Ich wurde von der zuständigen Behörde ab April 2024 an eine weiterführende Schule versetzt. Zum Zeitpunkt der Zuweisung hatte ich die Berufsbezeichnung Grundschullehrerin Stufe II, Code V.07.03.07 (Unterrichtsfach Informatik). Meine sozialversicherungspflichtige Gesamtarbeitszeit beträgt sechs Jahre, der aktuelle Gehaltskoeffizient liegt bei 3,00 (Stufe 3). Darf ich fragen, ob mir beim Wechsel an eine weiterführende Schule eine Berufsbezeichnung zugewiesen wird? Nguyen Van Hanh (vanhanh***@gmail.com)
* Antwort:
Falls ein Lehrer nicht die Berufsbezeichnung erhält, die der von ihm unterrichteten Bildungsstufe entspricht, oder falls er seine Stelle wechselt und seine aktuelle Berufsbezeichnung nicht den Anforderungen der neuen Stelle entspricht, muss der Leiter der öffentlichen Diensteinheit die zuständige Behörde um die Übertragung der Berufsbezeichnung gemäß Artikel 30 des Regierungserlasses Nr. 115/2020/ND-CP vom 25. September 2020 ersuchen, der die Einstellung, den Einsatz und die Verwaltung von Beamten regelt und die in Absatz 5, Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT festgelegten Grundsätze sicherstellt. Insbesondere ist auf die folgenden Grundsätze zu achten:
Ernennung zu einem Berufstitel, der dem aktuellen Berufstitel entspricht, wenn die Standards des verliehenen Berufstitels erfüllt sind, und Versetzung zu einem Gehaltskoeffizienten, der dem des übertragenen Ranges entspricht oder diesem am nächsten kommt, gemäß den Anweisungen im Rundschreiben Nr. 02/2007/TT-BNV des Innenministeriums vom 25. Mai 2007 zur Regelung der Gehaltseinstufung bei Rangerhöhungen, Versetzungen und Änderungen der Art von Beamten und öffentlichen Angestellten und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen;
Bei der Übertragung der Berufsbezeichnung ist es nicht zulässig, eine Beförderung mit einer Gehaltserhöhung zu verbinden. Bei der Übertragung der Berufsbezeichnung ist vom Arbeitnehmer kein Ausbildungsnachweis gemäß den Berufsbezeichnungsstandards der übertragenen Arbeitsstelle erforderlich.
Auf Grundlage der oben genannten Regelungen müssen Sie der Schulleitung entsprechende Unterlagen vorlegen, damit diese bei der zuständigen Behörde eine Entscheidung über die Übertragung der Berufsbezeichnung von der Grundschullehrerin zur Sekundarschullehrerin beantragen kann, um die Einhaltung der Vorschriften und die Wahrung Ihrer Rechte sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/quy-dinh-ve-bo-nhiem-chuc-danh-nghe-nghiep-voi-giao-vien-post748596.html
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