Artikel 3 des Beschlusses 130/2003/QD-TTg legt die folgenden verbotenen Handlungen fest:
- Herstellung von Falschgeld, Transport, Lagerung, Umlauf, Kauf und Verkauf von Falschgeld.
- Zerstörung vietnamesischer Währung in jeglicher Form.
- Fotokopieren vietnamesischer Währung zu jeglichem Zweck ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Staatsbank.
- Weigerung, von der Staatsbank ausgegebenes Bargeld auf vietnamesischem Gebiet anzunehmen und in Umlauf zu bringen.
Geistergeld sieht aus wie echtes Geld, daher ist es für andere leicht, es auszunutzen und umzutauschen. (Foto: Nguoi lao dong)
Nach geltendem vietnamesischem Recht ist das Kopieren vietnamesischer Währung ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Staatsbank zu keinem Zweck gestattet. Ohne Genehmigung gilt das Drucken von Geld oder Votivpapier, das der vietnamesischen Währung ähnelt, als Gesetzesverstoß.
Wie hoch ist die Strafe für das Drucken von Geld und Votivpapier, das wie vietnamesisches Geld aussieht?
In Artikel 31 Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 des Dekrets 88/2019/ND-CP sind Verwaltungssanktionen für Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der vietnamesischen Währung wie folgt festgelegt:
- Für das Kopieren, Drucken oder Verwenden des Layouts, von Teilen oder der Gesamtheit der Bilder, Details und Muster der vietnamesischen Währung, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wird eine Geldstrafe zwischen 40.000.000 und 50.000.000 VND verhängt.
Gegen eine Organisation, die dieselbe Verwaltungsübertretung begeht, wird eine Geldbuße in doppelter Höhe der gegen eine Einzelperson verhängten Geldbuße verhängt. Gleichzeitig werden sämtliche Beweismittel und Mittel der betreffenden Einzelperson oder Organisation beschlagnahmt und vernichtet, und die durch die Übertretung erzielten illegalen Gewinne werden dem Staatshaushalt zugeführt.
So wird der Druck von Geld und Votivpapieren, die dem vietnamesischen Geld ähneln, mit einer Geldstrafe von 40 bis 50 Millionen VND belegt und die illegalen Gewinne müssen zurückgezahlt werden.
Lagerstroämie (Synthese)
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