Ich habe Pädagogik studiert, aber keine Festanstellung bekommen. Deshalb habe ich ein Schulungszentrum eröffnet (das Gewerbe angemeldet und versteuert ist). Ich habe einige Grundschullehrer eingeladen, sich mir anzuschließen. Ich möchte fragen: Kann ich einen Kurs eröffnen, wenn Grundschüler nach einem zusätzlichen kulturellen Training fragen? Verstößt dies gegen das Rundschreiben Nr. 29/2024/TT-BGDDT? Huong Le (hwongle***@gmail.com)
* Antwort:
Wenn Ihr Wissenstrainingszentrum zusätzliche Lehr- und Lernaktivitäten eröffnet, muss es die Bestimmungen von Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT einhalten. Insbesondere: Organisationen oder Einzelpersonen, die zusätzliche Lehr- und Lernaktivitäten außerhalb der Schule gegen Gebühr von den Schülern organisieren (nachfolgend als zusätzliche Lehreinrichtungen bezeichnet), müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Gewerbeanmeldung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
Geben Sie vor der Anmeldung von Schülern zu den Nachhilfekursen die Fächer, die zusätzlich unterrichtet werden, die Dauer des Nachhilfeunterrichts für jedes Fach je nach Klassenstufe, den Ort, die Form und den Zeitpunkt der Organisation des Nachhilfeunterrichts, die Liste der Nachhilfelehrer und die Studiengebühren öffentlich auf dem elektronischen Informationsportal bekannt oder hängen Sie diese am Standort der Nachhilfeeinrichtung aus.
Außerschulische Nachhilfelehrer müssen über gute moralische Eigenschaften und eine den von ihnen unterrichteten Fächern entsprechende fachliche Kompetenz verfügen. Lehrkräfte, die derzeit an Schulen unterrichten, die an außerschulischer Nachhilfe teilnehmen, müssen dem Schulleiter bzw. Direktor bzw. der Schulleitung (gemeinsam als Schulleiter bezeichnet) über die Fächer, Orte, Formen und Zeiten der außerschulischen Nachhilfe Bericht erstatten.
Die Eröffnung von Zusatzklassen für Grundschüler gemäß Klausel 1, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT verstößt gegen die Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT. Organisiert das Zentrum andere als die in Klausel 1, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT vorgeschriebenen Bildungsaktivitäten , unterliegt es nicht der Anwendung und dem Geltungsbereich dieses Rundschreibens.
Falls das Zentrum gemäß den Bestimmungen von Artikel 42 des Regierungserlasses Nr. 125/2024/ND-CP vom 5. Oktober 2024 zur Regelung der Bedingungen für Investitionen und den Betrieb im Bildungsbereich gegründet wird, muss es die Bestimmungen der Artikel 43, 44, 45, 46 und 47 dieses Erlasses einhalten.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi ).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/quy-dinh-ve-hoat-dong-day-them-hoc-them-ngoai-nha-truong-co-thu-tien-post738956.html
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