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Neue Richtlinien zur Fahrzeugzulassung und zu Nummernschildern ab 15. August

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/08/2023

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Das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA legt viele wichtige neue Richtlinien zu Nummernschildern und Fahrzeugzulassungen fest, die ab dem 15. August 2023 in Kraft treten.
Những chính sách mới về đăng ký xe, biển số xe từ ngày 15/8
Ab dem 15. August 2023 treten neue Richtlinien zur Fahrzeugzulassung und zu Nummernschildern in Kraft. (Laut TVPL))

Vergabe und Verwaltung von Kennzeichen anhand der Fahrzeughalterkennung

Ab dem 15. August 2023 werden Fahrzeugkennzeichen gemäß dem Identifikationscode des Fahrzeughalters (nachfolgend Identifikationskennzeichen genannt) ausgegeben und verwaltet. Identifikationskennzeichen sind Kennzeichen mit Symbolen, Kennzeichenserien, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Kennzeichenfarben gemäß den Vorschriften. Dabei:

- Für Fahrzeughalter mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft werden die Nummernschilder anhand der persönlichen Identifikationsnummern verwaltet.

- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild anhand der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen von einer zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweisnummer verwaltet.

- Bei Fahrzeughaltern, die Organisationen sind, wird das Kennzeichen gemäß dem elektronischen Identifikationscode der Organisation verwaltet, der durch das elektronische Identifikations- und Authentifizierungssystem erstellt wurde. Falls kein elektronischer Identifikationscode der Organisation vorhanden ist, wird er gemäß dem Steuercode oder der Niederlassungsentscheidung verwaltet.

Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Eigentumsübergang des Fahrzeugs wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters von der Zulassungsbehörde eingezogen und neu zugeteilt, wenn der Fahrzeughalter ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum zulässt.

Die Identifikationsnummer wird für den Fahrzeughalter für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Widerrufs aufbewahrt. Nach Ablauf der oben genannten Frist wird die Identifikationsnummer, sofern sich der Fahrzeughalter nicht registriert hat, zur Registrierung und Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Vorschriften an das Kennzeichenlager übertragen.

Anleitung zur Eigentumsübertragung bei Motorrädern und Autos durch mehrere Eigentümer

Gemäß Artikel 31 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA müssen sich Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge nutzen, zur Durchführung des Rückrufverfahrens an die für die Fahrzeugzulassungsunterlagen zuständige Behörde wenden und die Namensänderung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes gemäß Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA registrieren lassen. Ist die für die Unterlagen zuständige Behörde auch die Behörde, die die Namensänderung des Fahrzeugs registriert, müssen sie das Rückrufverfahren nicht durchführen.

Das ersteigerte Kennzeichen kann an einem Fahrzeug ersetzt werden, das bereits über ein Kennzeichen verfügt.

Gemäß Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA können Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, die versteigerten Kennzeichen für Autos verwenden, die bereits zuvor zugelassen und mit Kennzeichen versehen wurden.

Dementsprechend muss in diesem Fall die Organisation oder Einzelperson, die die Autokennzeichenauktion gewinnt, eine Fahrzeugzulassungsakte mit den folgenden Dokumenten vorbereiten, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen:

(1) Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs;

(2) Fahrzeugschein und Kennzeichen;

Falls die Agentur, die die Nummernschilder der Auktionsgewinner registriert und ausgibt, nicht mit der Agentur identisch ist, die die registrierten Fahrzeugaufzeichnungen der Auktionsgewinnerorganisation oder Einzelperson verwaltet, muss der Fahrzeugbesitzer das Widerrufsverfahren für dieses registrierte Fahrzeug durchführen.

(3) Eine noch gültige Bescheinigung der Verkehrspolizeibehörde über das Kennzeichen des bei der Versteigerung zugeschlagenen Fahrzeugs; bei Ablauf muss eine zusätzliche Verlängerungsbescheinigung der Verkehrspolizeibehörde vorliegen.

Mit der Übertragung des Fahrzeugbesitzes kann lediglich das Kennzeichen des ersteigerten Fahrzeugs übertragen werden.

Gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen Organisationen und Einzelpersonen das Nummernschild eines Auktionsgewinners nur zusammen mit der Eigentumsübertragung des mit diesem Auktionsgewinner-Nummernschild zugelassenen Fahrzeugs übertragen.

Organisationen und Einzelpersonen, die den Fahrzeugbesitz und das ersteigerte Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs übertragen bekommen haben, dürfen den Fahrzeugbesitz und das ersteigerte Kennzeichen nicht weiter an andere Organisationen und Einzelpersonen übertragen; sie dürfen den Fahrzeugbesitz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragen.

Die Nichtzahlung von Verkehrsstrafen führt zur Ablehnung der Fahrzeugzulassung.

Gemäß Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird die Fahrzeugzulassung von Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit verstoßen, ohne der Entscheidung über Verwaltungssanktionen für Verkehrsverstöße nachzukommen, nicht bearbeitet; nach Befolgung der Entscheidung über Verwaltungssanktionen für Verkehrsverstöße dürfen sie ihre Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA zulassen.

Beim Verkauf eines Autos muss der Eigentümer die Fahrzeugzulassung und das Nummernschild zurückgeben, um das Rücknahmeverfahren abzuschließen.

Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA muss der Fahrzeughalter beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs den Fahrzeugschein und das Nummernschild an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen, außer im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs mit dem Nummernschild, das bei der Auktion den Zuschlag erhalten hat. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein an die Fahrzeugzulassungsbehörde zurückgeben, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.

Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr erforderlich sind, außer beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen mit Nummernschildern von ersteigerten Fahrzeugen.

Fahrzeuganmeldung am vorübergehenden Wohnsitz

Ab dem 15. August 2023 können Organisationen und Einzelpersonen ihre Fahrzeuge an ihrem vorübergehenden Wohnsitz anmelden. Dementsprechend müssen Fahrzeughalter, die Organisationen oder Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz (ständiger oder vorübergehender Wohnsitz) an einem Ort sind, ihre Fahrzeuge bei der dortigen Fahrzeugzulassungsbehörde anmelden; mit Ausnahme des in Artikel 3, Klausel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Falls.


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