Über die Fahrerausbildung
Personen, die für den Erwerb des Motorradführerscheins der Klassen A1, A und B1 eine Ausbildung benötigen:
Für theoretische Lerninhalte müssen Sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und eine der folgenden Lernmethoden wählen: Selbststudium der theoretischen Fächer gemäß den von der Regierung vorgeschriebenen Fahrausbildungsaktivitäten oder Studium an einer Fahrausbildungseinrichtung. Für praktische Fahrlerninhalte: in konzentrierter Form an einer Fahrausbildungseinrichtung.
Personen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE ausgebildet werden müssen:
Für theoretische Lerninhalte müssen Sie das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolvieren und eine der folgenden Lernmethoden wählen: konzentrierter Unterricht an einer Fahrausbildungsstätte oder Fernunterricht, Selbststudium mit Anleitung gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrausbildungsaktivitäten. Für praktische Fahrlerninhalte: in Form eines konzentrierten Unterrichts an einer Fahrausbildungsstätte.
Dieses Rundschreiben hebt das Rundschreiben Nr. 35/2024/TT-BGTVT vom 15. November 2024 des Verkehrsministers auf, das die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen, die Erteilung und Verwendung internationaler Führerscheine sowie die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten in Kenntnissen des Straßenverkehrsrechts regelt.
Übergangsbestimmungen
Für Ausbildungskurse, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens eröffnet wurden, für die aber vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens noch keine Abschlussprüfung durchgeführt wurde, muss die Ausbildungseinrichtung proaktiv das Verfahren zur Bewertung der Lernergebnisse der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte der Auszubildenden wählen, um den Abschluss des Ausbildungskurses gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens oder gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT vom 15. November 2024 des Verkehrsministers zu prüfen.
Für Schulungen, bei denen die Abschlussprüfung vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens durchgeführt wurde, erfolgt die Abschlussbestätigung der Schulung weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministers vom 15. November 2024. Für vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellte Abschlusszertifikate von Schulungen und Schulungszertifikate im Straßenverkehrsrecht gelten weiterhin die Bestimmungen.
Das Bauamt und die Fahrausbildungsstätten übermitteln und empfangen weiterhin Daten zur Fahrausbildung über das Führerscheininformationssystem bis zum 30. Juni 2026.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/nhung-quy-dinh-moi-ve-dao-tao-lai-xe-post803158.html
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