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Ab dem 15. August müssen Autobesitzer beim Verkauf ihres Autos den Fahrzeugschein und die Nummernschilder aufbewahren.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/07/2023

Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss der Eigentümer gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ab dem 15. August 2023 die Fahrzeugzulassung und das Nummernschild aufbewahren.
Từ ngày 15/8, chủ xe phải giữ lại giấy đăng ký xe và biển số xe khi bán xe

Beim Verkauf eines Autos muss der Eigentümer den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren.

Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Pflichten des Fahrzeughalters bei der Fahrzeugzulassung wie folgt fest:

- Beachten Sie die Bestimmungen des Kfz-Zulassungsgesetzes.

Führen Sie die Fahrzeugzulassungsverfahren auf dem öffentlichen Serviceportal durch und geben Sie wahrheitsgemäß, vollständig und genau Informationen zu den Fahrzeugzulassungsvorschriften an und erklären Sie diese.

Sie sind vor dem Gesetz für die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs und der Fahrzeugunterlagen verantwortlich.

Es ist strengstens verboten, Dokumente zu fälschen, illegal in das öffentliche Serviceportal, das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem einzugreifen, um elektronische Dateninformationen zu ändern oder die Motornummer oder Fahrgestellnummer des Fahrzeugs für die Fahrzeugregistrierung zu ändern.

- Bringen Sie das Fahrzeug zur in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugzulassungsstelle, um Fahrzeuge zu überprüfen, die zum ersten Mal zugelassen, zur Eigentumsübertragung, Fahrzeugübertragung, Renovierung oder Farbänderung angemeldet wurden. Falls die Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder das Nummernschild unscharf, beschädigt oder verloren ist, muss der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder eines neuen Nummernschilds erklären und durchführen oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder das Nummernschild gemäß den Vorschriften neu ausstellen lassen.

- Innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die technische Sicherheit und den Umweltschutz für ein modifiziertes Kraftfahrzeug durch eine zuständige Behörde oder ab einer Änderung der Angaben zum Namen des Fahrzeughalters oder ab einer Änderung der Adresse des Firmensitzes oder des Wohnorts in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt oder ab dem Ablauf der Zulassungsbescheinigung muss sich der Fahrzeughalter an die Zulassungsbehörde wenden, um die Verfahren zur Ausstellung oder zum Widerruf der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds gemäß den Vorschriften durchzuführen.

- Bei Verkauf, Schenkung, Vererbung, Tausch, Einlage, Zuteilung oder Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Übertragung des Fahrzeugbesitzes“ genannt):

+ Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (und nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes zusammen mit dem Kennzeichen des Auktionsgewinners muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.

+ Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen. Wenn der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist das Widerrufsverfahren nicht abschließt oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergibt, die die Fahrzeugübertragung erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeughalter wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Widerrufsverfahrens bestraft.

Falls der Fahrzeughalter nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug gesetzlich verantwortlich.

+ Nachdem der Fahrzeughalter das Rücknahmeverfahren abgeschlossen hat, führt die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.

- Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem das Fahrzeug abläuft, ist das Fahrzeug defekt und kann nicht verwendet werden oder das Fahrzeug wird aus objektiven Gründen zerstört. Der Fahrzeughalter muss dies auf dem öffentlichen Serviceportal erklären und den Fahrzeugschein und das Nummernschild bei der Fahrzeugzulassungsbehörde oder der Gemeindepolizei (unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters) einreichen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.

Amtlich zugelassenes Fahrzeug am vorübergehenden Wohnsitz ab 15. August 2023

Siehe Details: Amtlich zugelassenes Fahrzeug am vorübergehenden Wohnsitz ab 15. August 2023


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