Dozierende auf Doktorats- und Masterniveau müssen Anforderungen hinsichtlich der Erfahrung in Ausbildungsorganisationen und der wissenschaftlichen Forschung im jeweiligen Ausbildungsbereich erfüllen. Dazu gehören besondere Anforderungen hinsichtlich der Anzahl wissenschaftlicher Artikel und Berichte in der Rolle des Erstautors oder korrespondierenden Autors.
Dies ist die neue Regelung im Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Rundschreibens 02 (2022) zu Bedingungen, Anordnung und Verfahren für die Eröffnung von Ausbildungsschwerpunkten sowie zur Aussetzung von Ausbildungsaktivitäten auf Doktorats-, Master- und Universitätsniveau, das kürzlich vom Ministerium für Bildung und Ausbildung erlassen wurde und ab dem 5. Januar 2025 in Kraft tritt.
Dieses neue Rundschreiben ergänzt die Regelungen für Dozierende, insbesondere auf Master- und Doktoratsstufe, um anspruchsvollere Anforderungen als das Rundschreiben 02.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verschärft die Anforderungen für Dozenten auf Doktoratsniveau
Konkret wurden die allgemeinen Bestimmungen für Dozenten auf Universitäts-, Master- und Doktoratsebene um den Inhalt ergänzt: „Dozenten, die für die Entwicklung und Organisation der Durchführung von Ausbildungsprogrammen zuständig sind, und Dozenten, die für die Lehre von Ausbildungsprogrammen zuständig sind, müssen hauptberufliche Dozenten sein, deren maximales Renteneintrittsalter gemäß den Regierungsvorschriften über den höheren Ruhestand für Beamte in öffentlichen Diensteinheiten nicht überschritten ist; sie müssen jährlich eine Reihe von Pflichtfächern direkt unterrichten oder Masterarbeiten und Doktorarbeiten im Ausbildungsprogramm betreuen.“
In Bezug auf die Regelungen zu Dozenten im Rahmen der Bedingungen für die Eröffnung eines Doktorandenausbildungsprogramms werden in diesem Rundschreiben neben der Anforderung, dass mindestens 1 oder 2 außerordentliche Professoren und 3 Ärzte des entsprechenden Fachgebiets als hauptberufliche Dozenten tätig sein müssen, zwei Inhalte zu den Dozentenbedingungen hinzugefügt.
Voraussetzung ist, dass Sie „Erfahrung in der Organisation von Ausbildung und wissenschaftlicher Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbereich haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Der Promotionsbereich ist ein geeignetes Feld für einen Facharzt, der ausgebildet und mit einem Master-Abschluss ausgezeichnet wurde oder in den letzten 5 Jahren an der Betreuung von 5 erfolgreich verteidigten Doktorarbeiten im Ausbildungsbereich (an einer anderen Ausbildungseinrichtung) mitgewirkt hat.
Gleichzeitig hat er insgesamt mindestens 50 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, die vom State Council of Professors für den Ausbildungssektor bewertet wurden, und zwar als Hauptautor oder korrespondierender Autor.
Zweitens muss es die Kriterien der für Doktorandenausbildungseinrichtungen geltenden Standards für universitäre Bildungseinrichtungen erfüllen, darunter den Anteil der Vollzeitdozenten mit Doktortitel, den Anteil der Einnahmen aus wissenschaftlichen und technologischen Aktivitäten (mit Ausnahme der Ausbildungseinrichtungen, die dem Verteidigungsministerium und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit unterstehen) und die durchschnittliche Anzahl wissenschaftlicher und technologischer Veröffentlichungen pro Vollzeitdozent.
Darüber hinaus enthält das Rundschreiben auch Bestimmungen für Dozenten mit Master-Abschluss. Demnach müssen Dozenten in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre direkte Lehrerfahrung in über 50 % der Fächer des Ausbildungsprogramms gesammelt und insgesamt mindestens 20 Artikel und wissenschaftliche Berichte in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht haben, die vom staatlichen Professorenrat für das Ausbildungsprogramm bewertet wurden, und zwar als Hauptautor oder korrespondierender Autor.
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Quelle: https://thanhnien.vn/giang-vien-day-trinh-do-tien-si-phai-cong-bo-it-nhat-50-bai-bao-khoa-hoc-185241130151955855.htm
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