Am 7. September erließ der Finanzminister das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt.
Gebühr für die Neuzulassung von Kfz-Kennzeichen ab 22. Oktober 2023. |
1. Was ist ein Kfz-Kennzeichen?
Ein Identifikationsnummernschild ist ein Nummernschild, das gemäß dem Identifikationscode des Fahrzeughalters ausgegeben und verwaltet wird. Es ist ein Nummernschild mit Symbolen, Nummernschildserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Nummernschildfarbe gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
Darin:
- Für Fahrzeughalter mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft werden die Nummernschilder anhand der persönlichen Identifikationsnummern verwaltet.
- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild anhand der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von einer zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.
- Bei Fahrzeughaltern, die Organisationen sind, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wurde. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird er gemäß dem Steuercode oder der Niederlassungsentscheidung verwaltet.
(Klausel 3, 4, 5, 6 Artikel 3 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
2. Wie hoch ist die Gebühr für die Ausgabe neuer Kfz-Kennzeichen ab dem 22. Oktober 2023?
Insbesondere muss eine Person ab dem 22. Oktober 2023, wenn sie ein neues Nummernschild beantragt und dem Fahrzeughalter kein Identifikationskennzeichen ausgestellt wurde, die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Nummernschilds gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC entrichten, und zwar wie folgt:
Einheit: VND/Zeit/Auto
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
1 | Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme der in Punkt 2 und Punkt 3 dieses Abschnitts genannten Kraftfahrzeuge | 500.000 | 150.000 | 150.000 |
2 | Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pickup-Trucks) | 20.000.000 | 1.000.000 | 200.000 |
3 | Anhänger und Sattelanhänger getrennt zugelassen | 200.000 | 150.000 | 150.000 |
4 | Motorrad | |||
A | Wert bis zu 15.000.000 VND | 1.000.000 | 200.000 | 150.000 |
B | Wert von 15.000.000 VND bis 40.000.000 VND | 2.000.000 | 400.000 | 150.000 |
C | Wert über 40.000.000 VND | 4.000.000 | 800.000 | 150.000 |
Insbesondere werden die im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC genannten Gebiete nach Verwaltungsgrenzen bestimmt, und zwar wie folgt:
- Region I umfasst: Hanoi- Stadt, Ho-Chi-Minh-Stadt einschließlich aller Bezirke und Landkreise der Stadt, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt.
Wand.
- Region II umfasst: zentral verwaltete Städte (außer Hanoi und Ho-Chi-Minh -Stadt) einschließlich aller der Stadt unterstehenden Bezirke und Kreise, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt oder Vororte handelt; provinziell verwaltete Städte und Gemeinden einschließlich aller der Stadt oder Gemeinde unterstehenden Bezirke und Gemeinden, unabhängig davon, ob es sich um Innenstadt- oder Vorortbezirke oder -gemeinden handelt.
- Bereich III umfasst: Andere Bereiche als Bereich I und Bereich II, wie oben beschrieben.
Notiz:
- Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, muss die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt entrichten: Für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern im Gebiet I gilt der Gebührensatz des Gebiets I; für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in den Gebieten II und III gilt der Gebührensatz des Gebiets II.
- Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz von Gebiet I.
- Der Wert eines Motorrads, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für Fahrzeugschein und Kennzeichen dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.
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