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Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Strompreise in Projekten für erneuerbare Energien

Báo Đầu tưBáo Đầu tư11/03/2025

Bis zu 13 ausländische Investoren und 15 inländische Unternehmen, die in Solarenergie investieren, haben offiziell Beschwerde gegen die Geschichte des kommerziellen Betriebs ohne schriftliche Abnahme eingelegt, weil sie befürchten, dass sie nicht mehr vom ursprünglichen Strompreis profitieren können.


Bis zu 13 ausländische Investoren und 15 inländische Unternehmen, die in Solarenergie investieren, haben offiziell Beschwerde gegen die Geschichte des kommerziellen Betriebs ohne schriftliche Abnahme eingelegt, weil sie befürchten, dass sie nicht mehr vom ursprünglichen Strompreis profitieren können.

Viele Solarkraftwerke befürchten, den anfänglichen Strompreis nicht zu erreichen.
Viele Solarkraftwerke befürchten, den anfänglichen Strompreis nicht zu erreichen.

Kommerzieller Betrieb, aber noch keine Abnahmegenehmigung

Die Petitionen der Unternehmen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Tatsache, dass ihnen das Datum der kommerziellen Inbetriebnahme (COD) zuerkannt worden war und sie Strom gegen Geld zum Strompreis gemäß Entscheidung 17/2019/QD-TTg (FIT1-Preis) und Entscheidung 13/2020/QD-TTG (FIT2-Preis) verkauften, es jedoch zum Zeitpunkt der COD kein Dokument gab, das die Ergebnisse der Inspektion und Abnahme durch die zuständige Behörde (Akzeptanz der Abnahme) bestätigte.

In der Petition erklärten die Unternehmen, dass trotz der Einhaltung der zum Zeitpunkt der Anerkennung des Kraftwerks als COD geltenden Vorschriften für erneuerbare Energien seit September 2023 bei vielen Projekten die Zahlungen auf unbestimmte Zeit verzögert wurden oder sie im Rahmen der mit EVN unterzeichneten Stromabnahmeverträge (PPAs) nur Teilzahlungen erhielten, ohne dass hierfür eine klare Rechtsgrundlage außer der Erwähnung im Inspektionsbeschluss Nr. 1027/KL-TTCP vorlag.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Situation sind nicht gering, da zahlreiche Projekte mit Zahlungsausfällen bei der Rückzahlung ihrer Schulden gegenüber inländischen und internationalen Kreditinstituten konfrontiert sind.

Es muss hier wiederholt werden, dass in der Schlussfolgerung Nr. 1027/KL-TTCP der Regierungsinspektion vom April 2023 die Geschichte von Projekten für erneuerbare Energien zur Sprache kam, die als COD anerkannt wurden und FIT1- und FIT2-Preise genießen, aber die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Insbesondere gibt es zum Zeitpunkt der COD und der Inanspruchnahme von FIT1- und FIT2-Preisen kein Abnahmedokument.

Empfehlungen der Investoren

  Bestätigen und erzwingen Sie das ursprünglich genehmigte Nachnahmedatum der betroffenen Projekte.

Stellen Sie sicher, dass EVN seinen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der unterzeichneten PPAs vollständig nachkommt und die Zahlungen für die betroffenen Projekte vollständig und pünktlich leistet, um eine finanzielle Erschöpfung der Projekte zu vermeiden.

Das Rundschreiben 10/2023/TT-BCT wird nicht rückwirkend auf Projekte angewendet, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens eine COD haben.

Im Ergebnis der Inspektion hieß es außerdem, dass dadurch der Vietnam Electricity Group (EVN) – einem zu 100 % staatlichen Unternehmen – Schaden zugefügt worden sei.

