Dementsprechend werden ab dem 12. September der Schulrat, der Schulratsvorsitzende und der gegebenenfalls vorhandene stellvertretende Schulratsvorsitzende, deren Amtszeit endet, ihre Geschäfte weiterführen, bis neue Anweisungen erteilt werden. Falls der Schulratsvorsitzende nicht mehr in der Geschäftsführung tätig ist, übernimmt der gegebenenfalls vorhandene stellvertretende Vorsitzende die Geschäfte des Schulrats, oder der Schulrat wählt einen Geschäftsführer, wenn es keinen stellvertretenden Schulratsvorsitzenden gibt.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schlägt vor, die Planungsarbeiten für den Vorsitzenden des Schulrats und den stellvertretenden Vorsitzenden des Schulrats (sofern vorhanden) vorübergehend auszusetzen; die Planungsarbeiten vorübergehend auszusetzen und Neubesetzungen für die Positionen des Direktors, des stellvertretenden Direktors, des Schulleiters und des stellvertretenden Schulleiters in Betracht zu ziehen, bis neue Anweisungen vorliegen (gilt nicht für Wiederbesetzungen am Ende der Amtszeit).
Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung soll damit die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sichergestellt werden, nachdem das Politbüro die Resolution Nr. 71-NQ/TW zu Durchbrüchen in der Entwicklung der Bildung und Ausbildung erlassen hat, die den Inhalt „Keine Organisation von Schulräten in öffentlichen Bildungseinrichtungen (ausgenommen öffentliche Schulen mit internationalen Abkommen)“ enthält.
Quelle: https://baotintuc.vn/giao-duc/tam-dung-quy-hoach-bo-nhiem-moi-lanh-dao-hoi-dong-truong-dai-hoc-co-so-giao-duc-nghe-nghiep-cong-lap-20250913125211438.htm
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