Ab dem 15. September dürfen Verkehrspolizeistreifen in vier Fällen Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten.
Die Verkehrspolizei von Hanoi stoppt ein säumiges Fahrzeug – Foto: DANH TRONG
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 32/2023 herausgegeben, das die Pflichten, Befugnisse, Formen, Inhalte und Verfahren für die Überwachung, Kontrolle und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr durch die Verkehrspolizei regelt. Das Rundschreiben tritt am 15. September in Kraft.
Details zu 4 Fällen, in denen die Verkehrspolizei Fahrzeuge anhalten darf
Dem Rundschreiben zufolge dürfen Verkehrspolizisten ab dem 15. September in vier Fällen Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten.
- Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften und andere Gesetzesverstöße direkt oder durch professionelle technische Geräte feststellen und erfassen.
- Umsetzung von Anordnungen und Plänen zur allgemeinen Fahrzeugkontrolle zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung; Pläne zur Patrouille, Kontrolle und Behandlung von Verstößen gemäß dem Thema Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und der öffentlichen Ordnung, die von den zuständigen Behörden herausgegeben werden.
- Es liegt eine schriftliche Aufforderung des Leiters oder seines Stellvertreters der Ermittlungsbehörde vor; eine schriftliche Aufforderung einer jeweils zuständigen Behörde, ein Fahrzeug zur Kontrolle anzuhalten, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, Verbrechen zu bekämpfen und zu verhindern, Naturkatastrophen, Bränden und Explosionen zu verhindern und zu bekämpfen, Epidemien zu verhindern und zu bekämpfen, Rettungsaktionen durchzuführen und andere Gesetzesverstöße durchzuführen.
Im Anforderungsdokument müssen Zeitpunkt, Strecke, zur Kontrolle angehaltene Transportmittel, Abfertigung und beteiligte Kräfte konkret angegeben werden.
- Es gibt Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Patrouillenrouten und -gebiete der Provinz- und Bezirksverkehrspolizei
Das Rundschreiben weist außerdem Routen und Bereiche für Patrouillen und Kontrollen klar zu und dezentralisiert sie. Insbesondere weist die Verkehrspolizeibehörde die Abteilung an, Patrouillen und Kontrollen im Straßen- und Schienenverkehr zu leiten, Kräfte zu rekrutieren, Patrouillen zu organisieren und Verstöße auf Autobahnen zu ahnden, die durch die Verwaltungsgrenzen von zwei oder mehr Provinzen und Städten verlaufen.
Organisieren Sie bei Bedarf Kräfte, die die Maßnahmen direkt umsetzen oder leiten und sich mit Polizeieinheiten, Ortschaften und verwandten Kräften abstimmen, um landesweit gemäß dem vom Direktor der Verkehrspolizeibehörde oder einer höheren Stelle herausgegebenen Plan auf Straßenverkehrswegen zu patrouillieren, die Kontrolle zu übernehmen und Verstöße zu ahnden.
Die Verkehrspolizeibehörde stellt die Einsatzkräfte zusammen, organisiert Streifen und kümmert sich um Verstöße auf Straßenverkehrswegen innerhalb der örtlichen Verwaltungsgrenzen, darunter:
Schnellstraßen befinden sich nur innerhalb der Verwaltungsgrenzen einer Provinz oder Stadt.
Wichtige Nationalstraßen, Nationalstraßen mit komplizierten Verkehrsordnungs- und Sicherheitssituationen (einschließlich Umgehungsstraßen); Straßenverkehrswege, die eine wichtige Rolle bei der sozioökonomischen Entwicklung spielen und die Sicherheit und Landesverteidigung vor Ort gewährleisten.
Zu den städtischen Routen in der Stadt gehören Hauptrouten, Routen mit komplizierten Verkehrsregeln und Sicherheitssituationen.
Organisieren Sie bei Bedarf Kräfte, die die Maßnahmen direkt umsetzen oder leiten und sich mit der Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Gemeindepolizei sowie verwandten Kräften abstimmen, um gemäß dem vom Polizeidirektor der Provinz oder Gemeinde herausgegebenen Plan auf Straßenverkehrswegen zu patrouillieren, die Kontrolle auszuüben und Verstöße zu ahnden.
Die Polizei auf Bezirksebene stellt Kräfte auf, organisiert Patrouillen, kontrolliert und behandelt Verstöße auf Straßenverkehrswegen innerhalb der Verwaltungsgrenzen auf Bezirksebene, darunter:
Bundesstraßen, Bundesstraßenabschnitte, die keine Hauptbundesstraßen sind, Bundesstraßen mit komplizierten Verkehrsordnungs- und Sicherheitssituationen (einschließlich Umgehungsstrecken).
Abschnitte wichtiger Nationalstraßen und Nationalstraßen mit komplizierten Verkehrsordnungs- und Sicherheitssituationen, die durch Provinzstädte und Kreisstädte führen, gemäß dem Plan des Provinzpolizeidirektors.
Provinzstraßen; Kreisstraßen; Gemeindestraßen und andere verwaltete Straßen; Sonderstraßen; städtische Straßen, die nicht zu den Hauptstraßen gehören; Routen mit komplizierten Verkehrsordnungs- und Sicherheitssituationen.
Koordinieren Sie mit der Verkehrspolizeibehörde die Patrouillen, Kontrollen und die Behandlung von Verstößen auf Straßenverkehrswegen innerhalb der Verwaltungsgrenzen gemäß dem Plan des Provinzpolizeidirektors.
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