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Ba Ria – Vung Tau: Neue Regelungen zur Landaufteilung

Báo Tài nguyên Môi trườngBáo Tài nguyên Môi trường21/09/2023

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Nach der Parzellierung muss mindestens eine Seite landwirtschaftlicher Flächen an eine staatlich verwaltete Straße angrenzen, um die Flächennutzung gemäß den Vorschriften sicherzustellen.

Bei Detailplanung nicht vollständig abgedeckt

Nach Angaben des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt der Provinz Ba Ria – Vung Tau kam es in jüngster Zeit in geplanten Gebieten, in denen in den Bau wichtiger Großprojekte und -arbeiten wie städtischer Gebiete, Industrieparks, Industriecluster, Verkehrsstraßen usw. investiert werden soll, und in angrenzenden Gebieten der Provinz Ba Ria – Vung Tau immer häufiger zu Fällen der Aufteilung eines Grundstücks in mehrere Parzellen, um von der Legalisierung zu profitieren, der Umnutzung in Wohngrundstücke, der illegalen Übertragung von Landnutzungsrechten, der willkürlichen und illegalen Umnutzung von Land, um mehrjährige Bäume zu pflanzen, Bauarbeiten auf dem Land durchzuführen und so von Entschädigungen zu profitieren usw.

Um die Landverwaltung zu stärken und die oben beschriebene Situation zu korrigieren und zu überwinden, hat das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt daher das Volkskomitee der Provinz Ba Ria-Vung Tau umgehend angewiesen, die zuständigen Abteilungen, Zweigstellen, Einheiten und Volkskomitees der Bezirke und Städte anzuweisen, den aktuellen Stand der Landnutzung, des Wohnungsbaus und der Bauarbeiten sowie die Bedingungen für die Übertragung von Landnutzungsrechten, den Verkauf von Häusern und die Bauarbeiten für Wohnbauprojekte gemäß den Vorschriften stärker zu überprüfen. Gleichzeitig sind die Vorschriften für die Registrierung der Übertragung von Landnutzungsrechten, die Änderung des Landnutzungszwecks und die Landaufteilung gemäß den Vorschriften strikt umzusetzen. Fälle, in denen Landaufteilungen und Landteilungen ausgenutzt werden, um illegal Häuser zu übertragen und zu bauen, sind zu behandeln.

Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt empfahl dem Volkskomitee der Provinz Ba Ria – Vung Tau außerdem, den Beschluss Nr. 15/2021/QD-UBND (Beschluss 15) zu erlassen, in dem die Bedingungen für die Landaufteilung, die Landkonsolidierung und die Mindestfläche für die Landaufteilung für jede Art von Land in der Provinz festgelegt werden. Nach fast zweijähriger Umsetzung erfüllt der Beschluss 15 im Wesentlichen die Anforderungen der staatlichen Landverwaltung, wie z. B. die Gewährleistung einer strengen Überwachung und Verwaltung der technischen Infrastruktur für Investitionsprojekte, die vor der Durchführung der Landaufteilungsverfahren der Organisation gemäß den Vorschriften genehmigt und für die Nutzung qualifiziert werden müssen; einen Beitrag zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur, zur Stadtverschönerung und zur Kontrolle der technischen Infrastruktur gemäß den Standards.

Bei der Umsetzung von Beschluss 15 sind jedoch einige Schwierigkeiten und Probleme aufgetreten. Insbesondere heißt es in Artikel 3, Absatz 2, Punkte c und d von Beschluss 15: „Die Unterteilung städtischer Grundstücke erfolgt gemäß der genehmigten Flächennutzungsplanung und der Detailplanung im Maßstab 1/500. Liegt keine Detailplanung im Maßstab 1/500 vor, gilt der Flächennutzungsplan im Maßstab 1/2000 …; die Unterteilung nicht städtischer Grundstücke erfolgt gemäß der genehmigten Flächennutzungsplanung und der Detailplanung im Maßstab 1/500. Liegt keine Detailplanung im Maßstab 1/500 vor, gilt der Flächennutzungsplan im Maßstab 1/2000 und die genehmigten Vorschriften zur architektonischen Planungsverwaltung.“

Bislang sind die Bezirke und Städte in der Provinz Ba Ria-Vung Tau jedoch nicht vollständig durch den genehmigten detaillierten Planungsmaßstab von 1/500 und den Zonenplanungsmaßstab von 1/2000 abgedeckt. Daher stagniert die Abwicklung der Landaufteilungsverfahren, was die Rechte von Menschen mit legitimen Ansprüchen auf Landaufteilung beeinträchtigt.