Um die Folgen zu beheben, hat das Ministerium für Industrie und Handel einen Plan für Projekte vorgeschlagen, die Einspeisevergütungen erhalten und gegen die Prüfergebnisse verstoßen haben, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Einspeisevergütungen nicht vollständig erfüllen. Sie erhalten keine Vorzugsvergütungen, sondern müssen ihre Stromeinkaufs- und -verkaufspreise gemäß den Vorschriften neu festlegen. Gleichzeitig werden die fälschlicherweise gewährten Vorzugsvergütungen durch Ausgleichszahlungen für Stromeinkäufe zurückgezahlt.

Laut einem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel sind 173 netzgekoppelte Solar- und Windkraftwerke bzw. Teile netzgekoppelter Solarkraftwerke von dieser Situation betroffen.

Bei der jüngsten Sitzung der zuständigen Behörde zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei Erneuerbare-Energien-Projekten am 26. Februar 2025 nannte die EVN die Anzahl der entsprechenden Projekte und teilte sie in konkrete Gruppen ein.

Dies sind die Gruppen, die vom FIT1-Preis profitieren und die Annahme vor dem 1. Juli 2019 haben – dem Enddatum des FIT1-Preises; die vom FIT2-Preis profitieren und die Annahme vor dem 1. Januar 2021 haben – dem Enddatum des FIT2-Preises; die vom FIT1-Preis profitieren, aber die Annahme während des FIT2-Preiszeitraums haben und schließlich die Gruppe, die vom FIT1- oder FIT2-Preis profitiert, aber die Annahme nach dem 31. Dezember 2020 hat – dem letzten Tag, um vom FIT2-Preis zu profitieren; es gibt sogar Projekte, die noch keine Annahme haben.

Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Fabriken, die zwar Strompreise gemäß FIT1 und FIT2 erhalten, deren Abnahmetermin jedoch nach dem 31. Dezember 2020 liegt, nicht gering ist und bei über 90 von 173 genannten Projekten liegt.

Auch die Tatsache, dass für die COD-Solarkraftwerke künftig nicht mehr die gleichen Strompreise gelten werden wie heute, sorgt bei den Unternehmen für Panik.

Die Herausforderung, einen Ausweg zu finden

In einer Petition an zahlreiche hochrangige Politiker erklärten 13 ausländische Investoren, 15 inländische Unternehmen und ein Verband, dass die Abnahme der Baufertigstellung durch das Ministerium für Industrie und Handel oder die zuständigen Provinzbehörden keine Voraussetzung für die Erreichung von COD zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von FIT1 und FIT2 sei.

Konkret umfassen die Bedingungen für die Anerkennung als COD gemäß Entscheidung Nr. 39/2018/QD-TTg für Windkraftprojekte und Entscheidung Nr. 13/2020/QD-TTg für Solarkraftprojekte lediglich drei Anforderungen: Abschluss der Erstprüfung des Kraftwerks und der Anschlussausrüstung, Erteilung einer Strombetriebslizenz und Vereinbarung von Zählerständen zur Einleitung der Zahlung.

Auch die damaligen Vorschriften über die Strombetriebsgenehmigungen sahen keine schriftliche Annahme als Voraussetzung für die Erteilung einer Strombetriebsgenehmigung vor.

Erst am 9. Juni 2023 wurde mit dem Rundschreiben Nr. 10/2023/TT-BCT eine schriftliche Zustimmung vor der Beantragung einer Strombetriebslizenz vorgeschrieben. Investoren sind daher der Ansicht, dass die rückwirkende Anwendung dieser neuen Anforderung auf Projekte, die bereits vor vielen Jahren COD erreicht haben, dem Grundsatz der nicht rückwirkenden Anwendung von Artikel 13 des Investitionsgesetzes Nr. 61/2020/QH14 widerspricht.

Zudem gehen die Investoren davon aus, dass ein Verstoß gegen die baurechtliche Abnahme lediglich zu Verwaltungssanktionen und ggf. zu Auflagen zur Behebung der Folgen führt, nichts an der Tatsache ändert, dass das Projekt die COD-Bedingungen nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt und die COD-Genehmigung der EVN erhalten hat.

