In diesem Zusammenhang legt Artikel 9 des Dekrets 138/2021/ND-CP die Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und Aufbewahrung beschlagnahmter und konfiszierter Beweisstücke und Mittel sowie beschlagnahmter Lizenzen und Berufszertifikate wie folgt fest:
- Die Person, die das Protokoll der vorübergehenden Inhaftierung erstellt, ist für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich, bis sie die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate an den Manager und Verwalter übergibt.
- Die Person, die die vorübergehende Beschlagnahme oder Einziehung veranlasst, ist für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten oder eingezogenen Gegenstände, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich. Gehen die beschlagnahmten Gegenstände, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verloren, werden sie gesetzeswidrig verkauft, ausgetauscht, beschädigt, gehen Teile verloren oder werden sie ersetzt, ist die Person, die die vorübergehende Beschlagnahme oder Einziehung veranlasst hat, zur Entschädigung verpflichtet und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Die Person, die die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verwaltet und aufbewahrt, ist direkt für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel und beschlagnahmten Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich.
Falls die beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verloren gehen, unter Verstoß gegen die Vorschriften verkauft, ausgetauscht oder beschädigt werden, Teile verloren gehen oder ersetzt werden, muss die Person, die die Entscheidung zur vorübergehenden Beschlagnahme oder Beschlagnahme erlassen hat, vor dem Gesetz verantwortlich sein und die Person, die die Entscheidung zur vorübergehenden Beschlagnahme oder Beschlagnahme erlassen hat, muss für die Verwaltung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate verantwortlich sein.
- Wird das gegen die Verwaltungsvorschriften verstoßende Fahrzeug der verletzenden Organisation oder Person zur sicheren Aufbewahrung übergeben, ist die Person, die befugt ist, das Fahrzeug vorübergehend festzuhalten, vom Zeitpunkt der vorübergehenden Festhaltung bis zur Übergabe des Fahrzeugs an die verletzende Organisation oder Person zur sicheren Aufbewahrung für die Verwaltung und Erhaltung des gegen die Verwaltungsvorschriften verstoßenden Fahrzeugs verantwortlich.
Speziell:
Die beschlagnahmten und konfiszierten Gegenstände und Mittel müssen sorgfältig verwaltet, sicher aufbewahrt, vernünftig angeordnet und leicht zu überprüfen sein, Verwechslungen müssen vermieden werden und es darf keine Umweltverschmutzung oder die Verbreitung von Epidemien verursacht werden. Die Unversehrtheit der beschlagnahmten und konfiszierten Gegenstände und Mittel muss gewährleistet sein, unabhängig von einem Wertverlust aufgrund objektiver Gründe wie Witterung, Feuchtigkeit, Abnutzung und anderen Gründen.
Die Entgegennahme, Rückgabe oder Übergabe beschlagnahmter Beweisstücke, Mittel, Lizenzen und Berufszertifikate bzw. die Entgegennahme oder Übergabe beschlagnahmter Beweisstücke und Mittel an Behörden, Organisationen und Einzelpersonen ist nur nach Vorliegen einer schriftlichen Entscheidung einer zuständigen Behörde zulässig.
Daher ist die Verkehrspolizei, die ein Protokoll über die vorübergehende Festnahme erstellt und die vorübergehende Festnahme eines Fahrzeugs wegen Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften, einschließlich Verstößen gegen die Alkoholkonzentration, beschließt, für die Verwaltung und Aufbewahrung des festgenommenen Fahrzeugs bis zur Übergabe an den Eigentümer verantwortlich. Wenn das festgenommene Fahrzeug beschädigt ist oder Teile verloren hat, ist die Polizei, die die Entscheidung über die vorübergehende Festnahme erlassen hat, für die Entschädigung verantwortlich und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Falls die Verkehrspolizei eine Person mit der Verwaltung und Bewachung des beschlagnahmten Fahrzeugs beauftragt, ist diese Person direkt für die Verwaltung und Bewachung des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn das beschlagnahmte Fahrzeug beschädigt ist oder Teile verloren hat, muss die Person vor dem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden und die Verkehrspolizei entscheidet über die vorübergehende Beschlagnahme des beschlagnahmten Fahrzeugs.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Fahrzeughalter als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einen Nachweis über die vorübergehende Festnahme des Verstoßfahrzeugs, rechtliche Dokumente, die den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs belegen, sowie Informationen über den Zustand des Fahrzeugs, den Fahrzeugtyp, das Baujahr usw. vorlegen muss, um den Wert des beschädigten Eigentums bestimmen zu können.
Minh Hoa (t/h)
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