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Neue Regelungen des Politbüros zur Machtkontrolle, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität

Việt NamViệt Nam31/10/2023

Das ständige Mitglied des Sekretariats, Truong Thi Mai, hat gerade im Namen des Politbüros die Verordnung 131 zur Machtkontrolle, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Inspektionen, Aufsichten, der Durchsetzung der Parteidisziplin sowie bei Inspektions- und Prüfungstätigkeiten (als Verordnung 131 bezeichnet) unterzeichnet und erlassen.

Diese Regelung gilt für Organisationen, die Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen, Einheiten und Einzelpersonen sind, die mit der Inspektion, Überwachung und Durchsetzung der Parteidisziplin sowie mit Inspektions- und Prüfungstätigkeiten befugt sind. Organisationen und Einzelpersonen, die inspiziert, überwacht, inspiziert, geprüft werden und der Parteidisziplin unterliegen (im Folgenden als Inspektionssubjekte bezeichnet).

Thường trực Ban Bí thư Trương Thị Mai.

Ständiges Mitglied des Sekretariats Truong Thi Mai.

22 Korruptions- und Negativitätshandlungen gemäß Verordnung 131

Grundsätzlich verlangt die Verordnung 131, dass es bei der Kontrolle einen Mechanismus geben muss, der eine strenge Kontrolle aller Befugnisse verhindert und sicherstellt, und dass Autorität mit Verantwortung verbunden sein muss.

Öffentlichkeit und Transparenz sind mit der Rechenschaftspflicht von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Inspektions-, Aufsichts-, Parteidisziplinar- sowie Inspektions- und Prüfungstätigkeiten verbunden.

Gleichzeitig müssen Unabhängigkeit und Objektivität gewährleistet sein, und die Arbeitsvorschriften, Regeln, Inspektions-, Aufsichts-, Parteidisziplinar-, Inspektions- und Prüfverfahren müssen vollständig umgesetzt und strikt eingehalten werden. Eine Kultur der Integrität, ohne Korruption und ohne Negativität bei der Ausführung von Aufgaben muss aufgebaut und umgesetzt werden.

Erkennen, verhindern und rigoros ahnden Sie rechtzeitig die Ausnutzung und den Missbrauch von Positionen und Macht, Korruption und Negativität bei Inspektions-, Aufsichts-, Parteidisziplinar- und Inspektions- und Prüfungstätigkeiten.

In der Verordnung 131 werden außerdem 22 Fälle von Korruption und Negativität bei Inspektions-, Aufsichts-, Parteidisziplinar- und Inspektions- und Prüfungstätigkeiten aufgeführt.

Insbesondere Bestechungshandlungen, die Annahme von Bestechungsgeldern, die Vermittlung von Bestechungsgeldern sowie die Bestechung von Personen mit Verantwortung, Positionen, Befugnissen oder verwandten Personen, um die Verantwortung des Verstoßes zu verringern oder zu vermeiden.

Bereitstellung oder Offenlegung von Informationen, Dokumenten und Aufzeichnungen des inspizierten Subjekts gegenüber Organisationen und Einzelpersonen ohne Befugnis oder Verantwortung, insbesondere von Informationen, Dokumenten und Aufzeichnungen im Rahmen von Inspektionen, Aufsichten, Durchsetzung der Parteidisziplin oder Inspektionen und Audits.

Erhalt von Geld, Eigentum, anderen materiellen oder immateriellen Vorteilen, Teilnahme an Unterhaltungsaktivitäten des inspizierten Subjekts oder einer mit dem inspizierten Subjekt verbundenen Person.

Ausnutzung familiärer Beziehungen oder Nutzung der eigenen Vorteile, der eigenen Position oder des Rufs oder der anderer, um die untersuchte Person oder verwandte Organisationen oder Einzelpersonen zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu beeinflussen, sich Vorteile zu verschaffen oder Druck auf sie auszuüben.

Ausnutzung der Kenntnis interner oder ungünstiger Informationen einer Organisation oder Einzelperson, um Bedingungen festzulegen oder Druck auf die zu inspizierende Person oder auf Personen mit Autorität oder Verantwortung bei der Durchführung von Inspektions-, Überwachungs-, Parteidisziplinar-, Inspektions- und Prüfungsaufgaben zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven auszuüben.

Es wird Personen mit familiären Beziehungen gestattet, ihren Einfluss, ihre Positionen und ihre Macht auszunutzen, um Inspektionen, Aufsichten, die Durchsetzung der Parteidisziplin, Inspektionen und Prüfungen zu manipulieren und sich darin einzumischen.

