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Senkung der Studiengebühren und Anpassung einiger Gebühren für Bildungsdienstleistungen

Báo Phụ nữ Việt NamBáo Phụ nữ Việt Nam17/07/2024

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Der Volksrat von Ho-Chi-Minh-Stadt hat eine Resolution verabschiedet, die die Schulgebühren für öffentliche Vorschulen und die allgemeine Bildung ab dem Schuljahr 2024/2025 und den folgenden Jahren in der Stadt regelt.

Am 16. Juli wurden auf der 17. Sitzung des 10. Volksrats von Ho-Chi-Minh -Stadt (Legislaturperiode 2021–2026) zahlreiche Resolutionen zum Bildungssektor verabschiedet.

Dementsprechend hat der Volksrat von Ho-Chi-Minh-Stadt eine Resolution verabschiedet, die die Schulgebühren für die öffentliche Vorschule und die allgemeine Bildung ab dem Schuljahr 2024–2025 und den folgenden Jahren in der Stadt regelt.

Im Vergleich zum Vorjahr wird diese neue Studiengebühr je nach Studienniveau um etwa 100.000-240.000 pro Student und Monat reduziert; dieser Betrag entspricht dem Erhebungsniveau des Studienjahres 2021-2022.

Die Studiengebühren werden in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe 1 umfasst Schüler, die an Schulen in der Stadt Thu Duc und den Bezirken studieren. Gruppe 2 umfasst Schüler, die an Schulen in den Bezirken studieren.

Für öffentliche Vorschul- und allgemeine Bildungseinrichtungen, die ihre laufenden Ausgaben nicht selbst tragen können, betragen die Studiengebühren ab dem Schuljahr 2024–2025 für jede Stufe folgende Gebühren: Kindergarten 200.000 VND/Schüler/Monat für Gruppe 1 und 120.000 VND für Gruppe 2.

Kindergarten 160.000 VND (Gruppe 1) und 100.000 VND (Gruppe 2). Grundschule 60.000 VND (Gruppe 1) und 30.000 VND (Gruppe 2). Mittelschule 60.000 VND (Gruppe 1) und 30.000 VND (Gruppe 2). Oberschule 120.000 VND (Gruppe 1) und 100.000 VND (Gruppe 2).

Insbesondere ist die in dieser Entschließung festgelegte Studiengebühr für die Grundschule die Grundlage für die Umsetzung der Politik zur Unterstützung der Studiengebühren für private Grundschüler in Gebieten ohne öffentliche Grundschulen und für private Grundschüler, die gemäß den Vorschriften Anspruch auf Studiengebührenbefreiung und -ermäßigung haben.

5-jährige Vorschulkinder sind ab dem Schuljahr 2024/2025 von den Schulgebühren befreit. Mittelschüler sind ab dem Schuljahr 2025/2026 von den Schulgebühren befreit.

Die Schulgebühren an öffentlichen Vorschulen und allgemeinbildenden Einrichtungen, die deren laufende Kosten decken, werden von der Einheit auf der Grundlage wirtschaftlicher und technischer Normen sowie Kostennormen festgelegt und dem Stadtvolkskomitee zur Prüfung und Genehmigung durch den Stadtvolksrat vorgelegt.

Weiterbildungseinrichtungen und andere Ausbildungseinrichtungen, die allgemeinbildende Programme durchführen, erheben Studiengebühren, die denen öffentlicher allgemeinbildender Einrichtungen der gleichen Stufe in der Region entsprechen.

Beim Online-Lernen betragen die Studiengebühren 50 % der Studiengebühren öffentlicher Bildungseinrichtungen.

Der Stadtvolksrat verabschiedete außerdem eine Resolution zur Regelung der Einnahmen und Einziehungshöhe sowie der Mechanismen zur Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben für Dienste, die den Bildungsaktivitäten öffentlicher Bildungseinrichtungen in der Stadt dienen und diese unterstützen, ab dem Schuljahr 2024–2025.

Diese Resolution ersetzt die Resolution 04/2023 des Stadtvolksrates über die im vorangegangenen Schuljahr geltenden Gebühren und Tarife. Die neue Resolution legt die Gebührenliste für Dienstleistungen fest, die Bildungsaktivitäten an öffentlichen Schulen dienen und diese unterstützen. Sie umfasst nun 9 Gebühren anstelle der bisherigen 26 Gebühren.

Neben der Reduzierung einiger Einnahmen zur Einhaltung der geltenden Vorschriften enthält die Liste der Einnahmen eine zusätzliche Einnahme für die Miete von Klimaanlagen. Die Einnahmen für „Vorschulgebühren im Sommer“ wurden in „Betreuung und Pflege außerhalb der Schulzeiten“ (einschließlich Babysitting-Dienste an Feiertagen, ausgenommen Feiertage und Tet, ausgenommen Mahlzeiten) angepasst. Die Namen der Einnahmen wurden ebenfalls angepasst und beginnen nun mit „Dienstleistungen…“, um den Vorschriften und ausstellenden Behörden zu entsprechen.

Bei den in dieser Verordnung festgelegten Einzugsraten handelt es sich um Höchsteinzugsraten. Abhängig von der tatsächlichen Situation der Bildungseinrichtung und den Bedürfnissen der Schüler vereinbart die Bildungseinrichtung mit den Eltern eine konkrete Einzugsrate. Diese darf jedoch die in dieser Verordnung festgelegten Einzugsraten nicht überschreiten und nicht 15 % höher sein als im vorherigen Schuljahr.

Öffentliche Bildungseinrichtungen müssen auf der Grundlage der tatsächlichen Situation, der materiellen Ausstattung und des Bedarfs der Schüler für jeden Einnahmeposten eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben erstellen und als Grundlage für die Berechnung der spezifischen Einnahmenhöhe den Grundsatz ausreichender Einnahmen und ausreichender Ausgaben sicherstellen, der tatsächlichen Situation des Schuljahres entsprechen und den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorlegen.

Zuvor hatten öffentliche Schulen in Ho-Chi-Minh-Stadt im Schuljahr 2023–2024 gemäß der Resolution 04/2023 des Stadtvolksrats erstmals einheitliche Sammlungen eingeführt. Die spezifischen Bestimmungen zur Sammlungsliste und zu den maximalen Sammlungsmengen zielen darauf ab, Sammlungen und Sammlungsmengen an öffentlichen Schulen in der Region zu vereinheitlichen und so überhöhte Gebühren zu vermeiden.

Quelle: VNA


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Quelle: https://phunuvietnam.vn/tphcm-giam-hoc-phi-va-dieu-chinh-mot-so-khoan-thu-dich-vu-giao-duc-20240717085816096.htm

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