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Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen

Báo Phụ nữ Việt NamBáo Phụ nữ Việt Nam02/01/2025

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Die Regierung hat soeben das Dekret Nr. 180/2024/ND-CP erlassen, das die Senkung der Mehrwertsteuer gemäß der Resolution Nr. 174/2024/QH15 der Nationalversammlung vom 30. November 2024 festlegt. Das Dekret tritt vom heutigen 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 in Kraft.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen

In der Verordnung heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, gesenkt wird, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen:

a- Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten finden Sie in Anhang I dieses Dekrets.

b- Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchssteuer unterliegen. Einzelheiten finden Sie im Anhang II dieses Dekrets.

c- Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie. Einzelheiten sind in Anhang III zu diesem Dekret aufgeführt.

d) Die Mehrwertsteuerermäßigung für alle Waren und Dienstleistungen wird einheitlich auf die Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf in einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt die Mehrwertsteuerermäßigung. Für Kohleprodukte gemäß Anhang I dieser Verordnung gilt die Mehrwertsteuerermäßigung nicht für andere Stufen als Abbau und Verkauf.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen , die geschlossene Prozesse zum Verkauf von Kohle durchführen, unterliegen einer Mehrwertsteuerermäßigung auf verkaufte Kohleprodukte.

Falls die in den Anhängen I, II und III dieses Dekrets aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.

Mehrwertsteuersenkung

In Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung wird in der Verordnung klargestellt, dass Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode berechnen, berechtigt sind, auf die oben genannten Waren und Dienstleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden.

Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %, wenn sie Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ausstellen, für die die oben genannte Mehrwertsteuerermäßigung gilt.


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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/giam-thue-gia-tri-gia-tang-doi-voi-cac-nhom-hang-hoa-dich-vu-dang-ap-dung-muc-thue-suat-10-2025010211191194.htm

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