Schritte zur Online-Anmeldung für einen dauerhaften Wohnsitz über Zalo
Schritt 1: Die Leute greifen auf die Zalo-Anwendung zu, klicken auf den Suchbereich, wählen „Bezirks-/Kreispolizei …“ und dann „Interessiert“ aus.
Schritt 2: Klicken Sie weiter auf „Öffentliches Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit“, um auf das öffentliche Serviceportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zuzugreifen.
Klicken Sie anschließend auf „Registrieren, Wohnsitz verwalten“.
Schritt 3: Klicken Sie auf „Daueraufenthalt anmelden“ und wählen Sie anschließend „Antrag einreichen“.
Schritt 4: Wählen Sie „Anmeldung zum nationalen öffentlichen Dienstkonto“.
Wählen Sie anschließend „Konto vom nationalen öffentlichen Dienstportal ausgestellt“ und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Schritt 5: Füllen Sie alle mit (*) gekennzeichneten Pflichtfelder vollständig und genau aus.
Wählen Sie anschließend „Ergebnisempfangsmethode“ durch Klicken auf den daneben stehenden Pfeil aus und setzen Sie anschließend ein Häkchen bei „Ich bin für die obige Erklärung rechtlich verantwortlich“.
Klicken Sie abschließend auf „Profil erfassen und senden“.
Hinweis: Die Methode zur Registrierung des ständigen Wohnsitzes über Zalo ist möglicherweise nicht in allen Fällen anwendbar.
Aktuelle Bedingungen für die Anmeldung eines Daueraufenthalts
Derzeit sind gemäß Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes 2020 die Bedingungen für die Registrierung eines Daueraufenthalts wie folgt festgelegt:
(1) Bürger, die einen rechtmäßigen Wohnsitz in ihrem Eigentum haben, können ihren ständigen Wohnsitz an diesem rechtmäßigen Wohnsitz anmelden.
(2) Bürger können ihren ständigen Wohnsitz an einem anderen Wohnsitz anmelden, wenn der Haushaltsvorstand und der Eigentümer dieses Wohnsitzes in folgenden Fällen zustimmen:
- Die Ehefrau kehrt zu ihrem Ehemann zurück; der Ehemann kehrt zu seiner Ehefrau zurück; die Kinder ziehen wieder zu ihren Eltern; die Eltern ziehen wieder zu ihren Kindern;
- Ältere Menschen, die bei ihren Brüdern, Schwestern oder Enkeln leben; Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen, die nicht arbeiten können, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen Krankheiten, die zu einem Verlust der kognitiven Fähigkeiten oder der Fähigkeit zur Verhaltenskontrolle führen und bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, Brüdern, Schwestern oder Enkeln, Onkeln väterlicher- oder mütterlicherseits, Tanten väterlicher- oder mütterlicherseits leben ...
- Minderjährige, die über die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten verfügen oder die keine Eltern mehr haben und bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren leiblichen Brüdern oder Schwestern, ihren leiblichen Onkeln oder ihren leiblichen Tanten leben; Minderjährige, die bei ihren Erziehungsberechtigten leben.
(3) Mit Ausnahme des in Absatz (2) genannten Falles ist es Bürgern gestattet, ihren ständigen Wohnsitz in einer legalen gemieteten, geliehenen oder gepachteten Unterkunft anzumelden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen über die Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers der Unterkunft verfügen, um Ihren ständigen Wohnsitz in der gemieteten, geliehenen oder vorübergehend gemieteten Wohnung anzumelden, und Sie müssen über die Zustimmung des Haushaltsvorstands verfügen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im selben Haushalt anmelden;
- Sicherstellung der Mindestwohnflächenbedingungen gemäß den Vorgaben des Volksrats der Provinz, jedoch nicht weniger als 8 m2 Wohnfläche pro Person.
(4) Bürger dürfen ihren ständigen Wohnsitz in einer religiösen Einrichtung oder einer religiösen Einrichtung mit Nebenwohnmöglichkeiten anmelden, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
- Religiöse Mitarbeiter werden ordiniert, ernannt, gewählt, nominiert oder versetzt, um religiöse Tätigkeiten in religiösen Einrichtungen auszuüben;
- Vertreter einer religiösen Einrichtung;
- Eine Person, die vom Vertreter oder Vorstand einer religiösen Einrichtung die Genehmigung zur Registrierung eines ständigen Wohnsitzes hat, um religiöse Aktivitäten in der religiösen Einrichtung direkt zu verwalten und zu organisieren;
- Kinder, Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen mit schweren Behinderungen und Obdachlose müssen von dem Vertreter oder Vorstand der religiösen Einrichtung, dem Leiter oder Vertreter der religiösen Einrichtung genehmigt werden, um sich für einen dauerhaften Aufenthalt anzumelden.
(5) Eine Person, die Pflege, Betreuung oder Hilfe erhält, kann sich mit Zustimmung des Leiters einer Einrichtung der Sozialhilfe zum Dauerwohnsitz anmelden oder sich mit Zustimmung des Haushaltsvorstands und des Inhabers der rechtmäßigen Wohnung zum Dauerwohnsitz in einem Haushalt anmelden, in dem Pflege und Betreuung geleistet werden.
(6) Personen, die auf einem Fahrzeug wohnen oder arbeiten, können ihren ständigen Wohnsitz auf diesem Fahrzeug anmelden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Eigentümer des Fahrzeugs sein oder über die Zustimmung des Eigentümers zur Anmeldung eines ständigen Wohnsitzes verfügen;
- Das Fahrzeug muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen und geprüft sein; falls das Fahrzeug nicht zulassungs- und prüfpflichtig ist, muss eine Bestätigung des Volkskomitees der Gemeinde, in der das Fahrzeug regelmäßig abgestellt wird, über die Nutzung des Fahrzeugs zu Wohnzwecken vorliegen;
- Bestätigung des Volkskomitees auf Gemeindeebene, dass das Fahrzeug zugelassen ist und regelmäßig in dem Gebiet geparkt ist, falls das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss oder der Ort der Fahrzeugzulassung nicht mit dem Ort des regelmäßigen Parkens übereinstimmt.
(7) Die Anmeldung eines unbefristeten Aufenthalts eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds, außer in Fällen, in denen der Wohnsitz des Minderjährigen vom Gericht bestimmt wird.
(8) Bürger dürfen an dem in Artikel 23 des Aufenthaltsgesetzes 2020 genannten Wohnort keinen neuen ständigen Wohnsitz anmelden, mit Ausnahme des in Artikel 20 Punkt a, Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes 2020 genannten Falls.
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