Dementsprechend erhöht das Dekret Nr. 156/2025/ND-CP den maximalen ungesicherten Kreditbetrag für Einzelpersonen, Haushalte, Genossenschaften, Geschäftshaushalte, Genossenschaften, Genossenschaftsverbände und landwirtschaftliche Eigentümer. Konkret erhöht sich der ungesicherte Kreditbetrag für Einzelpersonen und Haushalte, die in ländlichen Gebieten wohnen oder in der landwirtschaftlichen Produktion und Geschäftstätigkeit tätig sind, von 100–200 Millionen VND auf 300 Millionen VND. Der ungesicherte Kreditbetrag für Genossenschaften und Geschäftshaushalte, die in ländlichen Gebieten tätig sind, wird von 300 Millionen VND auf 500 Millionen VND erhöht. Der ungesicherte Kreditbetrag für landwirtschaftliche Eigentümer wird von 1–2 Milliarden VND auf 3 Milliarden VND erhöht. Der ungesicherte Kreditbetrag für Genossenschaften und Genossenschaftsverbände wird von 1–3 Milliarden VND auf 5 Milliarden VND erhöht.
Neben der Erhöhung des Limits vereinfacht das Dekret Nr. 156/2025/ND-CP auch die Kreditvergabe. Insbesondere müssen die Kreditnehmer wie bisher keine Bescheinigung über ein Grundstück ohne rotes Buch oder ohne Streitigkeit einreichen. Die Vorlage von Nutzungsrechtszertifikaten erfolgt künftig gemäß der Vereinbarung zwischen Bank und Kunde und ist nicht mehr obligatorisch. Dekret Nr. 156/2025/ND-CP erweitert insbesondere den Kreis der Begünstigten von Kreditanreizen, beispielsweise für die biologische und Kreislauflandwirtschaft, ermöglicht den Zugang zu Kapital und meistert Risiken ähnlich wie bei Hightech-Produktionsmodellen oder Kettenverbindungen.
Die Veröffentlichung des Dekrets 156/2025/ND-CP ist ein konkreter Schritt, um Kreditressourcen freizusetzen, die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung zu fördern und zur Erreichung nachhaltiger Wachstumsziele in der kommenden Zeit beizutragen.
THANH HONG
Quelle: https://baobinhduong.vn/tao-thuan-loi-cho-nguoi-dan-tiep-can-tin-dung-nong-nghiep-a349252.html
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