlt wurde, werden nicht in Unterrichtsstunden umgewandelt und auch nicht zur Reduzierung der Unterrichtsstundennorm für die Berechnung der Überstundenvergütung herangezogen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

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Foto: Trong Tung.

Das neue Rundschreiben legt fest, dass die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr für Lehrkräfte wie folgt ermittelt wird:

Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden der Lehrer/Schuljahr = (Gesamtzahl der tatsächlichen Unterrichtsstunden/Schuljahr) – (Regelunterrichtsstunden/Schuljahr).

Darin:

- Die Gesamtzahl der tatsächlichen Unterrichtsstunden/Schuljahr umfasst: Tatsächliche Anzahl der Unterrichtsstunden im Schuljahr; umgerechnete Unterrichtsstunden/Schuljahr gemäß Vorschriften (sofern vorhanden); zusätzliche Unterrichtsstunden/Schuljahr gemäß Vorschriften (sofern vorhanden); reduzierte Unterrichtsstunden/Schuljahr gemäß Vorschriften (sofern vorhanden); Anzahl der Stunden, die auf die vorgeschriebene ausreichende Unterrichtsstundennorm angerechnet werden (sofern vorhanden).

Bei Lehrkräften, die auf abgeordneter oder schulübergreifender Basis unterrichten, entspricht die pro Schuljahr berechnete tatsächliche Unterrichtsstundenzahl der Gesamtzahl der im Schuljahr an allen Bildungseinrichtungen, an denen die Lehrkraft am Unterricht teilnimmt, berechneten tatsächlichen Unterrichtsstunden;

- Regelunterrichtsstunden/Schuljahr der Vorschullehrer = (Regelunterrichtsstundenzahl/Tag) x (Anzahl Arbeitstage/Woche) x (Anzahl Unterrichtswochen/Schuljahr);

- Die Unterrichtsstunden-/Schuljahresnormen für Lehrkräfte an anderen Bildungseinrichtungen werden gemäß den geltenden Vorschriften zur Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte umgesetzt.

- Sofern für Lehrkräfte keine Regelungen zur Unterrichtsstunden-/Schuljahresnorm vorliegen, sind diese von der Einrichtungsleitung nach Abstimmung mit dem Lehrkräftekollektiv und der Leitung der Einrichtung schriftlich festzulegen.

Auf Grundlage der maximalen Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Schuljahr, die der Bildungseinrichtung zustehen, und der Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden jedes Lehrers legt der Leiter der Bildungseinrichtung die Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden fest, die jedem Lehrer zustehen, und stellt dabei die Einhaltung der vorgeschriebenen Grundsätze sicher.

Überstundenvergütung

Das Gehalt für eine Unterrichtsstunde eines Lehrers wird wie folgt ermittelt:

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Gehalt für 1 zusätzliche Unterrichtsstunde = Gehalt für 1 Unterrichtsstunde x 150 %.

Überstundengehalt/Schuljahr = Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden/Schuljahr x Gehalt für 1 zusätzliche Unterrichtsstunde.

Die Überstundenvergütung von Lehrkräften (auf der von den zuständigen Behörden genehmigten Lohnliste) bei der Teilnahme an praktischem Unterricht in Werkstätten, Stationen, Lagern, Laboren in öffentlichen Bildungseinrichtungen oder auf Ausbildungsschiffen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts zur Überstundenvergütung.

Zahlung von Überstundenvergütungen für Lehrkräfte, die nicht ein ganzes Schuljahr gearbeitet haben

Lehrkräfte, die nicht ein ganzes Schuljahr unterrichten, haben Anspruch auf eine Überstundenvergütung entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit. Im Einzelnen:

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Die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden in einem Schuljahr für Lehrer, die nicht ein ganzes Schuljahr gearbeitet haben, beträgt:

Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden der Lehrkräfte/Schuljahr = (Gesamtzahl der Unterrichtsstunden während der tatsächlichen Arbeitszeit) – (Unterrichtsstundennorm/tatsächliche Arbeitszeit).

Darin:

Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden während der tatsächlichen Arbeitszeit umfasst: Anzahl der während der tatsächlichen Arbeitszeit abgehaltenen Unterrichtsstunden; Anzahl der während der tatsächlichen Arbeitszeit gemäß den Vorschriften umgerechneten Unterrichtsstunden (sofern vorhanden); Anzahl der während der tatsächlichen Arbeitszeit gemäß den Vorschriften hinzugefügten Unterrichtsstunden (sofern vorhanden); Anzahl der während der tatsächlichen Arbeitszeit gemäß den Vorschriften gekürzten Unterrichtsstunden (sofern vorhanden); Anzahl der während der tatsächlichen Arbeitszeit gemäß den Vorschriften auf die Anzahl der ausreichenden Unterrichtsstunden angerechneten Unterrichtsstunden (sofern vorhanden).

Bei Lehrkräften, die auf abgeordneter oder schulübergreifender Basis unterrichten, entspricht die Zahl der Unterrichtsstunden während der tatsächlichen Arbeitszeit der Gesamtzahl der Unterrichtsstunden während der tatsächlichen Arbeitszeit an allen Bildungseinrichtungen, an denen die Lehrkraft am Unterricht teilnimmt.

Die Vergütung für 1 zusätzliche Unterrichtsstunde bzw. die Vergütung für zusätzliche Unterrichtsstunden/Schuljahr beträgt für diesen Lehrertyp:

Gehalt für 1 zusätzliche Unterrichtsstunde = Gehalt für 1 Unterrichtsstunde x 150 %.

Überstundengehalt/Schuljahr = Anzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden/Schuljahr x Gehalt für 1 zusätzliche Unterrichtsstunde.

Bei einer Abwesenheit von 3 oder mehr Tagen in einer Woche wird diese Woche nicht auf die Anzahl der tatsächlichen Unterrichtswochen angerechnet; bei einer Abwesenheit von weniger als 3 Tagen in einer Woche wird diese Woche auf die Anzahl der tatsächlichen Unterrichtswochen angerechnet.

Quelle: https://vietnamnet.vn/cach-tinh-tien-luong-day-them-gio-moi-cua-giao-vien-giang-vien-2445501.html