Ich bin seit 2011 Grundschullehrerin (Code 15a.201, Besoldungsgruppe 2,34). Im Jahr 2016 wurde ich in die Sekundarschullehrerklasse II (Code V.07.04.11) versetzt. Im Jahr 2022 werden Sekundarschullehrer mit einer Besoldungsgruppe 3,99 oder höher in die neue Lehrerklasse (bezogen auf die Besoldungsgruppe, nicht auf Grundlage anderer Standards der Sekundarschullehrerklasse II) versetzt.
Im April 2023 war ich noch im Rang eines Mittelschullehrers der Stufe II, Code V.07.04.11, Gehaltsstufe 3,66. Der Meilenstein der Gehaltserhöhung war im April 2023 festgelegt. Im Oktober 2023 wurde ich in den Rang eines Mittelschullehrers der Stufe II, Code V.07.04.31, Gehaltsstufe 4,0, versetzt. Der Meilenstein der Gehaltserhöhung war im Oktober 2023 festgelegt. Darf ich fragen, ob ich im Juni 2024 die Fristen erfüllt habe, um eine Beförderung zum Mittelschullehrer der Stufe I zu beantragen? (nguyenha***@gmail.com)
* Antwort:
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat am 30. Oktober 2024 das Rundschreiben Nr. 13/2024/TT-BGDDT herausgegeben, in dem die Standards und Bedingungen für die Verleihung des Berufstitels von Vorschullehrern, Lehrern für allgemeine öffentliche Bildung und Hochschullehrern festgelegt sind (gültig ab 15. Dezember 2024). Die Standards und Bedingungen für die Verleihung des Berufstitels von Mittelschullehrern der Stufe I (Code V.07.04.30) sind in Artikel 8 des Rundschreibens Nr. 13/2024/TT-BGDDT festgelegt.
Insbesondere müssen die Anforderungen an die Dauer der Ausübung des Berufstitels „Lehrer für eine weiterführende Schule der Stufe II“ (einschließlich der Dauer des entsprechenden Ranges) gemäß Klausel 7, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT erfüllt werden.
Konkret gilt: Beamte, die die Prüfung ablegen oder für die Beförderung zum Berufstitel Mittelschullehrer/in der Stufe I (Kennziffer V.07.04.30) in Betracht kommen, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist für die Prüfung bzw. Beförderung mindestens 6 (sechs) Jahre lang den Berufstitel Mittelschullehrer/in der Stufe II (Kennziffer V.07.04.31) oder eine gleichwertige Berufsbezeichnung innegehabt haben.
Darüber hinaus wird gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 10 des Rundschreibens Nr. 03/2021/TT-BGDDT, der in Klausel 10, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT geändert und ergänzt wurde, die Zeit, die ein Lehrer den Berufstitel eines Sekundarschullehrers der Stufe II (Code V.07.04.11) oder den Rang eines Hauptsekundarschullehrers (Code 15a.201) innehat, als gleichwertig mit der Zeit angesehen, die er den Berufstitel eines Sekundarschullehrers der Stufe II (Code V.07.04.31) innehat.
Ihrem Schreiben zufolge können Sie die Vorschriften zu den Standards und Bedingungen für die Beförderung zum Berufstitel „Lehrer/in an einer Mittelschule der 1. Klasse“ (Code V.07.04.30) studieren, um den Grad der Zufriedenheit zu ermitteln und Unterlagen für die Anmeldung zur Beförderung zum Berufstitel vorzubereiten, wenn dies von der Gemeinde organisiert wird.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/dieu-kien-ve-thoi-gian-de-de-nghi-xet-thang-hang-giao-vien-thcs-hang-i-post739275.html
Kommentar (0)