Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat eine Entscheidung zur Festlegung der Schwelle zur Sicherstellung der Inputqualität im Jahr 2025 für die Lehramtsstudiengänge an Universitäten und Hochschulen erlassen.
Gemäß der Entscheidung besteht die Schwelle zur Sicherstellung der Eingangsqualität aus den Abiturprüfungsergebnissen für die Zulassung zu den Hauptfächern der Hauptfachgruppe für die universitäre und kollegiale Lehrerausbildung im Jahr 2025 für Kandidaten in Region 3 in einer Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern, ohne Berechnung von Bonuspunkten, unabhängig von den Prüfungsergebnissen der Kandidaten, die das allgemeinbildende Programm 2006 und 2018 studieren.
Konkret beträgt die Zulassungsschwelle für Lehramtsstudiengänge 19 Punkte. Für Sport, Musikpädagogik und Kunstpädagogik beträgt sie 18 Punkte für die Zulassungskombination aus drei kulturwissenschaftlichen Fächern. Weitere Zulassungskombinationen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Die Zulassungsvoraussetzung für den Fachhochschulstudiengang Frühpädagogik liegt bei 16,5 Punkten für die Zulassungskombination 3 kulturwissenschaftliche Fächer. Weitere Zulassungskombinationen richten sich nach den Bestimmungen der aktuellen Zulassungsordnung.
Gemäß der Zulassungsordnung wird die Zugangsschwelle (Floor Score) für Lehramtsstudiengänge und Studiengänge im Gesundheitsbereich mit Praxiszertifikat jährlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung für reguläre Ausbildungszulassungsverfahren anhand der Abiturergebnisse bekannt gegeben.
In den Jahren 2023 und 2024 bleibt die Mindestpunktzahl für die Lehramtsstudiengänge auf Universitätsniveau und die Vorschulpädagogik auf Hochschulniveau stabil und liegt (je nach Studiengang) zwischen 17 und 19 Punkten.
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/diem-san-nganh-dao-tao-giao-vien-nam-2025-tu-165-den-19-diem-post740714.html
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