Überwindung von Mängeln, Einschränkungen und Engpässen
Das Finanzministerium teilte mit, dass das Gesetz, das das Gesetz über die Verwaltung und Nutzung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital (Gesetz Nr. 68/2025/QH15) ersetzt, wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten würde. Im Sinne einer raschen Beseitigung von Schwierigkeiten und Hindernissen, einer Maximierung der vorhandenen Ressourcen staatseigener Unternehmen, um das Ziel einer Entwicklung von 8 % im Jahr 2025 zu erreichen und Impulse für ein zweistelliges Wachstum in den folgenden Jahren zu setzen, stimmte die Regierung jedoch zu und wies das Finanzministerium an, der Nationalversammlung einen Antrag zur Beschleunigung der Umsetzung des Gesetzes ab dem 1. August 2025 vorzulegen.
Zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 68/2025/QH15 hat das Finanzministerium der Regierungsspitze eine Liste mit Dokumenten zur Umsetzung des Gesetzes vorgelegt, darunter fünf Regierungserlasse. Um zeitnah Regierungserlasse erlassen zu können, die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten, hat die Regierungsspitze nach Angaben des Finanzministeriums die Anwendung vereinfachter Verfahren bei der Ausarbeitung und Verkündung von Erlassen zur Ausgestaltung des Gesetzes zugelassen.
Der Leiter des Finanzministeriums erklärte, der Dekretsentwurf habe die Standpunkte und Richtlinien von Partei und Staat hinsichtlich Innovation, Umstrukturierung und Entwicklung von Staatsunternehmen und Unternehmen mit staatlichem Kapital vollständig institutionalisiert und die in der jüngeren Vergangenheit aufgetretenen Mängel, Einschränkungen und Engpässe überwunden. Konkret übernimmt der Entwurf die einschlägigen Vorschriften zur Umwandlung von Unternehmen in Privatunternehmen und ändert und ergänzt gleichzeitig zahlreiche Inhalte zu Landnutzungsplänen nach der Umwandlung. Außerdem werden Unternehmen in Privatunternehmen verpflichtet, sich für Transaktionen an der Börse zu registrieren, um die Vorschriften zur Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens sowie die Bestimmungen des Wertpapiergesetzes usw. einzuhalten.
Der Verordnungsentwurf übernimmt im Wesentlichen die geltenden Vorschriften zur Umwandlung von Unternehmen mit 100 % staatlichem Kapital in Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Gesellschaftern, zur Übertragung von staatlichem Kapital in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Gesellschaftern, zur Übertragung des Rechts zur Vertretung des Eigentums an staatlichem Kapital in Unternehmen sowie zur Fusion, Konsolidierung, Teilung, Abspaltung und Auflösung von Unternehmen. Gleichzeitig enthält er konkrete Hinweise zur Auflösung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen mit 100 % staatlichem Kapital gemäß den Vorschriften zur finanziellen Handhabung wie bei anderen Unternehmen und zur anschließenden Bestimmung der verbleibenden Mittel, um Unterstützung aus dem Staatshaushalt zu beantragen.
Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf Bestimmungen zur Bestimmung des durch die jährliche Pacht von Landnutzungsrechten geschaffenen Werts im Anfangspreis. Er enthält Bestimmungen zur Übertragung von Investitionsprojekten, Kapital und Vermögenswerten zwischen Unternehmen sowie zur Übertragung von Aktienkaufrechten, Vorkaufsrechten für Aktien und Rechten zum Kauf von Kapitaleinlagen als Grundlage für die Umsetzung.
Unternehmen nutzen Kapitalquellen proaktiv.
Laut einem Vertreter der Abteilung für staatliche Unternehmensentwicklung (Finanzministerium) enthält der Verordnungsentwurf zur staatlichen Kapitalverwaltung und -investition klare Regelungen zu Investitionen, Verwaltung und Gewinnverteilung. Insbesondere vereinfacht der Verordnungsentwurf die Verwaltungsverfahren in Fällen, in denen ein Vorschlag für eine Investitionsentscheidung vorgelegt werden muss. In Fällen, die in die Zuständigkeit der Eigentümervertretung fallen, ist es nicht erforderlich, einen Vorschlag für eine Investitionsentscheidung vorzulegen. In Fällen, in denen die Zuständigkeit des Vorstands oder des Vorstandsvorsitzenden liegt, erlässt dieser die Verfahren zur Entscheidung über die Investitionen des Unternehmens.
Der Leiter des Finanzministeriums bekräftigte, dass der Erlassentwurf mit den oben genannten Bestimmungen die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über staatliche Kapitalinvestitionen in Unternehmen vorsieht und sicherstellt, dass die Verwendung interner Kapitalquellen von Unternehmen dezentralisiert und auf den Vorstand oder den Vorsitzenden, den Vertreter des staatlichen Kapitals im Unternehmen, übertragen wird.
Darüber hinaus erhalten staatseigene Unternehmen mehr Autonomie, da sie das Recht erhalten, jährliche Entwicklungsstrategien und Geschäftspläne herauszugeben. Zuvor wurden jährliche Entwicklungsstrategien und Geschäftspläne von der Vertretung des Eigentümers herausgegeben. Der neue Verordnungsentwurf überträgt diese Initiative nun den Unternehmen und ermöglicht ihnen die Veröffentlichung von 5- und 10-Jahres-Entwicklungsstrategien und jährlichen Geschäftsplänen. Dadurch werden Hindernisse im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Entwicklungsstrategien, die den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen könnten, beseitigt. Die Vertretung des Eigentümers oder der staatliche Eigentümer wird sich auf die Verwaltung von Schlüsselindikatoren wie Umsatz, Gewinn und Kapitalrendite konzentrieren.
Quelle: https://baolaocai.vn/doanh-nghiep-nha-nuoc-duoc-trao-them-nhieu-quyen-tu-chu-post648972.html
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