Am Nachmittag des 19. Juli gab das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Mindestpunktzahl bekannt, die anhand der Ergebnisse der Abiturprüfungen für die Zulassung von Studenten zu Gesundheitsstudiengängen, die ein Praxiszertifikat auf Universitätsniveau verleihen, als Eingangsqualitätsgrenze (Mindestpunktzahl) festgelegt werden muss.
Dementsprechend liegt der Schwellenwert zur Sicherstellung der Eingangsqualität aus den Abiturprüfungsergebnissen für die Zulassung zu Studiengängen im Gesundheitssektor mit Praxiszertifikat auf Universitätsniveau im Jahr 2024 für Kandidaten in Region 3 in der folgenden Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern:
Die höchste Mindestpunktzahl von 22,5 Punkten wird in den Fächern Medizin und Zahnmedizin erreicht.
Es folgen die beiden Hauptfächer Traditionelle Medizin und Pharmazie mit einer Mindestpunktzahl von 21 Punkten.
Für die Studiengänge Krankenpflege, Präventivmedizin, Hebammenwesen, Zahnprothetik, Medizinisch-technische Laboratoriumslehre, Medizinische Bildgebungstechnik und Rehabilitationstechnik ist jeweils eine Mindestpunktzahl von 19 Punkten erforderlich.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verlangt von Universitäten, Akademien und Hochschulen, die in gesundheitsbezogenen Bereichen ausbilden und über ein Praxiszertifikat auf Universitätsniveau verfügen, dass sie die Zulassung von Kandidaten mit Abiturzeugnissen gemäß den aktuellen Bestimmungen zur Zulassung von Universitäten und Hochschulen für die Vorschulerziehung und anderen relevanten Leitfäden organisieren.
Im Vergleich zu 2023 ist die Mindestpunktzahl für den Gesundheitssektor mit einem Praxiszertifikat auf Universitätsniveau im Jahr 2024 wie im letzten Jahr stabil.
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Quelle: https://daidoanket.vn/diem-san-nganh-suc-khoe-co-chung-chi-hanh-nghe-nam-2024-tu-19-den-22-5-diem-10286036.html
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