Das Europäische Gericht erster Instanz mit Sitz in Luxemburg hat die Klage von TikTok zurückgewiesen, den Digital Markets Act (DMA) einzuhalten, der im nächsten März in Kraft treten soll.
Laut Reuters reichte TikTok im November 2023 beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen die Aufnahme des Unternehmens in die Liste der zur Umsetzung des DMA verpflichteten Unternehmen ein und beantragte eine Aussetzung der DMA-Verpflichtung. ByteDance argumentierte, dass die Einhaltung des DMA das Risiko berge, dass das Unternehmen wichtige strategische Informationen im Zusammenhang mit TikToks Nutzerprofilierungsaktivitäten preisgeben würde, die nicht öffentlich zugänglich seien.
Das Gericht erster Instanz stellte jedoch fest: „ByteDance konnte nicht nachweisen, dass eine einstweilige Verfügung dringend erforderlich ist, um schweren und irreparablen Schaden abzuwenden.“ Ein TikTok-Sprecher sagte, das Unternehmen sei von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht, freue sich aber auf eine rasche Lösung des Falls.
Vor TikTok kündigte Meta an, rechtliche Schritte gegen die EU einzuleiten, da die weltweit größten Technologieunternehmen im Rahmen der Gesetze zur Inhaltsmoderation Gebühren zahlen.
Der DMA ist eines der weltweit strengsten Gesetze gegen die führenden Technologieunternehmen und soll den Menschen den Wechsel zwischen konkurrierenden Diensten wie sozialen Netzwerken, Internetbrowsern und App-Stores erleichtern. Der im September 2023 angekündigte DMA zwingt sechs Technologiegiganten – Google (im Besitz von Alphabet), Amazon, Apple, Meta, Microsoft und ByteDance – das chinesische Unternehmen, dem die beliebte Video -Sharing-Plattform TikTok gehört –, ihre Arbeitsweise zu ändern, um einen faireren Markt zu schaffen.
KHANH HUNG
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