Im Rundschreiben Nr. 35/2024 über Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen mit Wirkung ab 1. Januar 2025 regelt das Verkehrsministerium die Ausbildung und den Führerschein der Klasse B für Fahrer von Automatik- und Elektrofahrzeugen.
Konkret handelt es sich bei der Führerscheinart um die Klasse B mit der Aufschrift „ Ausgestellt an Personen, die ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe, einschließlich Elektroautos, fahren dürfen “.
Das Rundschreiben Nr. 35 schreibt außerdem vor, dass das Ausbildungsprogramm und die Ausbildungszeit für Fahrer von Elektroautos denen für Automatikfahrzeuge entsprechen. Für den Führerschein der Klasse B sind 203 Stunden erforderlich, während für Fahrer eines manuellen Fahrzeugs eine längere Ausbildungszeit von 235 Stunden erforderlich ist.
Was die theoretische Ausbildung betrifft, müssen Fahrschüler, die Elektroautos und Fahrzeuge mit Automatikantrieb fahren, 136 Stunden lernen. Diese umfassen unter anderem Verkehrsregeln, Aufbau und übliche Reparaturen, Verkehrskultur, Brandschutz, Feuerwehr- und Rettungsfähigkeiten, Fahrtechniken sowie das Erlernen von Software zur Simulation von Verkehrssituationen.
In der Praxis üben die Fahrschüler, die Elektroautos und Automatikfahrzeuge fahren lernen, genauso lange auf der Driving Range wie bei einem Auto mit Schaltgetriebe, nämlich 41 Stunden, und fahren 24 Stunden auf der Straße. Die gesamte praktische Trainingsstrecke für Fahrschüler mit Elektroautos beträgt 1.000 km, für Fahrschüler mit Schaltgetriebe 1.100 km.
Laut dem Vertreter des Rundschreibenausschusses unterscheidet sich die Bedienung und Nutzung von Elektroautos nicht von der von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe, nur der Name ist anders. Daher werden Fahrer von Elektroautos ähnlich geschult und erhalten einen Führerschein wie Fahrer von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe.
Das Rundschreiben 35 legt außerdem fest, dass eine Person mit einem Führerschein nur den im Führerschein angegebenen Fahrzeugtyp fahren darf. Wenn eine Person also einen Führerschein der Klasse B für ein Automatik- oder Elektrofahrzeug besitzt, ist ihr das Fahren eines Fahrzeugs mit manueller Schaltung nicht gestattet.
Personen, die vor Inkrafttreten des Rundschreibens einen Automatik-Führerschein der Klasse B1 besaßen, können diesen umtauschen oder neu ausstellen lassen und dabei den Zusatz „ Ausgestellt an Personen, die ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) fahren dürfen “ angeben.
Derzeit erhalten Fahrer von Automatikfahrzeugen den Führerschein B1. Gemäß dem Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit (gültig ab 1. Januar 2025) ist die Klasse B jedoch eine Kombination aus dem Führerschein B1 (erteilt an nicht professionelle Fahrer von Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen; Lkw unter 3,5 Tonnen) und dem Führerschein B2 (erteilt an professionelle Fahrer von Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen; Lkw unter 3,5 Tonnen).
Personen mit einem automatischen B1-Führerschein, die auf ein manuelles Getriebe umsteigen müssen, müssen sich registrieren und das Programm abschließen, um einen neuen Führerschein zu erhalten.
VN (laut VnExpress)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/nguoi-lai-o-to-dien-duoc-cap-giay-phep-lai-xe-giong-xe-so-tu-dong-400093.html
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