Vietnam.vn - Nền tảng quảng bá Việt Nam

Was ist neu im Rundschreiben Nr. 33 zur Regelung der Ursprungsbestimmung importierter und exportierter Waren?

Báo Công thươngBáo Công thương19/06/2023

[Anzeige_1]
Ministerium für Industrie und Handel bittet um Kommentare zum Rundschreiben zur Regelung des Warenursprungs. Heute, am 6. Juni: Regelungen zu den Ursprungsregeln für Waren im ASEAN-Warenhandelsabkommen

Das Rundschreiben Nr. 33/2023/TT-BTC des Finanzministeriums legt fest, dass der Antrag auf vorläufige Ursprungsbestimmung Folgendes enthalten muss: 1 Originalkopie des Antrags auf vorläufige Ursprungsbestimmung für exportierte und importierte Waren; 1 Kopie der Produktionskostenerklärung und der Ursprungserklärung des inländischen Herstellers oder Lieferanten der Rohstoffe, falls die Rohstoffe und Vorräte in einem nachfolgenden Schritt zur Herstellung einer anderen Ware verwendet werden; 1 Kopie des Produktionsprozesses oder Zertifikats zur Zusammensetzungsanalyse (sofern vorhanden); 1 Kopie des Katalogs oder Bildes der Waren.

Thông tư số 33 quy định về xác định xuất xứ hàng hóa xuất nhập khẩu có gì mới?
Durch die Überprüfung des Warenursprungs können für exportierte und importierte Waren Anreize im Rahmen von Freihandelsabkommen genutzt werden.
Organisationen und Einzelpersonen reichen Anträge auf vorläufige Ursprungsbestimmung innerhalb der in der Verordnung Nr. 59/2018/ND-CP zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 08/2015/ND-CP festgelegten Frist bei der Generalzollbehörde ein. In dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Umsetzung des Zollgesetzes zu Zollverfahren, Inspektion, Überwachung und Kontrolle detailliert beschrieben und bereitgestellt.

Die Generalzollabteilung nimmt Dokumente entgegen, prüft sie und führt Verfahren zur vorläufigen Ursprungsbestimmung von exportierten und importierten Waren gemäß den Bestimmungen in Artikel 28 des Zollgesetzes und Klausel 11, Artikel 1 des Dekrets Nr. 59/2018/ND-CP durch.

Die Zollabteilung, bei der die Zollanmeldung registriert ist, prüft und bestimmt den Ursprung der exportierten Waren auf Grundlage der Prüfung der Erklärung des Zollanmelders, der schriftlichen Mitteilung über die Ergebnisse der vorläufigen Ursprungsbestimmung der exportierten Waren (sofern vorhanden), der Dokumente in der Zollakte und der Ergebnisse der tatsächlichen Warenprüfung (sofern vorhanden) und geht wie folgt vor:

Wenn die Kontrollergebnisse mit der Erklärung des Zollanmelders in der Zollanmeldung übereinstimmen, wird der Warenursprung anerkannt;

Falls die Zollbehörde hinreichende Gründe für die Feststellung hat, dass der Warenursprung nicht mit der Erklärung des Zollanmelders in der Zollanmeldung übereinstimmt, behandelt sie dies gemäß den Vorschriften und fordert den Zollanmelder auf, zusätzliche Erklärungen gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 39/2018/TT-BTC abzugeben.

Falls die Zollabteilung, bei der die Zollanmeldung registriert ist, Grund zu der Annahme hat, dass die Herkunft der exportierten Waren verdächtig ist, oder Warnhinweise auf einen Ursprungsbetrug oder eine illegale Umladung vorliegen, ist Folgendes zu tun: Eine physische Kontrolle der Waren gemäß der vom Leiter der Zollabteilung festgelegten Methode und Stufe durchzuführen;

Während auf die Ergebnisse der Inspektion und Ursprungsüberprüfung gewartet wird, unterliegen exportierte Waren den Zollverfahren und der Zollabfertigung gemäß den Vorschriften.

Rundschreiben Nr. 33/2023/TT-BTC tritt am 15. Juli 2023 in Kraft.

Das vollständige Rundschreiben Nr. 33 finden Sie hier.


[Anzeige_2]
Quellenlink

Etikett: Warenursprung

Kommentar (0)

No data
No data

Gleiches Thema

Gleiche Kategorie

Überflutete Gebiete in Lang Son, vom Hubschrauber aus gesehen
Bild von dunklen Wolken, die kurz vor dem Einsturz stehen, in Hanoi
Der Regen strömte herab, die Straßen verwandelten sich in Flüsse, die Leute von Hanoi brachten Boote auf die Straßen
Nachstellung des Mittherbstfestes der Ly-Dynastie in der kaiserlichen Zitadelle Thang Long

Gleicher Autor

Erbe

Figur

Geschäft

No videos available

Aktuelle Veranstaltungen

Politisches System

Lokal

Produkt