Die Regierung beauftragte das Finanzministerium, der Nationalversammlung eine weitere Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 vorzuschlagen. (Quelle: VGP News) |
Am 4. Oktober verabschiedete die Regierung auf ihrer regulären Regierungssitzung im September 2023 und der Online-Konferenz der Regierung mit den Kommunen die Resolution 164/NQ-CP, in der sie vorschlug, der Nationalversammlung eine weitere Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 vorzulegen.
Dementsprechend beauftragte die Regierung das Finanzministerium mit folgenden Aufgaben:
Schlagen Sie der Nationalversammlung vor, die Mehrwertsteuer in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 weiter um 2 % zu senken, und beauftragen Sie den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung, zwischen den beiden Sitzungen der Nationalversammlung zu prüfen und zu entscheiden, ob die Wirtschafts- und Geschäftslage weiterhin schwierig ist, der Nationalversammlung in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten und dem Premierminister vor dem 7. Oktober Bericht zu erstatten.
Darüber hinaus hat die Regierung das Finanzministerium mit der Durchführung folgender Aufgaben beauftragt:
- Konzentrieren Sie sich auf die drastische und wirksame Umsetzung von Lösungen, um sicherzustellen, dass die Einnahmen des Staatshaushalts 2023 den von der Nationalversammlung festgelegten Schätzungen entsprechen, dass die Einnahmen korrekt, vollständig und zeitnah eingezogen werden, dass die Einnahmebasis, insbesondere aus dem E-Commerce und digitalen Plattformen, erweitert wird und dass Steuerverluste, insbesondere im Lebensmittelbereich und bei nächtlichen Wirtschaftsaktivitäten, vermieden werden.
Verwalten Sie die Staatshaushaltsausgaben im Jahr 2023 genau nach den festgelegten Schätzungen und kürzen Sie die regulären Ausgaben und unnötigen Ausgaben drastisch.
- Setzen Sie die geltenden Maßnahmen zur Befreiung, Reduzierung und Verlängerung von Steuern, Gebühren, Abgaben und Pachtzinsen weiterhin wirksam um. Bei Maßnahmen, die bis Ende 2023 gelten, müssen Sie proaktiv recherchieren, prüfen, erwägen, umgehend Vorschläge unterbreiten und den zuständigen Behörden gegebenenfalls entsprechende Verlängerungen melden, um weiterhin Schwierigkeiten für Produktion, Wirtschaft und das Leben der Menschen zu beseitigen.
– Den Vorsitz führen und mit dem Verkehrsministerium und den zuständigen Kommunen die Höhe der Ausgaben aus den Mehreinnahmen und Einsparungen im Jahr 2021 vereinbaren, die gemäß der Anweisung der Regierung in Punkt c, Klausel 3, Abschnitt I der Resolution 144/NQ-CP im Jahr 2023 für drei Autobahnbauprojekte bereitgestellt werden sollen, dem Premierminister Bericht erstatten, in dem Bericht eine Zusammenfassung der Umsetzung des Staatshaushaltsvoranschlags im Jahr 2023 und des Staatshaushaltsvoranschlags im Jahr 2024 erstellen und der Nationalversammlung zur Genehmigung der Übertragung der Mittel auf das Jahr 2023 vorlegen.
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