Zu den komplexen drogenbezogenen Schlüsselrouten zählen gemäß der Entscheidung auch Gebiete, die nicht an Verwaltungsgrenzen gebunden sind und an Verkehrsachsen (Straßen, Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen, Luftwege, Seewege) oder andere Verkehrsrichtungen mit sozioökonomischen Aktivitäten angrenzen, auf denen häufig illegaler Drogenhandel und -transport stattfindet.
Kriterien zur Identifizierung wichtiger Gebiete auf Gemeindeebene mit komplexen Drogenproblemen
In der Entscheidung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es auf Gemeindeebene drei Arten von Schlüsselbereichen mit komplexen Drogenproblemen gibt: Schlüsselbereiche mit komplexen Drogen des Typs I, Schlüsselbereiche mit komplexen Drogen des Typs II und Schlüsselbereiche mit komplexen Drogen des Typs III, und zwar im Einzelnen wie folgt:
1- Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen mit komplexen drogenbezogenen Problemen des Typs I erfüllen mindestens 3 der folgenden Kriterien:
2- Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen mit komplexen Drogenproblemen des Typs II erfüllen mindestens 3 der folgenden Kriterien:
d. Das Vorhandensein von zwei oder mehr Kriterien in den Kriterien von Gemeinden, Bezirken und Sonderzonen, die in Bezug auf Drogen des Typs III oder höher komplex sind und sich auf komplexen Drogenrouten innerhalb der Provinz oder zwischen Provinzen befinden.
3- Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen mit komplexen Drogenproblemen des Typs III erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien:
Kriterien zur Identifizierung von Provinzgebieten mit komplexen Drogenproblemen
2. Der Anteil der Drogenabhängigen und illegalen Drogenkonsumenten mit Management-Einnahme im Vergleich zur derzeit in der Provinz lebenden Bevölkerung beträgt 0,2 % oder mehr.
3. Besitz von 5 oder mehr Orten, an denen illegaler Drogenkonsum organisiert oder beherbergt wird.
4. Die Rate der in der Region verhafteten Drogendelikte liegt im Vergleich zur derzeit in der Provinz lebenden Bevölkerung bei 0,05 % oder mehr.
5. Der Anteil der Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen mit komplexen Drogenproblemen des Typs I und II beträgt 3 % oder mehr der Gesamtzahl der Gemeinden, Bezirke und Sonderzonen in der Region.
6. Es werden 8.000 oder mehr betäubungsmittelhaltige Pflanzen oder eine Fläche von 2.000 m² oder mehr mit betäubungsmittelhaltigen Pflanzen behaftet entdeckt und vernichtet.
Liegt an der komplexen Drogenroute zwischen den Provinzen.
Kriterien zur Bestimmung drogenfreier Gebiete
1. Keine der derzeit in der Gegend lebenden Personen ist drogenabhängig oder konsumiert illegal Drogen, mit Ausnahme von Personen, die an einer Drogenentzugsbehandlung mit Ersatzdrogen teilnehmen, Personen, die sich zu Hause oder in der Gemeinde einer Drogenentzugsbehandlung unterziehen, und Personen, die nach einer Drogenentzugsbehandlung betreut werden.
2. Derzeit wohnen in dem Gebiet keine Personen, die gegen die Drogengesetze verstoßen haben, und es verstecken sich keine wegen Drogendelikten gesuchten Personen in dem Gebiet.
3. Kein Ort, um illegalen Drogenkonsum zu organisieren oder zu beherbergen.
Minh Hien
Quelle: https://baochinhphu.vn/tieu-chi-xac-dinh-tuyen-dia-ban-trong-diem-phuc-tap-ve-ma-tuy-dia-ban-khong-ma-tuy-102250825182149661.htm
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