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Regelungen zur monatlichen Rentenhöhe im Jahr 2024

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế08/10/2023

Wie wird die monatliche Rente im Jahr 2024 berechnet und wie ist sie geregelt? – Leser Minh Quan
Quy định mức hưởng lương hưu hàng tháng năm 2024

Regelungen zur monatlichen Rentenhöhe im Jahr 2024

(1) Für sozialversicherungspflichtig Versicherte

Die monatliche Rente eines Arbeitnehmers errechnet sich aus der Multiplikation des monatlichen Rentensatzes mit dem durchschnittlichen Monatsgehalt für die Sozialversicherungsbeiträge.

Der monatliche Rentensatz rentenberechtigter Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen des Artikels 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 wird wie folgt berechnet:

- Für Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2024 in Rente gehen, wird der monatliche Rentensatz mit 45 % berechnet, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich 2 % berechnet; der Höchstsatz beträgt 75 %.

- Für männliche Arbeitnehmer, die im Jahr 2024 in Rente gehen, wird der monatliche Rentensatz mit 45 % berechnet, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich 2 % berechnet; der Höchstsatz beträgt 75 %.

Die monatliche Rente von Arbeitnehmern, die die in Artikel 55 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 festgelegten Bedingungen erfüllen, wird wie oben beschrieben berechnet und dann für jedes Jahr des Renteneintritts vor dem vorgeschriebenen Alter um 2 % gekürzt.

Bei einem ungeraden Zeitraum von weniger als 6 Monaten wird der Rentenanteil nicht gekürzt. Bei einem ungeraden Zeitraum von 6 Monaten oder mehr beträgt die Kürzung 1 %.

Die monatliche Rente rentenberechtigter weiblicher Arbeitnehmerinnen gemäß Absatz 3, Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 wird auf Grundlage der Anzahl der Sozialversicherungsbeitragsjahre und des durchschnittlichen Monatsgehalts für Sozialversicherungsbeiträge wie folgt berechnet: 15 Sozialversicherungsbeitragsjahre werden mit 45 % des durchschnittlichen Monatsgehalts für Sozialversicherungsbeiträge gemäß Artikel 62 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 berechnet. Von 16 bis weniger als 20 Sozialversicherungsbeitragsjahren wird jedes Beitragsjahr durch Zuschlag von 2 % berechnet.

Die niedrigste monatliche Rente von Arbeitnehmern, die der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen und Anspruch auf Rente gemäß Artikel 54 und 55 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 haben, entspricht dem Grundgehalt, mit Ausnahme der in Punkt i, Absatz 1, Artikel 2 und Absatz 3, Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 genannten Fälle.

Gemäß: Artikel 56 des Sozialversicherungsgesetzes 2014, Artikel 7 des Dekrets 115/2015/ND-CP und Artikel 17 des Rundschreibens 59/2015/TT-BLDTBXH.

(2) Für freiwillig Sozialversicherte

Die monatliche Rente errechnet sich aus der Multiplikation des monatlichen Rentensatzes mit dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen für die Sozialversicherungsbeiträge.

Der monatliche Rentensatz berechnet sich wie folgt:

- Für Frauen, die im Jahr 2024 in Rente gehen, wird der monatliche Rentensatz mit 45 % berechnet, was 15 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich 2 % berechnet; der Höchstsatz beträgt 75 %.

- Für Männer, die im Jahr 2024 in Rente gehen, wird der monatliche Rentensatz mit 45 % berechnet, was 20 Jahren Sozialversicherungsbeiträgen entspricht. Für jedes weitere Jahr Sozialversicherungsbeiträge werden zusätzlich 2 % berechnet; der Höchstsatz beträgt 75 %.

Gemäß: Artikel 74 des Sozialversicherungsgesetzes 2014, Artikel 3 des Dekrets 134/2015/ND-CP.

Regelungen zu einmaligen Altersleistungen im Jahr 2024

(i) Für sozialversicherungspflichtig Versicherte

Gemäß Artikel 58 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten Arbeitnehmer, deren Sozialversicherungsbeitragsdauer länger ist als die Anzahl der Jahre, die einem Rentensatz von 75 % entspricht, bei ihrer Pensionierung zusätzlich zur Rente eine einmalige Zulage.

Der einmalige Zuschuss wird auf Grundlage der Anzahl der Jahre berechnet, die über dem Rentensatz von 75 % liegen und die mehr als 0,5 Monate des durchschnittlichen Monatsgehalts betragen.

(ii) Für freiwillige Sozialversicherungsteilnehmer

Gemäß Artikel 75 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 erhalten Arbeitnehmer, deren Sozialversicherungsbeitragsdauer die Anzahl der Jahre übersteigt, die einem Rentensatz von 75 % entspricht, bei Renteneintritt zusätzlich zur Rente eine einmalige Zulage.

Der einmalige Zuschuss wird auf Grundlage der Anzahl der Jahre berechnet, in denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, die über der Anzahl der Jahre liegen, die einem Rentensatz von 75 % entsprechen. Für jedes Jahr der Sozialversicherungsbeiträge wird er mit 0,5 Monaten des durchschnittlichen monatlichen Einkommens an Sozialversicherungsbeiträgen berechnet.


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