Das Vorbringen persönlicher Absichten, das Aufstellen von Kriterien, Bedingungen, Kommentaren und Bewertungen, die auferlegt, falscher Natur oder unwahr sind, um dem Prüfobjekt einen Vorteil oder Nachteil zu verschaffen.

Vertuschen, Beihilfe leisten, verzögern oder unterlassenes Beenden, unterlassenes Behandeln oder Beenden, falsches Behandeln des Inhalts, der Art oder des Ausmaßes eines Verstoßes oder unterlassenes Melden an die zuständigen Behörden zur bestimmungsgemäßen Behandlung für verletzende Organisationen und Einzelpersonen.

Offenlegung von Staatsgeheimnissen, Berufsgeheimnissen, Belästigung, Verursachung von Schwierigkeiten, Aufdrängung, respektloses Verhalten, Verstoß gegen Branchenvorschriften, illegale Einmischung in die Aktivitäten der inspizierten Personen …

Beamte mit Verstößen werden nicht eingeplant oder versetzt.

In Bezug auf den Umgang mit Verstößen gegen die Ausnutzung von Vorteilen, den Missbrauch von Positionen und Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität betont die Verordnung des Politbüros die Notwendigkeit, Parteikomitees, Parteiorganisationen und Parteimitglieder, die bei der Inspektion, Überwachung und Durchsetzung der Parteidisziplin sowie bei Inspektions- und Prüfungstätigkeiten Korruption oder Negativität begehen, diese vertuschen oder dabei helfen, unverzüglich und gemäß den Parteivorschriften streng zu disziplinieren.

Falls der Verstoß nicht schwerwiegend genug ist, um disziplinarische Maßnahmen zu erfordern, muss die Person eine Selbstprüfung durchführen, Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes und der Mängel ergreifen und sich verpflichten, das Vergehen nicht zu wiederholen.

Sollten Parteimitglieder, Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (einschließlich derjenigen, die ihren Arbeitsplatz gewechselt haben oder in den Ruhestand gegangen sind) gegen die oben genannten 22 Gesetze verstoßen, werden sie gemäß den geltenden Vorschriften behandelt.

Gegen die derzeit im Dienst befindlichen Beamten werden ebenfalls Disziplinarmaßnahmen verhängt. Konkret bedeutet dies die Suspendierung von der Arbeit und Position sowie die Nichtzuweisung zu Stabsaufgaben, Facharbeiten im Bereich Inspektion, Aufsicht, Durchsetzung der Parteidisziplin, Inspektion und Rechnungsprüfung.

Keine Planung, Mobilisierung, Rotation, Ernennung, Wiederernennung, Verleihung, Beförderung, Nominierung zur Wahl, Kandidatur für gleichwertige oder höhere Positionen, Anerkennung von Positionen, Verleihung von Titeln oder Belohnungen gemäß den Vorschriften.

Aufhebung und Widerruf fehlerhafter Schlussfolgerungen und Entscheidungen in Bezug auf Inspektion, Überwachung, Durchsetzung der Parteidisziplin sowie Inspektions- und Prüfungstätigkeiten. Bei Verstößen, die eine strafrechtliche Verfolgung erfordern, muss der Fall unverzüglich an die zuständige Behörde zur Prüfung und Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weitergeleitet werden. Es ist strengstens untersagt, sie für administrative oder interne Bearbeitungen aufzubewahren./.

Organisationen, Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Einheiten, die Korruption und Negativität in ihren Agenturen und Einheiten zulassen, werden gemäß den Vorschriften streng bestraft.

In der Verordnung 131 werden jedoch auch Fälle genannt, in denen eine Befreiung oder Reduzierung der Verantwortung in Betracht gezogen wird. Insbesondere ist es unmöglich, die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung und Unterbindung von Korruption und Negativität bei Inspektionen, Aufsichten, der Durchsetzung der Parteidisziplin sowie bei Inspektions- und Prüfungstätigkeiten zu kennen oder ergriffen zu haben.

Oder Sie haben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Folgen korrupter und negativer Handlungen zu verhindern und zu überwinden, oder Sie haben korrupte und negative Handlungen umgehend erkannt, proaktiv gemeldet und darauf reagiert.

Fordern Sie proaktiv den Rücktritt von einer Position, bevor die zuständige Behörde die Angelegenheit entdeckt und bearbeitet, außer in Fällen einer strafrechtlichen Verfolgung.

Laut PLO

Quelle: https://plo.vn/share759248.html


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