ANTD.VN – Die Ho Chi Minh City Real Estate Association (HoREA) hat vorgeschlagen, die Regelung im Rundschreiben 22/2023/TT-NHNN zu ändern, wonach Banken Privatpersonen keine Kredite für den Kauf künftiger Gewerbeimmobilien gewähren dürfen, die mit einer Hypothek belastet sind.
Das Rundschreiben 22/2023/TT-NHNN tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Der größte positive Punkt des Rundschreibens ist die Anpassung des Kreditrisikokoeffizienten.
Dementsprechend wird der Risikokoeffizient für Kredite zum Erwerb von Sozialwohnungen, zum Kauf von Eigenheimen und zum Bau von Eigenheimen im Rahmen staatlicher Förderprogramme und Projekte auf maximal 50 % gesenkt. Die Beleihungsquote (LTV) wird ebenfalls von 100 % oder mehr angepasst, und die Einkommensquote (DSC) wird über 35 % liegen. Der Mindestrisikokoeffizient beträgt 20 %, was einer Beleihungsquote von unter 40 % und einer Einkommensquote von unter 35 % entspricht.
Darüber hinaus wird mit Rundschreiben 22 auch der Kreditrisikokoeffizient für Vermögenswerte, bei denen es sich um spezielle Kreditfazilitäten in Form von Kreditfazilitäten zur Finanzierung von Geschäftsprojekten für Gewerbeimmobilien in Industrieparks handelt, von 200 % auf 160 % angepasst …
Diese Änderungen sollen Kreditinstitute dazu ermutigen, die Kreditvergabe für Sozialwohnungsprojekte und Wohnbauprojekte im Rahmen staatlicher Förderprogramme und -projekte zu fördern. Gleichzeitig tragen sie zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei und fördern eine sichere, gesunde und nachhaltige Entwicklung des Immobilienmarktes.
HoREA schlägt vor, Privatpersonen die Aufnahme von Krediten für den Hauskauf zu ermöglichen, wobei künftige Wohnimmobilien als Sicherheit dienen. |
Allerdings könnten sich laut HoREA einige Bestimmungen des Rundschreibens 22, wenn sie nicht umgehend geändert werden, sowohl kurzfristig als auch langfristig negativ auf den Erholungs- und Entwicklungsprozess des Immobilienmarktes auswirken.
Insbesondere ist HoREA zutiefst besorgt über die Bestimmungen in Rundschreiben 22 zu immobilienbesicherten Krediten für Privatpersonen zum Kauf von Häusern, einschließlich Gewerbeimmobilien. Demnach dürfen Geschäftsbanken und ausländische Bankfilialen Privatpersonen nur dann Kredite zum Kauf von Häusern gewähren, wenn diese „fertig zur Übergabe“ sind, d. h. „verfügbare Häuser“.
„Daher gestattet Rundschreiben Nr. 22/2023/TT-NHNN es Geschäftsbanken und ausländischen Bankfilialen nicht, Privatpersonen Kredite für den Kauf von unfertigen Gewerbeimmobilien zur Übergabe (d. h. zukünftig errichtete Gewerbeimmobilien) zu gewähren, die durch diese Immobilien selbst besichert (hypothekarisch belastet) sind. Privatpersonen, die einen Kredit für den Kauf von zukünftig errichteten Gewerbeimmobilien aufnehmen möchten, müssen daher andere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen oder diese mit anderen Vermögenswerten absichern“, so Le Hoang Chau, Vorsitzender von HoREA.
Daher ist HoREA der Ansicht, dass eine nicht umgehende Änderung der oben genannten Verordnung mit Inkrafttreten des Rundschreibens Nr. 22 am 1. Juli 2024 zu negativen Folgen führen und den normalen Betrieb des Immobilienmarktes behindern könnte, was sich sowohl kurzfristig als auch langfristig negativ auf den Erholungs- und Entwicklungsprozess des Immobilienmarktes auswirken würde.
Darüber hinaus ist es unangemessen, inkonsistent und unvereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch 2015, dem Wohnungsgesetz 2014 und dem Wohnungsgesetz 2023, dem Immobilienwirtschaftsgesetz 2014 und dem Immobilienwirtschaftsgesetz 2023, dem Investitionsgesetz 2020, dem Gesetz über Kreditinstitute 2010 und dem Gesetz über Kreditinstitute 2024, Kreditinstitute nicht zuzulassen, dass Privatpersonen Kredite für den Kauf künftiger Gewerbeimmobilien mit Hypothekendarlehen erhalten.
Auf Grundlage eines Vergleichs der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (siehe oben) und der praktischen Situation schlägt der Verband vor, Klausel 11, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 41/2016/TT-NHNN (geändert und ergänzt in Klausel 1, Artikel 1 des Rundschreibens 22/2023/TT-NHNN) dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass Vorschriften hinzugefügt werden, die es Kreditinstituten gestatten, Privatpersonen Kredite für den Kauf von „zukunftsorientiertem Gewerbeimmobilieneigentum“ zu gewähren, das durch dieses Haus besichert (hypothekarisch belastet) ist.
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