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Hinweise zur Veröffentlichung von Informationen zur Auftragnehmerauswahl und zu Ausschreibungsunterlagen

Báo Đầu tưBáo Đầu tư29/04/2024

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Hinweise zur Veröffentlichung von Informationen zur Auftragnehmerauswahl und zu Ausschreibungsunterlagen

Das Ministerium für Planung und Investitionen hat gerade das Rundschreiben Nr. 06/2024/TT-BKHĐT herausgegeben, das die Bereitstellung und Veröffentlichung von Informationen zur Auswahl von Auftragnehmern und von Vorlagen für Ausschreibungsunterlagen im National Bidding Network regelt.

Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet)

Gemäß dem Rundschreiben aktualisieren Auftragnehmer ihre Angaben zu Kapazität und Erfahrung gemäß den Systemvorschriften proaktiv und sind für die Richtigkeit der im System angegebenen Informationen rechtlich verantwortlich. Nimmt der Auftragnehmer Änderungen am System vor, speichert das System alle Informationen vor und nach der Änderung. Angaben zu Kapazität und Erfahrung des Auftragnehmers werden durch seine digitale Signatur authentifiziert.

Auftragnehmer müssen Dokumente und Materialien beifügen, um die Echtheit ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen nachzuweisen. Beigefügte Dokumente werden im System gespeichert und verwaltet.

Gibt ein Auftragnehmer unwahre Erklärungen ab, um finanzielle oder sonstige Vorteile zu erlangen oder sich Verpflichtungen zu entziehen, gilt dies gemäß den Bestimmungen von Absatz 4, Artikel 16 des Gesetzes über Ausschreibungen als Betrug.

Was den Informationsgehalt der Finanzberichtsdaten betrifft, so muss der Auftragnehmer die Finanzberichtsdaten nicht angeben, wenn diese im System aus dem elektronischen Steuersystem und dem nationalen Informationssystem zur Unternehmensregistrierung aktualisiert wurden. Stellt der Auftragnehmer bei Finanzberichtsdaten ab 2021 fest, dass das System die Daten im Vergleich zum elektronischen Steuersystem nicht aktualisiert hat, muss er sie so ändern, dass sie mit den an die Steuerbehörde gemeldeten Daten übereinstimmen. Das System speichert die geänderten Versionen der Informationen des Auftragnehmers.

Projektinformationen, Masterplan zur Auftragnehmerauswahl

Informationen zum Gesamtplan zur Auftragnehmerauswahl und zum Auftragnehmerauswahlplan werden vom Investor gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 1 und Klausel 4, Artikel 8 des Ausschreibungsgesetzes und Klausel 6, Artikel 14 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP im System veröffentlicht.

Bei der Veröffentlichung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl muss der Investor Dokumente als Grundlage für die Erstellung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl gemäß Klausel 2, Artikel 14 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP beifügen.

Bei Auftragnehmerauswahlplänen werden grundlegende Projektinformationen gleichzeitig mit dem Auftragnehmerauswahlplan veröffentlicht.

Falls das Angebotspaket einen genehmigten Kostenvoranschlag enthält Nach der Genehmigung des Auftragnehmerauswahlplans gemäß Klausel 2, Artikel 131 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP muss der genehmigte Kostenvoranschlag mindestens 5 Tage vor dem Angebotsschluss im System veröffentlicht werden.

Der Investor muss im Zuge der Veröffentlichung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl und des Auftragnehmerauswahlplans den Beschluss zur Genehmigung des Masterplans zur Auftragnehmerauswahl und des Auftragnehmerauswahlplans beifügen.

Ergebnisse der Auftragnehmerauswahl

Der Investor muss die Ergebnisse der Auftragnehmerauswahl spätestens 5 Werktage nach dem Datum der Genehmigung der Ergebnisse der Auftragnehmerauswahl im System veröffentlichen.

Zu den beigefügten Dokumenten gehören: Entscheidung zur Genehmigung der Ergebnisse der Auftragnehmerauswahl; E-HSDT-Bewertungsbericht zur Online-Auftragnehmerauswahl (Veröffentlichung des zusammenfassenden Bewertungsberichts, ohne die Bewertungsbögen der Mitglieder des Expertenteams); Falls eine Anpassung des Angebotspaketpreises im Auftragnehmerauswahlplan gemäß den Bestimmungen von Punkt b, Klausel 8, Artikel 131 des Dekrets Nr. 24/2024/ND-CP genehmigt wird, muss der Investor die Entscheidung zur Anpassung des Angebotspaketpreises vor Ablauf der Frist für die erneute Angebotsabgabe im System veröffentlichen.

Bei Warenbeschaffungspaketen müssen detaillierte Informationen zu den erfolgreichen Warenpositionen öffentlich bekannt gegeben werden, einschließlich der folgenden Inhalte: Warenliste; Code; Marke; Herstellungsjahr; Herkunft (Land, Gebiet); Hersteller; Konfiguration, grundlegende technische Merkmale; Einheit; Volumen; Preis des erfolgreichen Gebots.


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