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Ba Ria – Vung Tau konzentriert sich auf die Beseitigung von Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Landaufteilung, um zur lokalen sozioökonomischen Entwicklung beizutragen.

Gewährleistung der Rechte der Landnutzer

Herr Nguyen Van Hai, Direktor des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt der Provinz Ba Ria – Vung Tau, sagte: „Um Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Landaufteilung umgehend zu beseitigen, hat das Volkskomitee der Provinz Ba Ria – Vung Tau den Beschluss 44 erlassen, der die Bedingungen für die Landaufteilung, die Landkonsolidierung und die Mindestfläche für die Landaufteilung für jede Art von Land in der Provinz regelt. Der Beschluss 44/2023/QD-UBND tritt am 2. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt den Beschluss 15/2021/QD-UBND des Volkskomitees der Provinz Ba Ria – Vung Tau.“

Dementsprechend enthält Beschluss 44 im Vergleich zu Beschluss 15 einige Neuerungen bei der Regelung der Bedingungen für die Grundstücksaufteilung für Haushalte, Einzelpersonen und Organisationen. Insbesondere für Haushalte und Einzelpersonen ist Folgendes geregelt: Bei der Aufteilung von Grundstücken zur Bildung neuer Grundstücke muss das eingeschränkte Nutzungsrecht an angrenzenden Grundstücken gemäß Artikel 171 des Bodengesetzes von 2013 gewährleistet sein. Die Aufteilung der Grundstücke erfolgt gemäß der von den zuständigen Behörden genehmigten Flächennutzungsplanung und detaillierten Bauplanung im Maßstab 1/500.

Liegt keine detaillierte Bauplanung im Maßstab 1/500 vor, gilt der von der zuständigen Behörde genehmigte Bebauungsplan im Maßstab 1/2.000. Liegt kein Bebauungsplan im Maßstab 1/2.000 vor, gilt der genehmigte Bebauungsplan im Maßstab 1/5.000. Liegt kein Bebauungsplan im Maßstab 1/5.000 vor, gilt der von der zuständigen Behörde genehmigte Bebauungsplan im Maßstab 1/10.000.

Insbesondere handelt es sich bei landwirtschaftlichen Flächen, die einer Flächennutzungsplanung unterliegen, um landwirtschaftliche Flächen, auf die bei der Durchführung von Landaufteilungsverfahren die oben genannte Bauplanung nicht angewendet wird. Was Organisationen betrifft, muss die Landaufteilung gemäß Investitionsprojekten mit der detaillierten Bauplanung übereinstimmen, die von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Gleichzeitig muss auch die technische Infrastruktur vor der Durchführung von Landaufteilungsverfahren gemäß den Vorschriften zur Nutzung abgenommen und qualifiziert werden. Dabei muss das aufgeteilte Grundstück mindestens mit einer Seite an eine staatlich verwaltete Verkehrsstraße angrenzen und die Mindestfläche gemäß den Vorschriften gewährleisten.

Herr Nguyen Van Hai, Direktor des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt der Provinz Ba Ria – Vung Tau, sagte, dass in der kommenden Zeit mit den offeneren Anpassungen in Entscheidung 44, die die Bedingungen für die Landaufteilung, die Landkonsolidierung und die Mindestfläche für die Landaufteilung für jede Art von Land in der Provinz regelt, die Regelung der Landaufteilungsverfahren in den Ortschaften der Provinz Ba Ria – Vung Tau bald gelöst werden wird. Dadurch werden die Rechte der Menschen mit legitimen Bedürfnissen nach Landaufteilung sichergestellt, einschließlich der Ortschaften, die nicht alle genehmigten Detailplanungen im Maßstab 1/500 und Zonenplanungen im Maßstab 1/2000 „abgedeckt“ haben.


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