Über die Fahrerausbildung
Personen, die für den Erwerb des Motorradführerscheins der Klassen A1, A und B1 eine Ausbildung benötigen:
Für theoretische Lerninhalte muss das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolviert werden. Dabei stehen folgende Lernmethoden zur Auswahl: Selbststudium der theoretischen Fächer gemäß den von der Regierung für Fahrerausbildungsaktivitäten vorgeschriebenen Bestimmungen oder zentralisiertes Lernen in einer Fahrerausbildungseinrichtung. Für praktische Lerninhalte im Fahrsport: zentralisiertes Lernen in einer Fahrerausbildungseinrichtung.
Personen, die für den Erwerb von Führerscheinen der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE ausgebildet werden müssen:
Für theoretische Lerninhalte muss das in diesem Rundschreiben vorgeschriebene Ausbildungsprogramm absolviert werden. Dabei kann zwischen folgenden Lernmethoden gewählt werden: konzentrierter Unterricht an einer Fahrschule oder Fernunterricht, Selbststudium unter Anleitung gemäß den staatlichen Vorschriften für Fahrausbildungsaktivitäten. Für praktische Fahrlerninhalte: in Form eines konzentrierten Unterrichts an einer Fahrschule.
Dieses Rundschreiben hebt das Rundschreiben Nr. 35/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministers vom 15. November 2024 auf, das die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen, die Erteilung und Verwendung internationaler Führerscheine sowie die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts regelt.
Übergangsbestimmungen
Bei Ausbildungskursen, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens begonnen haben, für die aber vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens noch keine Abschlussprüfung durchgeführt wurde, muss die Ausbildungseinrichtung proaktiv das Verfahren zur Bewertung der Lernergebnisse der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte der Auszubildenden wählen, um den Abschluss des Ausbildungskurses gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens oder gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministers vom 15. November 2024 zu berücksichtigen.
Für Schulungen, bei denen die Abschlussprüfung vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens durchgeführt wurde, erfolgt die Bestätigung des Abschlusses weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 35/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministers vom 15. November 2024. Zertifikate über den Abschluss von Schulungen und Zertifikate über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit gemäß den Bestimmungen.
Das Bauamt und die Fahrausbildungsstätten übermitteln und empfangen weiterhin Daten zur Fahrausbildung über das Führerscheininformationssystem bis zum 30. Juni 2026.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/nhung-quy-dinh-moi-ve-dao-tao-lai-xe-post803158.html
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