Darf ich fragen, ob das Identifikationskennzeichen aufgrund eines vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitzes ausgestellt wird? – Leser Duy Cuong
1. Wird das Kennzeichen aufgrund eines vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitzes ausgestellt?
Insbesondere ist in Klausel 2, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA festgelegt, dass Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, ihre Fahrzeuge bei der Fahrzeugzulassungsbehörde an diesem Ort anmelden müssen.
Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass die Organisation oder Einzelperson, die die Versteigerung des Autokennzeichens gewinnt, ausgewählt wird, das versteigerte Kennzeichen bei der Verkehrspolizeibehörde, der Straßen- und Eisenbahnverkehrspolizeibehörde, der Straßenverkehrspolizeibehörde der öffentlichen Sicherheit der Provinz oder zentral verwalteten Stadt (nachfolgend als Verkehrspolizeibehörde bezeichnet), in der der Fahrzeugbesitzer seinen Hauptsitz oder Wohnsitz hat, oder bei der Verkehrspolizeibehörde, die das versteigerte Kennzeichen verwaltet, zu registrieren und auszugeben.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs kann der Eigentümer also wählen, ob ihm am Ort seines ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes ein Kennzeichen ausgestellt werden soll. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn er bei einer Versteigerung eines Autokennzeichens den Zuschlag erhält. In diesem Fall kann der Eigentümer sich gemäß den Vorschriften für die Zulassung des Kennzeichens entscheiden, das bei der Versteigerung den Zuschlag erhalten hat.
2. Verfahren zur erstmaligen Kennzeichenvergabe
Gemäß Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Verfahren für die erstmalige Fahrzeugzulassung wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge registrieren, müssen die Bestimmungen von Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA einhalten; das Fahrzeug zur Fahrzeugzulassungsstelle bringen und die in den Artikeln 10 und 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA angegebenen Dokumente vorlegen.
- Nachdem der Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird das Kennzeichen gemäß den folgenden Bestimmungen ausgestellt:
+ Ausstellung eines neuen Kennzeichens für den Fall, dass dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er zwar ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet;
+ Neuausstellung entsprechend der Identifikationsnummer im Falle des Widerrufs der Identifikationsnummer.
Sollten das Fahrzeug oder die Fahrzeugpapiere nicht den Vorschriften entsprechen, ergänzen und vervollständigen Sie die Dokumente gemäß den Anweisungen des Zulassungsbeamten auf dem Dokumentenanweisungsformular.
- Erhalten Sie den Terminbescheid für das Ergebnis, zahlen Sie die Fahrzeugzulassungsgebühr und erhalten Sie das Nummernschild (falls das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde). Falls der Fahrzeughalter das Fahrzeugzulassungsergebnis per Post erhalten muss, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung und Kennzeichen (bei Kennzeichenvergabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Absatz 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Postdienststelle erhalten.
3. Verfahren zur Ausgabe, Änderung und Neuausgabe von Kennzeichen
Gemäß Artikel 18 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gelten für die Ausstellung, den Umtausch und die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern folgende Verfahren:
- Bereitstellung vollständiger Online-Dienste für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern (ausgenommen Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern)
+ Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und fügen eine gescannte Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer bei, wie im öffentlichen Serviceportal vorgeschrieben;
+ Nach der Überprüfung der Fahrzeugunterlagen auf ihre Gültigkeit sendet die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter eine Aufforderung, die Fahrzeugzulassungsgebühr und die Gebühr für den öffentlichen Postdienst über das Portal des öffentlichen Dienstes zu bezahlen, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften zurückzusenden.
+ Fahrzeughalter erhalten den Fahrzeugschein bzw. das Kennzeichen nach Vorschrift von der öffentlichen Post.
- Durchführung öffentlicher Dienste teilweise online (mit Ausnahme der in Absatz 1, Artikel 18, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA genannten Fälle)
+ Fahrzeugbesitzer erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, reichen einen Antrag auf Erneuerung oder Neuausstellung gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und zahlen die vorgeschriebenen Gebühren; Fahrzeugbesitzer müssen das Fahrzeug nicht zur Inspektion bringen (ausgenommen Fahrzeuge mit modifizierter oder geänderter Lackfarbe);
+ Nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen auf Gültigkeit werden die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen vorschriftsmäßig von der Zulassungsstelle ausgestellt, geändert oder neu ausgestellt; das Zulassungsergebnis erhält der Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle oder per Post.
Bei der Ausstellung bzw. Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung bleibt das Kennzeichen des Fahrzeugs unverändert; für Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligem Kennzeichen wird gemäß den Vorschriften ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt (Rückruf der Zulassungsbescheinigung, 3- oder 4-stelliges Kennzeichen).
Bei einer Änderung des Kennzeichens von weißem Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf gelben Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen oder von gelbem Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen wird ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt (falls kein Identifikationskennzeichen vorhanden ist) bzw. das Identifikationskennzeichen neu ausgestellt (falls bereits ein Identifikationskennzeichen vorhanden ist).
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