Das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA legt viele wichtige neue Richtlinien zu Nummernschildern und Fahrzeugzulassungen fest, die ab dem 15. August 2023 in Kraft treten.
Ab dem 15. August 2023 treten neue Richtlinien zur Fahrzeugzulassung und zu Nummernschildern in Kraft. (Laut TVPL)) |
Vergabe und Verwaltung von Kennzeichen anhand der Fahrzeughalter-Identifikationsnummern
Ab dem 15. August 2023 werden Fahrzeugkennzeichen gemäß dem Identifikationscode des Fahrzeughalters ausgegeben und verwaltet (nachfolgend als Identifikationskennzeichen bezeichnet). Identifikationskennzeichen sind Kennzeichen mit Symbolen, Kennzeichenserien, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Kennzeichenfarbe gemäß den Vorschriften. Dabei:
- Bei Fahrzeughaltern mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft wird das Kennzeichen anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.
- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Kennzeichen anhand der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von der zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.
- Bei Fahrzeughaltern, die Organisationen sind, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wurde. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird er gemäß dem Steuergesetz oder der Gründungsentscheidung verwaltet.
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und neu zugeteilt, wenn der Fahrzeughalter ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum zulässt.
Die Identifikationsnummer des Kennzeichens wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Widerrufs für den Fahrzeughalter aufbewahrt. Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer des Kennzeichens, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Vorschriften an das Kennzeichenlager übertragen.
Anleitung zur Eigentumsübertragung bei Motorrädern und Autos durch mehrere Eigentümer
Gemäß Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA müssen sich Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, zur Durchführung des Rückrufverfahrens an die für die Fahrzeugzulassungsunterlagen zuständige Behörde wenden und die Namensänderung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes gemäß Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA registrieren lassen. Ist die für die Unterlagen zuständige Behörde auch die für die Registrierung der Namensänderung zuständige Behörde, müssen sie das Rückrufverfahren nicht durchführen.
Das ersteigerte Kennzeichen kann an einem Fahrzeug ersetzt werden, das bereits ein Kennzeichen hat.
Gemäß Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA können Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, die versteigerten Kennzeichen für Autos verwenden, die bereits zuvor zugelassen und mit Kennzeichen versehen wurden.
Dementsprechend muss in diesem Fall die Organisation oder Einzelperson, die die Auktion für das Autokennzeichen gewinnt, eine Fahrzeugregistrierungsakte mit den folgenden Dokumenten vorbereiten, um das Fahrzeugregistrierungsverfahren abzuschließen:
(1) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;
(2) Fahrzeugschein und Kennzeichen;
Falls die Agentur, die die Nummernschilder der Auktionsgewinner registriert und ausgibt, nicht mit der Agentur identisch ist, die die registrierten Fahrzeugaufzeichnungen der Auktionsgewinnerorganisation oder Einzelperson verwaltet, muss der Fahrzeugbesitzer das Widerrufsverfahren für dieses registrierte Fahrzeug durchführen.
(3) Eine noch gültige Bescheinigung über das amtliche Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs, ausgestellt von der Verkehrspolizeidirektion; bei Ablauf muss eine zusätzliche Verlängerungsbescheinigung der Verkehrspolizeidirektion vorliegen.
Mit der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs kann lediglich das Kennzeichen des ersteigerten Fahrzeugs übertragen werden.
Gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen Organisationen und Einzelpersonen das Nummernschild eines Auktionsgewinners nur zusammen mit der Eigentumsübertragung des mit diesem Auktionsgewinner-Nummernschild zugelassenen Fahrzeugs übertragen.
Organisationen und Einzelpersonen, die den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der erfolgreichen Auktion erhalten haben, dürfen den Eigentumsübergang für das Fahrzeug und das Nummernschild der erfolgreichen Auktion nicht an andere Organisationen und Einzelpersonen weiterleiten; sie dürfen den Eigentumsübergang für das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.
Die Nichtzahlung von Verkehrsstrafen führt zur Ablehnung der Fahrzeugzulassung.
Gemäß Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird die Fahrzeugzulassung von Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit verstoßen, ohne die Entscheidung über Verwaltungssanktionen im Verkehrsbereich zu befolgen, nicht bearbeitet. Nach Befolgung der Entscheidung über Verwaltungssanktionen im Verkehrsbereich dürfen sie ihre Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA zulassen.
Beim Verkauf eines Autos muss der Eigentümer die Fahrzeugzulassung und das Nummernschild zurückgeben, um das Rücknahmeverfahren abzuschließen.
Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA muss der Fahrzeughalter beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs den Fahrzeugschein und das Nummernschild an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen, außer im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs mit dem Nummernschild des Auktionsgewinners, in diesem Fall muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.
Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr enthalten sein werden, außer in Fällen, in denen beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen die Nummernschilder der Fahrzeuge enthalten sind, die die Auktion gewonnen haben.
Fahrzeuganmeldung am vorübergehenden Wohnsitz
Ab dem 15. August 2023 dürfen Organisationen und Einzelpersonen ihre Fahrzeuge an ihrem vorübergehenden Wohnsitz anmelden. Dementsprechend müssen Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, ihre Fahrzeuge bei der dortigen Fahrzeugzulassungsbehörde anmelden; mit Ausnahme des in Artikel 3, Klausel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Falls.
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