Insbesondere ändert das Dekret Nr. 260/2025/ND-CP die Ausfuhrsteuersätze für eine Reihe von Waren, die in Anhang I des Dekrets Nr. 26/2023/ND-CP vom 31. Mai 2023 zu den Themen „Ausfuhrzollliste“, „Präferenzzollliste für Einfuhr“, „Liste der Waren und absolute Steuersätze“, „Mischsteuer“ und „Einfuhrsteuer außerhalb des Zollkontingents“ aufgeführt sind.

Dementsprechend bleibt der Ausfuhrsteuersatz für Schmuck und Schmuckteile aus Silber, ob mit anderen Edelmetallen plattiert oder plattiert oder nicht, sowie für Schmuck und Schmuckteile aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen plattiert sind, bei 0 %.
Senkung des Ausfuhrsteuersatzes für Schmuck und Schmuckteile aus anderen Edelmetallen, ob mit Edelmetall plattiert oder plattiert oder nicht, von 1 % auf 0 %.
Das Dekret belässt den Exportsteuersatz für mit Edelmetallen plattierte Industrieprodukte aus Silber und unedlen Metallen bei 0 %; für andere Industrieprodukte aus Edelmetallen wird der Steuersatz von 1 % auf 0 % gesenkt.
Darüber hinaus wird auch für andere Produkte aus Gold oder Silber der Exportsteuersatz von 1 % auf 0 % gesenkt.
Es ist bekannt, dass der neue Steuersatz (0 %) innerhalb der Steuerspanne für Goldschmuck und Kunstgruppen (von 0–10 %) liegt und mit den Grundsätzen der Bekanntmachung von Steuertabellen und Steuersätzen übereinstimmt.
Das Finanzministerium teilte mit, dass diese Steuersenkung notwendig sei, um Unternehmen bei der Kostensenkung und Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Gleichzeitig trage sie dazu bei, gelagertes Gold angesichts begrenzter Goldquellen und hoher Preise in Mehrwertprodukte umzuwandeln.
Quelle: https://baogialai.com.vn/thue-xuat-khau-vang-trang-suc-ky-nghe-giam-ve-0-post569065.html
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