„Gemäß den unterzeichneten PPAs ist EVN verpflichtet, Strom aus diesen Projekten zum vereinbarten Einspeisetarif ab dem von EVN zuvor genehmigten COD-Datum zu kaufen. Die Zahlungsverzögerung gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen von EVN aus diesen unterzeichneten PPAs“, heißt es in der Petition.

Die Investment Newspaper berichtete einmal über dieses Problem. Anfang 2022 veröffentlichte EVN ein Dokument, in dem das Bauministerium und das Ministerium für Industrie und Handel um konkrete Anweisungen gebeten wurden, um die Rechte der Parteien des Solarstromprojekts im Zusammenhang mit der Inspektion der Abnahmearbeiten der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde vor der Inbetriebnahme der Stromprojekte zu gewährleisten.

Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes von 2014 und seinen Änderungen und Ergänzungen bis 2022 müssen Energieprojekte ab Stufe III und darunter den Vorschriften entsprechend abgenommen werden. Solarstromprojekte mit einer Leistung von weniger als 10 MW fallen demnach unter Stufe III, Projekte mit 10 bis 30 MW unter Stufe II und Projekte mit über 30 MW unter Stufe I. Bei allen Projekten muss eine Abnahme durch die zuständigen Behörden erfolgen.

Allerdings enthielten einige andere Rechtsdokumente aus der Zeit, als Solarstromprojekte in Betrieb genommen wurden, keine Vorschriften zur Inspektion von Abnahmearbeiten durch zuständige Behörden, wie etwa Entscheidung Nr. 11/2017/QD-TTg, Rundschreiben Nr. 16/2017/TT-BCT, Entscheidung Nr. 13/2020/QD-TTg, Rundschreiben Nr. 18/2020/TT-BCT.

Es ist anzumerken, dass das Dekret Nr. 15/2013/ND-CP es Investoren gestattet, die Abnahme zur Inbetriebnahme des Projekts zu organisieren, wenn die vorgeschriebene Frist abgelaufen ist, ohne dass sie von der zuständigen Behörde ein Dokument über die Ergebnisse der Abnahmeprüfung erhalten haben.

Allerdings regeln die Dekrete Nr. 46/2015/ND-CP und Nr. 06/2021/ND-CP diesen Inhalt nicht mehr und schränken die Initiative der Investoren im Prozess der Annahme und Inbetriebnahme des Projekts ein.

Im Gespräch mit Reportern sagten viele Experten der Strombranche auch, dass andere Stromquellen, die schon seit langer Zeit gebaut werden, nicht mit der gleichen Situation konfrontiert seien wie Solarstromprojekte, da der Stromverkaufspreis gemäß dem mit EVN ausgehandelten und unterzeichneten PPA unabhängig vom Jahr der Inbetriebnahme derselbe sei.

Bei vielen Solarstromprojekten haben viele Investoren aufgrund des Ansturms auf die staatlich regulierten FIT1- oder FIT2-Preise nicht aufgepasst oder wussten nicht Bescheid und hatten keine Zeit, die Abnahme- und Inspektionsarbeiten bei der staatlichen Verwaltungsbehörde abzuschließen. Daher lagen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vorzugspreise von FIT1 und FIT2 keine entsprechenden Dokumente vor.

Es ist erwähnenswert, dass es zwar fast 100 Projekte ohne Abnahme gibt, aber Dutzende anderer Projekte mit vollständigen Abnahmezertifikaten. Wenn Unternehmen also nicht über genügend Dokumente verfügen, aber weiterhin die alten FIT1- und FIT2-Preise genießen, stellt sich die Frage: „Wo liegt hier der Vorteil?“, und diese Frage lässt sich nur schwer beantworten.

Diese Realität zeigt auch, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Schwierigkeiten bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien vollständig gelöst sind, ohne dass dies die Attraktivität der Investitionen in der Elektrizitätsbranche beeinträchtigt.


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Quelle: https://baodautu.vn/thach-thuc-giu-gia-ban-dien-tai-du-an-nang-luong-tai-tao-d251636.html

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