(PLVN) – Anstatt Dokumente zur Verwaltung gemäß den geltenden Vorschriften an die Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte übermitteln zu müssen, können Unternehmen, die von der Steuerbehörde für Großunternehmen (Allgemeine Steuerbehörde) verwaltet werden und Steuerrückerstattungen generieren, die Verfahren, sofern die Nationalversammlung dies genehmigt, direkt von der Steuerbehörde für Großunternehmen abwickeln lassen …
Um eine Steuerrückerstattung zu erhalten, müssen große Unternehmen zur Erledigung der Formalitäten zum örtlichen Finanzamt zurückkehren. |
(PLVN) – Anstatt Dokumente zur Verwaltung gemäß den geltenden Vorschriften an die Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte übermitteln zu müssen, können Unternehmen, die von der Steuerbehörde für Großunternehmen (Allgemeine Steuerbehörde) verwaltet werden und Steuerrückerstattungen generieren, die Verfahren, sofern die Nationalversammlung dies genehmigt, direkt von der Steuerbehörde für Großunternehmen abwickeln lassen …
Das Finanzministerium teilte mit, dass das Steuerverwaltungsgesetz (QLT) Nr. 38/2019/QH14 seit 2020 in Kraft ist. In diesem Zeitraum hat sich das System der Großunternehmen stark entwickelt, was entsprechende Änderungen und Ergänzungen der Steuerverwaltung und der Steuererstattungsarbeit erforderte. Gemäß Beschluss 1968/QD-BTC vom 8. Oktober 2021 ist die Steuerbehörde für Großunternehmen die vom Finanzministerium mit der Verwaltung der direkten Steuern für Großunternehmen beauftragte Behörde.
Allerdings bestimmt Artikel 72 des Steuerverwaltungsgesetzes: „Die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, erhält Steuerrückerstattungsunterlagen für Fälle, in denen gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes Anspruch auf Steuerrückerstattung besteht.“ In Absatz 1, Artikel 76 des Steuerverwaltungsgesetzes über die Befugnis zur Entscheidung über Steuerrückerstattungen heißt es: „Der Generaldirektor der Generaldirektion für Steuern, der Direktor der Steuerabteilung einer Provinz oder einer zentral verwalteten Stadt entscheidet über Steuerrückerstattungen für Fälle, in denen gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes Anspruch auf Steuerrückerstattung besteht.“
Die oben genannte Regelung hat zu Problemen bei der Steuerrückerstattung für Großunternehmen geführt, d. h. für Kapitalgesellschaften und allgemeine Unternehmen, die von der Steuerbehörde für Großunternehmen verwaltet werden. Wenn ein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung gestellt wird, müssen diese Großunternehmen die Unterlagen in der Regel an die Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte zur Bearbeitung weiterleiten, anstatt sie von der Steuerbehörde für Großunternehmen bearbeiten zu lassen. Dies hat zeitweise zu Verzögerungen bei der Steuerrückerstattung für Großunternehmen geführt.
Das Finanzministerium ist daher der Ansicht, dass es notwendig ist, die Zuständigkeit für Steuerrückerstattungen der Steuerabteilung für Großunternehmen zu übertragen und so günstige Bedingungen für die Bearbeitung von Steuerrückerstattungsakten großer Unternehmen und verwandter Organisationen und Einzelpersonen zu schaffen.
Auch bei Steuerzahlern, die direkt von der Steuerbehörde verwaltet werden, geht die Steuerrückerstattungsakte zwar bei der Steuerbehörde ein, der Leiter der Steuerbehörde ist jedoch nicht befugt, über die Steuerrückerstattung zu entscheiden. Dies hat zu Problemen bei der Entscheidung über die Steuerrückerstattung für Steuerzahler geführt, die nicht von der Steuerbehörde verwaltet werden, während die Steuerbehörde die direkte Steuerbehörde ist, die am Hauptsitz des Steuerzahlers eine Prüfung durchführt, um den Betrag der Mehrwertsteuer zu ermitteln, der nicht vollständig abgezogen wurde und für eine Rückerstattung in Frage kommt, sowie den Betrag der zu viel gezahlten Steuern zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung, Unternehmensumwandlung, Fusion, Konsolidierung, Spaltung, Trennung, Auflösung, Insolvenz und Betriebseinstellung.
Um diese Mängel zu beheben, hat das Finanzministerium vorgeschlagen, die Vorschriften über die Befugnis zur Entscheidung über Steuerrückerstattungen zu ändern und die Befugnis zur Entscheidung über Steuerrückerstattungen dem Direktor der Steuerabteilung für Großunternehmen, dem Direktor der Steuerabteilung und dem Direktor der regionalen Steuerabteilung hinzuzufügen.
Dementsprechend ist die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, für den Empfang der Akte und die direkte Bearbeitung und Entscheidung über Steuerrückerstattungen verantwortlich, um den Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, Steuerrückerstattungsakten schnell zu bearbeiten.
Dieser Vorschlag wird von der Geschäftswelt und den Steuerzahlern als wichtiger Schritt im strategischen Fahrplan für die Steuerreform angesehen. Darüber hinaus wird die Dezentralisierung der Befugnisse dazu beitragen, die Effizienz des Steuermanagements zu verbessern, Hindernisse zu beseitigen und so Wachstum und wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Sie schafft ein günstiges und freundliches Umfeld und schafft Vertrauen für die Steuerzahler gemäß dem Motto „Steuerzahler im Mittelpunkt des Dienstes, wir werden ein wahrer vertrauenswürdiger Partner der Steuerzahler“, das der gesamte Steuersektor stets einstimmig anstrebt.
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Quelle: https://baophapluat.vn/de-xuat-bo-sung-tham-quyen-hoan-thue-doi-voi-doanh-nghiep-lon-post530733.html
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