Am 4. August hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung in Hau Giang nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung neue Regelungen zu den Studiengebühren für öffentliche Vorschulen, allgemeine Bildungseinrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen vom Schuljahr 2024–2025 bis zum Schuljahr 2025–2026 erlassen.
Ab dem Schuljahr 2024–2025 werden die Studiengebühren in Hau Giang je nach Bildungsstufe und erheblich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten variieren.
Dementsprechend werden die Studiengebühren in Hau Giang in den nächsten beiden Schuljahren je nach Bildungsstufe und erheblich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten variieren.
Im neuen Schuljahr 2024–2025 betragen die Schulgebühren in städtischen Gebieten (einschließlich Bezirken und Städten in Distrikten, Städten und Großstädten) wie folgt: Vorschule (außer für 5-jährige Vorschulkinder) 92.000 VND/Schüler/Monat; Grundschule und weiterführende Schule jeweils 60.000 VND/Schüler/Monat; Weiterbildung an weiterführenden Schulen und Gymnasien jeweils 65.000 VND/Schüler/Monat; Weiterbildung an Gymnasien 80.000 VND/Schüler/Monat.
In ländlichen Gebieten (einschließlich Gemeinden in Bezirken, Kleinstädten und Städten) und Gebieten mit ethnischen Minderheiten beträgt die Schulgebühr für die Vorschule 35.000 VND/Schüler/Monat; für die Grundschule und die weiterführende Schule beträgt sie 30.000 VND/Schüler/Monat; für die Weiterbildung an der weiterführenden Schule beträgt sie 50.000 VND/Schüler/Monat; für die weiterführende Schule beträgt sie 35.000 VND/Schüler/Monat; für die Weiterbildung an der weiterführenden Schule beträgt sie 65.000 VND/Schüler/Monat.
Für das Schuljahr 2025/2026 bleiben die oben genannten Schulgebühren für alle vier Stufen unverändert: Vorschule, Grundschule, Gymnasium und Weiterbildung auf Gymnasium-Niveau. Nur für die Mittelschule und die Weiterbildung auf Mittelschul-Niveau werden keine Schulgebühren erhoben.
Die Provinz Hau Giang schreibt außerdem vor, dass die Studiengebühren für Schulen mit Zweigstellen und Untercampus am jeweiligen Studienort der Schüler festgelegt werden. Beim Online-Lernen betragen die Studiengebühren 50 % der Studiengebühren. Wenn im Monat sowohl Präsenz- als auch Online-Lernen organisiert wird, wird die Gebühr entsprechend der Online-Lerngebühr erhoben.
Für Monate mit einer tatsächlichen Studienzeit (einschließlich Online-Studium, Nachholstudium an der Schule – PV) von weniger als dem ganzen Monat, weniger als 15 Tagen (einschließlich der Anzahl der freien Tage gemäß den Vorschriften), wird ein halber Monat abgezogen; für 15 Tage oder mehr wird der volle Monat abgezogen.
Da die Grundschule gemäß den staatlichen Bestimmungen von den Studiengebühren befreit ist, sind die Studiengebühren für Grundschüler in den oben genannten Bestimmungen die Grundlage dafür, dass der Staat die Studiengebühren für Schüler an privaten Bildungseinrichtungen in Gebieten unterstützt, in denen es nicht genügend öffentliche Schulen gibt.
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